Eruvin — Blatt 92b
1und die Weinstöcke erlaubt. Sind Weinstöcke im kleinen, so darf man im großen Saaten säen.
2Befindet sich die Frau im großen und der Scheidebrief im kleinen, so ist sie geschieden; befindet sich die Frau im kleinen und der Scheidebrief im großen, so ist sie nicht geschieden.
3Befindet sich das Publikum im großen und der Vorbeter im kleinen, so entledigt es sich seiner Pflicht; befindet sich das Publikum im kleinen und der Vorbeter im großen, so entledigt es sich seiner Pflicht nicht.
4Befinden sich neun im großen und einer im kleinen, so werden sie vereinigt; befinden sich neun im kleinen und eine im großen, so werden sie nicht vereinigt.
5Befindet sich Kot im großen, so darf man im kleinen das Šema͑ nicht lesen; befindet sich Kot im kleinen, so darf man im großen das Šema͑ lesen.
6Da sprach Abajje zu ihnen: Demnach finden wir also, daß die Scheidewand Verbot erwirkt: wäre da keine Scheidewand, so dürfte man vier Ellen entfernt Saaten säen, während es jetzt verboten ist!?
7R.Zera entgegnete Abajje: Finden wir etwa nicht, daß eine Scheidewand Verbot erwirkt, wir haben ja gelernt, daß, wenn ein großer Hof nach einem kleinen durchbrochen ist, [der Verkehr] im großen erlaubt und im kleinen verboten sei, weil dies als Tür des großen gilt;
8wenn man aber die Überragungen des großen abzäunt, ist er auch in diesem verboten!?
9Dieser erwiderte: Dies heißt eine Entfernung der Scheidewand.
10Rabba entgegnete Abajje: Finden wir etwa nicht, daß eine Scheidewand Verbot erwirkt, es wurde ja gelehrt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.