Eruvin — Blatt 92a
1Kann R.Joḥanan dies denn gesagt haben, er sagte doch, die Halakha sei wie die anonyme Mišna, und wir haben gelernt: Wenn zwischen zwei Höfen eine zehn [Handbreiten] hohe und vier breite Wand sich befindet, so müssen sie zwei und nicht [zusammen] einen E͑rub machen. Befinden sich auf dieser Früchte, so dürfen die einen von der einen Seite hinaufsteigen und essen, und die anderen von der anderen Seite hinaufsteigen und essen, nur dürfen sie nichts nach unten bringen!? –
2Unter ‘unten’ ist zu verstehen, unten in die Wohnung. – R.Ḥija lehrte ja aber, nur dürfe nicht der eine auf seinem Platze stehen und essen und der andere auf seinem Platze stehen und essen!?
3Dieser erwiderte: Woher weiß es R.Ḥija, wenn Rabbi es nicht gelehrt hat!?
4Es wurde gelehrt: Wenn von zwei Höfen, zwischen denen eine Ruine sich befindet, einer einen E͑rub gemacht hat und der andere keinen E͑rub gemacht hat, so gehört sie, wie R.Hona sagt, zu dem, der keinen E͑rub gemacht hat, und nicht zu dem, der einen E͑rub gemacht hat, weil man verleitet werden könnte, Geräte aus der Wohnung nach der Ruine zu bringen.
5Ḥija b.Rabh aber sagte, auch zu dem, der einen E͑rub gemacht hat. [Der Verkehr] ist in beiden verboten. Wolltest du sagen, in beiden erlaubt, [so ist zu entgegnen:] weshalb darf man nicht aus einem Hofe, der keinen E͑rub gemacht hat, nach einem Hofe bringen, der einen E͑rub gemacht hat!? –
6Da sind die Geräte des Hauses im Hofe aufgehoben, und man könnte verleitet werden, sie hinauszubringen, hierbei, in der Ruine, aber sind die Geräte des Hofes in der Ruine nicht aufgehoben, und man wird nicht verleitet, sie hinauszubringen.
7Manche lesen: Ḥija b. Rabh aber sagte, auch zu dem, der einen E͑rub gemacht hat. [Der Verkehr] ist in beiden erlaubt. Wolltest du sagen, beiden verboten, weil man auch aus einem Hofe, der keinen E͑rub gemacht hat, nach einem Hofe, der einen E͑rub gemacht hat, nichts bringen darf, [so ist zu entgegnen:] da haben es die Rabbanan deshalb nicht erlaubt, weil Geräte des Hauses im Hofe aufgehoben sind und man sie hinauszubringen verleitet werden könnte, in einer Ruine aber sind sie nicht aufgehoben.
8BEFINDET SICH EIN GROSSES DACH NEBEN EINEM KLEINEN DACHE, SO IST [DER VERKEHR] AUF DEM GROSSEN ERLAUBT UND AUF DEM KLEINEN VERBOTEN. IST EIN GROSSER HOF NACH EINEM KLEINEN DURCHBROCHEN, SO IST [DER VERKEHR] IM GROSSEN ERLAUBT UND IM KLEINEN VERBOTEN, WEIL DIES ALS TÜR DES GROSSEN GILT.
9GEMARA. Wozu braucht er beides zu lehren? –
10Nach Rabh lehrt er, das Dach müsse dem Hofe gleichen: wie beim Hofe die Wände kenntlich sind, ebenso müssen auch beim Dache die Wände kenntlich sein.
11Nach Šemuél, daß das Dach dem Hofe gleichen muß: wie bei einem Hofe die Menge da herumtritt, ebenso ein Dach, wenn die Menge da herumtritt.
12Raba, R.Zera und Rabba b. R.Ḥanan saßen beisammen, Abajje saß neben ihnen, und sie sprachen: Aus unserer Mišna ist zu entnehmen, daß die Bewohner des großen über das kleine verfügen können, nicht aber die Bewohner des kleinen über das große.
13Zum Beispiel: Sind Weinstöcke im großen, so darf man im kleinen keine Saaten säen; hat man gesäet so sind die Saaten verboten
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.