Eruvin — Blatt 85a

1Wenn ein Brunnen sich zwischen zwei Höfen befindet und von der einen Wand vier [Handbreiten] entfernt ist und von der anderen Wand vier entfernt ist, so darf der eine einen Vorsprung [aus der Wand] hervorragen lassen und [aus dem Brunnen] schöpfen und der andere einen Vorsprung hervorragen lassen und schöpfen. Als eigene Ansicht sagte R.Jehuda, auch ein Stück Rohr genüge.

2Abajje sprach zu R.Joseph: Die Lehre R.Jehudas ist von Šemuél, denn Rabh sagte ja, niemand könne einem anderen etwas durch die Luft verboten machen.

3Aus welcher Lehre Šemuéls [sollte er dies entnommen haben]: wollte man sagen, aus dem, was R.Naḥman im Namen Šemuéls gesagt hat, daß, wenn ein Dach sich nahe einer öffentlichen Straße befindet, eine feste Leiter nötig sei, um den Verkehr mit diesem erlaubt zu machen, so kann es ja nach R.Papa erklärt werden!?

4Vielmehr, hieraus: so darf der eine einen Vorsprung [aus der Wand] hervorragen lassen und [aus dem Brunnen] schöpfen und der andere einen Vorsprung hervorragen lassen und schöpfen. Nur wenn er einen solchen hervorragen läßt, wenn aber nicht, sagen wir, man könne einem anderen durch die Luft etwas verboten machen.

5Aus welcher Lehre Rabhs [ist dies zu entnehmen]: wollte man sagen, hieraus: Wenn es zwei Altane sind, einer über dem anderen, und man dies nur am oberen und nicht am unteren gemacht hat, so ist [das Schöpfen] beiden verboten, es sei denn, sie haben [gemeinsam] einen E͑rub gemacht.

6Hierzu sagte R.Hona im Namen Rabhs: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sie nahe [übereinander] liegen, wenn aber vier [Handbreiten von einander] entfernt, so ist es vom oberen aus erlaubt und vom unteren aus verboten.

7Aber vielleicht ist es hierbei anders; da [der Verkehr] diesem durch Werfen und durch Hinableiten, jenem aber nur durch Hinableiten möglich ist, so ist es ebenso, als wenn jenem durch Werfen und diesem durch eine Tür.

8Vielmehr, aus dem, was R.Naḥman im Namen des Rabba b.Abuha im Namen Rabhs gesagt hat: Wenn zwischen zwei Häusern drei Ruinen sich befinden, so darf [der Bewohner des] einen die in seiner Nähe befindliche durch Werfen benutzen und der des anderen die in seiner Nähe befindliche durch Werfen benutzen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.