Eruvin — Blatt 80a

1und von seinen Früchten nicht genießen;

2Šemuél sagt, von dem man sagt, dessen Datteln sind zum Met für die Niçrepheleute bestimmt, den sie an ihrem Festtage trinken. (Amemar sagte:) Hierzu sagten mir die Greise von Pumbeditha, die Halakha sei wie Šamuél.

3Man wandte ein: Wie geschieht die Verbindung für die Durchgangsgasse? Einer hole das Faß Wein, Öl, Datteln, Dörrfeigen oder andere Früchte,

4wenn von seinem, so eigne er es ihnen zu, und wenn von ihrem, so teile er es ihnen mit, sodann hebe er es ein wenig vom Boden hoch!? – Unter ‘ein wenig’ ist eben eine Handbreite zu verstehen.

5Es wurde gelehrt: [Die Speisen] zur Verbindung für die Durchgangsgasse braucht man, wie Rabh sagt, nicht zuzueignen, und wie Šemuél sagt, muß man sie wohl zueignen; [die Speisen] zur Vereinigung der Gebiete muß man, wie Rabh sagt, zueignen, und wie Šemuél sagt, braucht man sie nicht zuzueignen. –

6Einleuchtend ist die Ansicht Šemuéls, denn von dem einen haben wir es gelernt und von anderen haben wir es nicht gelernt; was ist aber der Grund Rabhs? –

7Hierüber streiten Tannaím. R.Jehuda erzählte nämlich im Namen Rabhs: Einst ging die Schwiegertochter R.Oša͑jas ins Bad und wurde von der Dunkelheit überrascht; da machte ihre Schwiegermutter für sie einen E͑rub.

8Als die Sache vor R.Ḥija kam, verbot er dies. Darauf sprach R.Jišma͑él b. R.Jose zu ihm: Babylonier, so streng nimmst du es beim E͑rub! Mein Vater sagte wie folgt: soweit du beim E͑rub erleichtern kannst, erleichtere es.

9Hierzu fragten sie: Machte die Schwiegermutter den E͑rub von ihrem Eigentum, und weil sie ihn jener nicht zugeeignet hatte, oder machte sie ihn vom Eigentum jener, und weil sie es ohne ihr Wissen getan hatte?

10Einer von den Jüngern, Namens R.Ja͑qob, erwiderte ihnen: Mir wurde es von R.Joḥanan erklärt: Die Schwiegermutter hatte den E͑rub von ihrem Eigentum gemacht, und weil sie ihn jener nicht zugeeignet hatte.

11R.Zera sprach zu R.Ja͑qob, dem Sohne der Tochter Ja͑qobs: Wenn du nach dort gehst, mache einen Umweg und gehe nach der Anhöhe von Cor und frage es R.Ja͑qob b.Idi.

12Hierauf fragte er ihn: Hatte die Schwiegermutter den E͑rub von ihrem Eigentum gemacht, und weil sie ihn jener nicht zugeeignet hatte, oder hatte sie ihn vom Eigentum jener gemacht, und weil sie es ohne ihr Wissen getan hatte?

13Dieser erwiderte: Die Schwiegermutter hatte ihn von ihrem Eigentum gemacht, und weil sie ihn jener nicht zugeeignet hatte.

14R.Naḥman sagte: Es ist uns überliefert, daß man sowohl bei der Vereinigung von Gebieten und Höfen als auch bei der Verbindung für die Durchgangsgasse den E͑rub zueignen müsse. Folgendes aber fragte R. Naḥman: Muß man auch den Speisen-E͑rub zueignen oder nicht?

15R. Joseph sprach: Was ist ihm da fraglich, hat er denn nicht das gehört, was R.Naḥman, Sohn des R.Ada, im Namen Šemuéls gesagt hat, daß man nämlich auch den Speisen-E͑rub zueignen müsse!? Abajje erwiderte: Selbstverständlich hat er dies nicht gehört; hätte er es gehört, so würde er ja nicht gefragt haben.

16Jener entgegnete: Auch vom Gebiet-E͑rub sagte ja Šemuél, man brauche ihn nicht zuzueignen, dennoch sagte er, man müsse ihn zueignen. –

17Ist es denn gleich: über jenen streiten Rabh und Šemuél, und er lehrt uns nach der Erschwerung des einen und nach der Erschwerung des anderen, aber gibt es denn jemand, wenn er es gehört hätte, der über diesen streitet?

18Einst sprachen sie zum Waffenhüter, der in der Nachbarschaft R. Zeras wohnte: Vermiete uns dein Gebiet. Dieser vermietete es ihnen nicht. Da kamen sie zu R.Zera und fragten ihn, ob man es von seiner Frau mieten dürfe.

19Dieser erwiderte: Folgendes sagte Reš Laqiš im Namen eines bedeutenden Mannes, das ist R.Ḥanina: die Ehefrau darf für einen ohne sein Wissen einen E͑rub machen.

20Einst sprachen sie zum Waffenhüter, der in der Nachbarschaft des R.Jehuda b.Oša͑ja wohnte: Vermiete uns dein Gebiet. Dieser vermietete es ihnen nicht. Da kamen sie zu R.Jehuda b.Oša͑ja und fragten ihn, ob man es von seiner Frau mieten dürfe. Er wußte es nicht. Hierauf kamen sie zu R.Mathna, und er wußte es ebenfalls nicht. Alsdann kamen sie zu R.Jehuda, und er sprach zu ihnen: Folgendes sagte Šemuél: die Ehefrau darf für einen ohne sein Wissen den E͑rub machen.

21Man wandte ein: Wenn Frauen ohne Wissen ihrer Männer sich durch einen E͑rub vereinigt oder verbunden haben, so ist ihre Vereinigung und ihre Verbindung ungültig!? –

22Das ist kein Einwand; das eine, wenn [der Ehemann] verboten macht, das andere, wenn er nicht verboten macht.

23Dies ist auch einleuchtend, denn sonst würde sich ja Šemuél mit sich selbst in Widerspruch befinden. Šemuél sagte nämlich, daß, wenn ein Anwohner der Durchgangsgasse, der sonst bei der Verbindung für die Durchgangsgasse sich mit den übrigen Anwohnern zu beteiligen pflegte, sich bei der Verbindung nicht beteiligen will, die übrigen Anwohner der Durchgangsgasse in sein Haus gehen und seine Beteiligung erzwingen dürfen.

24Nur, wenn er dies sonst zu tun pflegte, nicht aber, wenn er es sonst nicht zu tun pflegte. Schließe hieraus.

25Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Man zwinge ihn, an den Durchgang einen Pfosten oder einen Balken zu setzen. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.