Eruvin — Blatt 82a
1auf einen Widerspruch zwischen zwei Personen hin!? Einer ist der Ansicht, sie streiten, und einer ist der Ansicht, sie streiten nicht.
2Der Text. R.Jehošua͑ b.Levi sagte: Überall, wo R.Jehuda in unserer Mišna ‘nur dann’ oder ‘dies nur’ sagt, erklärt er nur die Worte der Weisen. R.Joḥanan sagte: Mit ‘nur dann’ erklärt er [die Worte jener], mit ‘dies nur’ streitet er gegen sie. –
3Ist denn ‘nur dann‘ erklärend, wir haben ja gelernt: Folgende sind unzulässig: Würfelspieler, Wucherer, die Tauben fliegen lassen, und die mit [Erzeugnissen] des Siebentjahrs handeln.
4R.Jehuda sagte: Nur dann, wenn sie weiter keinen anderen Beruf haben, wenn sie aber noch einen anderen Beruf haben, so sind sie zulässig.
5Hierzu wurde in einer Barajtha gelehrt: Die Weisen sagen, diese seien unzulässig, einerlei ob sie weiter keinen anderen Beruf haben oder noch einen anderen Beruf haben!? –
6Diese Lehre ist von R.Jehuda im Namen R.Tryphons.
7Es wird nämlich gelehrt: R.Jehuda sagte im Namen R.Tryphons: Keiner von beiden ist Naziräer, weil das Nazirat bestimmt ausgesprochen werden muß.
8Wir sehen also, daß man sich, weil es ihm zweifelhaft ist, ob er Naziräer wird oder nicht, [seinem Versprechen] nicht unterwirft, ebenso auch hierbei: da man nicht weiß, ob man gewinnen oder verlieren wird, tritt man [den Verlust] nicht ab.
9AUF WELCHE WEISE ERFOLGT DIE VERBINDUNG FÜR DAS ŠABBATHGEBIET? MAN LEGE DAS FASS [WEIN] NIEDER UND SPRECHE: DIES SEI FÜR ALLE EINWOHNER MEINER STADT, FÜR JEDEN, DER DAS HAUS EINES LEIDTRAGENDEN ODER EIN GASTMAHL BESUCHEN WILL. WER NOCH AM TAGE DAMIT GERECHNET HAT, DEM IST ES ERLAUBT, WER NACH ANBRUCH DER DUNKELHEIT, DEM IST ES VERBOTEN, WEIL MAN NACH ANBRUCH DER DUNKELHEIT KEINEN E͑RUB MACHEN KANN.
10GEMARA. R.Joseph sagte: Man darf einen E͑rub nur zu einer gottgefälligen Handlung machen. – Was lehrt er uns da, wir haben ja gelernt: für jeden, der das Haus eines Leidtragenden oder ein Gastmahl besuchen will!? –
11Man könnte glauben, [die Mišna] lehre das Gewöhnliche, so lehrt er uns.
12WER NOCH AM TAGE DAMIT GERECHNET HAT. Hieraus wäre also zu entnehmen, daß es keine fiktive Feststellung gebe, denn wenn es eine fiktive Feststellung geben würde, müßte ja rückwirkend festgestellt sein, daß dies bereits am Tage sein Wille war!?
13R.Aši erwiderte: Er meint: ihm dies mitgeteilt, beziehungsweise nicht mitgeteilt worden ist.
14R.Aši sagte: Ein sechsjähriges Kind genügt seiner Pflicht mit dem E͑rub seiner Mutter. Man wandte ein: Ein Kind, das noch seiner Mutter bedarf, genügt seiner Pflicht mit dem E͑rub seiner Mutter, das seiner Mutter nicht mehr bedarf, genügt seiner Pflicht nicht mehr mit dem E͑rub seiner Mutter.
15Ähnlich haben wir auch von der Festhütte gelernt: Ein Kind, das seiner Mutter nicht mehr bedarf, ist zur Festhütte verpflichtet.
16Hierzu fragten wir: Welches heißt ein Kind, das seiner Mutter nicht mehr bedarf? In der Schule R.Jannajs erklärten sie: Das seine Notdurft verrichtet, und das seine Mutter nicht abzuwischen braucht.
17R.Šimo͑n b.Laqiš erklärte: Das beim Erwachen nicht ‘Mutter’ ruft. – ‘Mutter’ wie kommst du darauf, auch Erwachsene rufen ja so!? – Sage vielmehr: das vom Schlafe erwacht und nicht ruft: ‘Mutter, Mutter’!
18Bei welchem [Alter]? Ungefähr im Alter von vier oder fünf Jahren!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.