Eruvin — Blatt 91a
1und Gehege ein Gebiet für sich, nach den Weisen Dächer und Höfe ein Gebiet und Gehege ein Gebiet für sich, und nach R.Šimo͑n alle zusammen ein Gebiet.
2Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R.Jehuda. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh: Sämtliche Dächer der Stadt sind ein Gebiet, man darf nichts vom Dache nach dem Hofe oder vom Hofe nach dem Dache bringen; Geräte, die sich am Šabbath im Hofe befinden, darf man im Hofe umhertragen, die sich auf den Dächern befinden, darf man auf den Dächern umhertragen, nur dürfen sie nicht zehn [Handbreiten] höher oder zehn niedriger sein – so R.Meír; die Weisen sagen, jedes gelte als besonderes Gebiet, und man dürfe da nur vier [Ellen] tragen.
3Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R.Jehuda: Rabbi erzählte: Als wir die Tora bei R.Šimo͑n in Teqoa͑ studierten, pflegten wir das Öl und das Tuch vom Hofe nach dem Dache, vom Dache nach dem Hofe, vom Hofe nach einem anderen Hofe, vom Hofe nach einem Gehege und vom Gehege nach einem anderen Gehege zu tragen, bis wir zur Quelle kamen, wo wir zu baden pflegten.
4R. Jehuda erzählte: Zur Zeit der Gefahr pflegten wir die Torarolle vom Hofe nach dem Dache, vom Dache nach dem Hofe und vom Hofe nach einem Gehege zu tragen, um da aus dieser zu lesen.
5Man erwiderte ihm: Von der Zeit der Gefahr ist nichts zu beweisen.
6R.ŠIMO͑N SAGT, SOWOHL DÄCHER &C.
7Rabh sagte: Die Halakha ist wie R.Šimo͑n, aber nur, wenn sie [besonders] keinen E͑rub gemacht haben, nicht aber, wenn sie [besonders] einen E͑rub gemacht haben, weil zu berücksichtigen ist, man könnte verleitet werden, Geräte aus der Wohnung nach einem [anderen] Hofe zu bringen.
8Šemuél sagte: Ob sie einen E͑rub gemacht haben oder keinen E͑rub gemacht haben. Ebenso sprach R.Joḥanan: (Wer hat es dir zugeraunt?) Ob sie einen E͑rub gemacht haben oder nicht.
9R.Ḥisda wandte ein: Nach Šemuél und R.Joḥanan könnte man ja von zwei in einem Hofe sich befindenden Geräten sagen, das eine sei [zu tragen] erlaubt und das andere verboten!? –
10R.Šimo͑n vertritt hierbei seine Ansicht, daß dies nicht zu berücksichtigen sei. Wir haben nämlich gelernt: R.Šimo͑n sagte: Dies ist ebenso, als wenn drei Höfe Ausgänge zu einander und Ausgänge nach öffentlichem Gebiete haben; sind die zwei äußeren mit dem mittelsten durch einen E͑rub verbunden, so ist diesem mit jenen und jenen mit diesem [zu verkehren] erlaubt, beiden äußeren aber miteinander verboten.
11Er berücksichtigt also nicht, man könnte Geräte aus dem einen Hofe nach dem anderen zu bringen verleitet werden, ebenso berücksichtigt er hierbei nicht, man könnte Geräte aus der Wohnung nach dem Hofe zu bringen verleitet werden.
12R. Šešeth wandte ein: R.Šimo͑n sagt, sowohl Dächer als auch Höfe und Gehege seien ein Gebiet hinsichtlich der Geräte, die sich am Šabbath da befinden, nicht aber hinsichtlich der Geräte, die sich am Šabbath im Hause befinden. Allerdings können, wenn sie einen E͑rub gemacht haben, Geräte des Hauses sich im Hofe befinden,
13wieso aber können Geräte des Hauses sich im Hofe befinden, wenn sie keinen E͑rub gemacht haben!? Er fragte dies, und er selbst erklärte es: Kopfbedeckung und Sudarium. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.