Eruvin — Blatt 89a
1Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sie [zusammen] keinen E͑rub gemacht haben, haben sie aber einen E͑rub gemacht, so ist es ihnen erlaubt.
2Weshalb nicht, wenn sie keinen E͑rub gemacht haben? R.Aši erwiderte: Mit Rücksicht darauf, sie könnten verleitet werden, [das Wasser] in Gefäßen aus ihrer Wohnung [nach der Grube] zu bringen.
3SÄMTLICHE DÄCHER DER STADT SIND EIN GEBIET, NUR DARF NICHT EIN DACH ZEHN [HANDBREITEN] HÖHER ODER ZEHN NIEDRIGER SEIN – SO R.MEíR; DIE WEISEN SAGEN, JEDES IST EIN GEBIET FÜR SICH.
4R. ŠIMO͑N SAGT, SOWOHL DÄCHER ALS AUCH HÖFE UND GEHEGE SEIEN EIN GEBIET HINSICHTLICH DER GERÄTE, DIE SICH AM ŠABBATH DA BEFINDEN, NICHT ABER HINSICHTLICH DER GERÄTE, DIE SICH AM ŠABBATH IM HAUSE BEFINDEN.
5GEMARA. Abajje b. Abin und R.Ḥanina b. Abin saßen beisammen, neben ihnen saß Abajje, und sie sagten: Allerdings sind die Rabbanan der Ansicht, wie die Wohnungen unten geteilt sind, ebenso sind sie oben geteilt,
6welcher Ansicht aber ist R.Meír: ist er der Ansicht, die Wohnungen seien auch oben geteilt, wie unten, weshalb sind [die Dächer] ein Gebiet, und ist er der Ansicht, sie seien nicht geteilt, weil oberhalb zehn [Handbreiten] alles ein Gebiet ist, so sollte dies auch dann gelten, wenn ein Dach zehn [Handbreiten] höher oder zehn niedriger ist!?
7Da sprach Abajje zu ihnen: Ihr habt das nicht gehört, was R.Jiçḥaq b.Evdämi gesagt hat: R.Meír sagte: Überall, wo du zwei Gebiete findest, die aber ein Gebiet sind, beispielsweise eine zehn [Handbreiten] hohe und vier breite Säule in einem Privatgebiete, ist es verboten, darauf [seine Last] zu schultern, mit Rücksicht auf eine Anhöhe auf öffentlichem Gebiete. Ebenso auch hierbei, mit Rücksicht auf eine Anhöhe auf öffentlichem Gebiete.
8Sie glaubten daraus zu entnehmen, dies gelte auch von einem Mörser oder einem Kübel,
9da sprach Abajje zu ihnen: So sagte der Meister: R.Meír sagte es nur von einer Säule und einem Mühlensockel, weil man für diese einen festen Platz hat. –
10Aber auch die Wand zwischen zwei Höfen hat ja einen festen Platz, dennoch sagte R.Jehuda, aus den Worten R.Meírs sei zu eruieren, daß Dächer ein Gebiet für sich sind, Höfe ein Gebiet für sich sind und Gehege ein Gebiet für sich sind;
11demnach darf man [Gegenstände] über die Wand tragen!?
12R.Hona b. Jehuda erwiderte im Namen R.Šešeths: Nein, nur durch die Türen herein- und hinausbringen.
13DIE WEISEN SAGEN, JEDES IST EIN GEBIET FÜR SICH. ES WURDE GELEHRT: Rabh sagte, man dürfe [auf einem Dache] nur vier Ellen tragen; Šemuél sagte, man dürfe auf dem ganzen tragen.
14Wenn die Wände kenntlich sind, streitet niemand, sie streiten nur über den Fall, wenn die Wände nicht kenntlich sind.
15Rabh sagt, man dürfe nur vier Ellen tragen, da wir nicht sagen, die Wände werden nach oben gedehnt, und Šemuél sagt, man dürfe auf dem ganzen tragen, da wir sagen, die Wände werden nach oben gedehnt. –
16Wir haben gelernt: Die Weisen sagen, jedes ist ein
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.