Eruvin — Blatt 8b
1nicht aber wenn sie gegenüber liegen. –
2Wozu sind beide Lehren nach Rabba nötig, nach dem es verboten ist, wenn [die Durchgänge] gegenüber liegen, wonach man die Lehre Rabhs auf den Fall beziehen muß, wenn sie sich nicht gegenüber liegen!? –
3Wollte man es hieraus entnehmen, so könnte man glauben, nur hinsichtlich des Werfens, nicht aber hinsichtlich des Tragens, so lehrt er uns.
4Es wurde gelehrt: Wenn eine Durchgangsgasse die Form eines Vielfußes hat, so mache man, wie Abajje sagt, die Form eines Türrahmens beim größten [Durchgang], während für die übrigen Pfosten und Querbalken ausreichend sind.
5Raba sprach zu ihm: Also nach Šemuél, welcher sagt, er gelte als geschlossen, – wozu ist demnach die Form eines Türrahmens nötig!? Ferner wurde ja bei jener krummen Durchgangsgasse in Nehardea͑ die Ansicht Rabhs berücksichtigt!?
6Vielmehr, sagte Raba, man mache auf der einen Seite die Form eines Türrahmens an allen [Durchgängen], während für die der anderen Seite Pfosten und Querbalken ausreichen.
7R.Kahana b.Taḥlipha sagte im Namen des R.Kahana b. Matithja im Namen des R.Kahana b.Malkiju im Namen R.Kahanas, des Meisters Rabhs, und wie manche sagen, ist R.Kahana b.Malkiju [identisch mit] R.Kahana, dem Meister Rabhs: Wenn eine Seitenwand der Durchgangsgasse länger und eine kürzer ist, so lege man, wenn weniger als vier Ellen, den Querbalken schräg, wenn aber vier Ellen, so lege man ihn gegenüber der kürzeren. Raba sagte: In beiden Fällen lege man ihn gegenüber der kürzeren.
8Und ich will sowohl meinen Grund als auch ihren Grund erklären. Mein Grund: der Querbalken soll ja als Kennzeichen dienen, wenn er aber schräg liegt, so ist er kein Kennzeichen mehr.
9Ihr Grund: der Querbalken soll ja als Wand dienen, und eine solche ist er, auch wenn er schräg liegt.
10R.Kahana sprach: Da es eine Lehre von Kahanas ist, so will auch ich hierzu etwas sagen: Man lege den Querbalken nur dann schräg, wenn die Abschrägung zehn [Ellen] nicht übersteigt, wenn sie aber zehn [Ellen] übersteigt, stimmen alle überein, daß man ihn gegenüber der kürzeren lege.
11Sie fragten: Darf man unter dem Querbalken seine Arbeit verrichten? Rabh, R.Ḥija und R.Joḥanan sagen, man dürfe unter dem Querbalken seine Arbeit verrichten, Šemuél, R.Šimo͑n b. Rabbi und R.Šimo͑n b.Laqiš sagen, man dürfe unter dem Querbalken seine Arbeit nicht verrichten. –
12Es ist anzunehmen, daß sie folgenden Streit führen: die einen sind der Ansicht, der Querbalken diene nur als Kennzeichen, und die anderen sind der Ansicht, der Querbalken diene als Wand. –
13Nein, alle sind der Ansicht, der Querbalken diene nur als Kennzeichen, und sie führen folgenden Streit: die einen sind der Ansicht, das Kennzeichen sei die innere [Kante], und die anderen sind der Ansicht, das Kennzeichen sei die äußere [Kante].
14Wenn du aber willst, sage ich: alle sind der Ansicht, [der Querbalken] diene als Wand, und sie führen folgenden Streit: die einen sind der Ansicht, die innere Kante schließe sie bis unten ab, und die anderen sind der Ansicht, die äußere Kante schließe sie bis unten ab.
15R.Ḥisda sagte: Alle stimmen überein, daß es zwischen den Pfosten verboten sei.
16Rami b. Ḥama fragte R.Ḥisda: Wie ist es, wenn man in beide Seitenwände der Durchgangsgasse, auswärts, Pflöcke einschlägt und über diese einen Querbalken legt?
17Dieser erwiderte: Nach dem es erlaubt ist, ist [ein solcher Durchgang] verboten, und nach dem es verboten ist, ist er erlaubt.
18Raba sagte: Auch nach dem es verboten ist, ist es verboten, da sich der Querbalken über der Durchgangsgasse befinden muß, was hierbei nicht der Fall ist.
19R.Ada b.Mathna wandte gegen Raba ein: Ist der Querbalken
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.