Eruvin — Blatt 90a

1er habe sie zur Bewachung seines Gartens gemacht.

2Rami b. Ḥama fragte: Wie ist es bei zwei Ellen auf einem Dache und zwei Ellen auf einer [danebenstehenden] Säule? Rabba entgegnete: Was fragt er da: ist es ihm denn hinsichtlich eines Neutralgebietes und eines Privatgebietes fraglich!? –

3Und Rami b.Hama!? – In seinem Scharfsinn dachte er darüber nicht nach. Seine Frage muß vielmehr wie folgt lauten: Wie ist es bei zwei Ellen auf einem Dache und zwei Ellen auf einer Säulenhalle:

4sagen wir, sie seien, da weder dieses noch jenes zur Wohnung geeignet ist, ein Gebiet, oder aber ist es, da es von einem Dache nach einem anderen Dache verboten ist, auch von einem Dache nach einer Säulenhalle verboten?

5R.Bebaj b.Abajje fragte: Wie ist es bei zwei Ellen auf einem Dache und zwei Ellen in einer Ruine?

6R.Kahana entgegnete: Ist dies denn nicht das gleiche, bezüglich dessen Rami b. Ḥama [gefragt hat]!? R.Bebaj b. Abajje erwiderte: Komme ich etwa mit Fremdem, um zu zanken!? Eine Säulenhalle ist zur Wohnung nicht verwendbar, eine Ruine aber ist zur Wohnung verwendbar. –

7Wieso ist dies ihm, wenn sie zur Wohnung verwendbar ist, überhaupt fraglich!? – Er meint es nur eventuell: wenn du entscheidest, weil die Säulenhalle nicht zur Wohnung verwendbar ist, so ist die Ruine wohl zur Wohnung verwendbar, oder aber: zur Zeit wird sie nicht als Wohnung verwendet? – Dies bleibt unentschieden.

8Auf gleichmäßigen Dächern nach R.Meír, oder auf einem einzelnen Dache nach den Rabbanan darf man, wie Rabh sagt, unbeschränkt, und wie Šemuél sagt, nur vier Ellen tragen. –

9Rabh, welcher sagt, man dürfe unbeschränkt tragen, befindet sich ja mit sich selbst im Widerspruche!? – Da ist die Umzäunung nicht kenntlich, hierbei aber ist die Umzäunung kenntlich. –

10Šemuél, welcher sagt, man dürfe nur vier Ellen tragen, befindet sich ja mit sich selbst im Widerspruche!? – Da haben sie nicht mehr als zwei Seáflächen, hierbei aber haben sie mehr als zwei Seáflächen, denn da die Wände für unten bestimmt sind und nicht für oben, so gleicht es einem Gehege von mehr als zwei Seáflächen, das nicht einer Wohnung angeschlossen ist, und in einem Gehege von mehr als zwei Seáflächen, das nicht einer Wohnung angeschlossen ist, darf man nicht mehr als vier Ellen tragen.

11Es wurde gelehrt: Auf einem Schiffe darf man, wie Rabh sagt, unbeschränkt, und wie Šemuél sagt, nur vier Ellen tragen. Rabh sagt, man dürfe auf diesem unbeschränkt tragen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.