Eruvin — Blatt 89b
1Gebiet für sich. Richtig ist dies nach Šemuél, gegen Rabh ist dies ja aber ein Einwand!? –
2In der Schule Rabhs erklärten sie es im Namen Rabhs, daß man nicht zwei Ellen auf einem und zwei Ellen auf einem anderen Dache tragen darf. –
3R.Elea͑zar erzählte ja aber: Als wir in Babylonien waren, [war uns folgendes bekannt:] In der Schule Rabhs sagten sie im Namen Rabhs, man dürfe da nur vier Ellen umhertragen; aber die aus der Schule Šemuéls hatten eine Lehre: sie haben nur ihr Dach [zur Verfügung].
4Unter ‘ihr Dach’ ist wohl zu verstehen, man dürfe auf dem ganzen umhertragen!? – Ist [diese Lehre] etwa bedeutender als eine Mišna? Diese erklärten wir, daß man nicht zwei Ellen auf einem und zwei Ellen auf einem anderen Dache tragen darf, ebenso ist auch jene: zwei Ellen auf einem und zwei Ellen auf einem anderen Dache.
5R.Joseph sagte: Ich hörte diese Lehre nicht. Abajje sprach zu ihm: Du selbst sagtest sie uns, und zwar sagtest du sie uns in Bezug auf folgende Lehre: Wenn ein großes Dach neben einem kleinen sich befindet, so ist [das Tragen] auf dem großen erlaubt und auf dem kleinen verboten.
6Hierzu sagtest du zu uns: R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls, dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn [die Bewohner] des einen [Hauses] Zutritt zum anderen und die des anderen Zutritt zu jenem haben, weil auf der Wand des kleinen getreten wird,
7wenn sie aber keinen Zutritt zu einander haben, sei es auf beiden erlaubt.
8Dieser erwiderte: Ich sagte euch folgendes: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn das eine eine Umzäunung hat und das andere eine Umzäunung hat, sodaß es auf dem großen wegen der Seitenteile erlaubt ist, während das kleine in seiner ganzen Breite offen liegt; wenn aber weder das eine noch das andere eine Umzäunung hat, so ist es auf beiden verboten. –
9Du sprachst ja aber zu uns von Bewohnern!? – Habe ich zu euch von Bewohnern gesprochen, so werde ich folgendes gesagt haben: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn das eine eine zum Wohnen geeignete Umzäunung hat und das andere eine zum Wohnen geeignete Umzäunung hat, sodaß es auf dem großen wegen der Seitenteile erlaubt ist, während das kleine in seiner ganzen Breite offen liegt;
10wenn aber nur das große eine zum Wohnen geeignete Umzäunung hat, das kleine aber keine zum Wohnen geeignete Umzäunung hat, so ist es für die Bewohner des großen auch auf dem kleinen erlaubt. – Weshalb? – Da sie keine Umzäunung gemacht haben, so haben sie darauf verzichtet.
11So sagte auch R.Naḥman: Wenn jemand eine feste Leiter für sein Dach gemacht hat, so ist ihm das Tragen auf allen Dächern erlaubt.
12Abajje sagte: Wenn jemand einen Söller auf seinem Dache baut und davor eine kleine Höhung on vier [Handbreiten] macht, so ist ihm [das Tragen] auf allen Dächern erlaubt.
13Raba sagte: Zuweilen ist es wegen einer kleinen Höhung verboten, wenn man sie nämlich vor dem Garten seines Hauses macht, sodaß man annimmt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.