Eruvin — Blatt 91b

1Komm und höre: Wenn die Bewohner des Hofes und die Bewohner der Galerie vergessen und keinen [gemeinsamen] E͑rub gemacht haben, so gehört alles, was zehn Handbreiten hoch ist, zur Galerie, und was niedriger ist, zum Hofe. Dies nur, wenn diese mehrere sind und jene mehrere sind, und diese einen E͑rub für sich gemacht haben und jene einen E͑rub für sich gemacht haben, oder wenn es einzelne sind, die keinen E͑rub zu machen brauchen;

2wenn es aber mehrere sind und sie vergessen und [besonders] keinen E͑rub gemacht haben, so sind Dach, Hof, Säulenhalle und Galerie ein Gebiet.

3Nur, wenn sie [besonders] keinen E͑rub gemacht haben, nicht aber, wenn sie [besonders] einen E͑rub gemacht haben!? – Dies nach den Rabbanan.

4Dies ist auch zu beweisen, denn vom Gehege und von der Durchgangsgasse wird es nicht gelehrt. Schließe hieraus. –

5Komm und höre: Wenn fünf Höfe Eingange zu einander und Eingänge zur Durchgangsgasse haben und sie alle vergessen und keinen E͑rub gemacht haben, so dürfen sie nichts aus dem Hofe nach der Durchgangsgasse oder aus der Durchgangsgasse nach dem Hofe bringen; Geräte, die sich am Šabbath im Hofe befinden, sind im Hofe zu tragen erlaubt und in der Durchgangsgasse verboten;

6R.Šimo͑n erlaubt dies. R.Šimo͑n sagte nämlich, wenn es mehrere sind und sie vergessen und keinen E͑rub gemacht haben, seien Dach, Hof, Säulenhalle, Galerie, Gehege und Durchgangsgasse zusammen ein Gebiet.

7Nur wenn sie keinen E͑rub gemacht haben, nicht aber, wenn sie einen E͑rub gemacht haben!? – Unter ‘keinen E͑rub gemacht’ ist zu verstehen, wenn die Höfe zusammen keinen E͑rub gemacht haben, wohl aber die Höfe mit den Häusern.–

8Es heißt ja aber: keinen E͑rub gemacht!? – Unter ‘keinen E͑rub gemacht’ ist zu verstehen: keine Verbindung.

9Wenn du aber willst, sage ich: R.Šimo͑n sagte es nach der Ansicht der Rabbanan: nach meiner Ansicht ist es einerlei, ob sie einen E͑rub gemacht haben oder keinen E͑rub gemacht haben, aber auch ihr solltet mir beipflichten, daß, wenn sie keinen E͑rub gemacht haben, sie ein Gebiet seien.

10Die Rabbanan aber erwiderten ihm: Nein, sie sind zwei Gebiete.

11Der Meister sagte: Und in der Durchgangsgasse verboten. Dies wäre eine Stütze der Lehre R.Zeras im Namen Rabhs: R.Zera sagte nämlich im Namen Rabhs: In einer Durchgangsgasse, für die keine Verbindung getroffen worden ist, darf man nur vier Ellen tragen. – Lies: nach der Durchgangsgasse verboten. –

12Das lehrt ja bereits der Anfangssatz!? – Er braucht eine unnötige Lehre; man könnte nämlich glauben, die Rabbanan streiten gegen R.Šimo͑n nur über den Fall, wenn sie einen E͑rub gemacht haben, pflichten ihm aber bei, wenn sie keinen E͑rub gemacht haben, so lehrt er uns.

13Rabina sprach zu R.Aši:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.