Eruvin — Blatt 81b
1SIE PFLICHTEN JEDOCH BEI, DASS BEI JEDEM ANDEREN ES IHM DURCH GELD ZUGEEIGNET WERDE. MANN KANN NÄMLICH FÜR NIEMAND EINEN E͑RUB OHNE SEIN WISSEN MACHEN.
2R.JEHUDA SAGTE: DIESE WORTE GELTEN NUR VOM GEBIET-E͑RUB, BEIM HOF-E͑RUB ABER KANN DIES SOWOHL MIT DESSEN WISSEN ALS AUCH OHNE DESSEN WISSEN ERFOLGEN, WEIL MAN JEMAND IN SEINER ABWESENHEIT BEVORTEILEN UND NICHT BENACHTEILIGEN KANN.
3GEMARA. Was ist der Grund R.Elie͑zers, man hat es ja nicht an sich gezogen!?
4R.Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Nach R. Elie͑zer ist es hierbei ebenso wie bei den vier Zeiten im Jahre. Wir haben nämlich gelernt: An vier Zeiten im Jahre kann man den Schlächter anhalten, gegen seinen Willen zu schlachten; selbst wenn das Rind tausend Denare wert ist und der Käufer daran mit nur einem Denar beteiligt ist, kann er ihn zum Schlachten zwingen;
5daher ist es, wenn es verendet, dem Käufer verendet. – Weshalb dem Käufer, er hat es ja nicht an sich gezogen!? R.Hona erwiderte: Wenn er es an sich gezogen hat. –
6Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: anders ist es an den übrigen Tagen des Jahres; daher ist es, wenn es verendet, dem Verkäufer verendet. Weshalb denn, jener hat es ja an sich gezogen!?
7R.Šemuél b.Jiçḥaq erwiderte: Tatsächlich, wenn er es nicht an sich gezogen hat, nur handelt es sich um den Fall, wenn [der Schlächter] es ihm durch einen anderen zugeeignet hat;
8an diesen vier Zeiten ist es für ihn ein Vorteil, und bevorteilen kann man einen auch in seiner Abwesenheit, an den übrigen Tagen des Jahres ist es für ihn ein Nachteil, und benachteiligen kann man einen nur in seiner Anwesenheit.
9R.Ila erklärte im Namen R.Joḥanans: Für diese vier Zeiten haben die Weisen ihre Worte auf die Bestimmung der Tora gestützt. R.Joḥanan sagte nämlich: Nach der Tora wird [die Sache] auch durch das Geld erworben,
10nur deshalb sagten sie, daß sie nur durch das Ansichziehen erworben werde, weil zu berücksichtigen ist, [der Verkäufer] könnte zu ihm sagen: dein Weizen ist auf dem Söller verbrannt.
11SIE PFLICHTEN JEDOCH BEI, DASS BEI JEDEM ANDEREN &C. Wer ist ‘jeder andere’? Rabh erklärte, ein Privatmann,
12ebenso erklärte Šemuél, ein Privatmann. Šemuél sagte nämlich: Sie lehrten dies nur von einem Bäcker, ein Privatmann aber kann ihn zueignen. Ferner sagte Šemuél: Sie lehrten dies nur von einer Maa͑, durch ein Gewand aber kann er ihn zueignen.
13Ferner sagte Šemuél: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn er zu ihm gesagt hat: eigne mir zu, wenn er ihm aber gesagt hat: mache für mich den E͑rub, so hat er ihn zum Vertreter gemacht, und er eignet ihn ihm zu.
14R.JEHUDA SAGTE: DIESE WORTE GELTEN NUR &C. R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R.Jehuda. Noch mehr: überall, wo R.Jehuda etwas über den E͑rub lehrt, ist die Halakha wie er.
15R.Ḥana aus Bagdad fragte R.Jehuda: Sagte Šemuél dies auch vom Durchgang, von dem die Balken oder die Pfosten entfernt worden sind?
16Dieser erwiderte: Ich sagte dir dies nur vom E͑rub und nicht von den Wänden.
17R.Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R.Aši: So die Halakha, demnach streiten sie, dagegen sagte ja R.Jehošua͑ b.Levi, daß überall, wo R.Jehuda in unserer Mišna ‘nur dann’ oder ‘dies nur’ sagt, er nur die Worte der Weisen erkläre!? –
18Streiten sie etwa nicht, wir haben ja gelernt, daß, wenn [Beteiligte] hinzugekommen sind, man [zum E͑rub] hinzufüge und es ihnen zueigne, und man ihnen dies mitteilen müsse!? –
19Dies gilt von einem Hofe zwischen zwei Durchgängen. –
20R.Šezbi sagte ja aber im Namen R.Ḥisdas, hieraus sei zu entnehmen, daß die Genossen R.Jehudas gegen ihn streiten!? –
21Du weisest
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.