Eruvin — Blatt 96a

1Wenn du willst, sage ich: alle sind der Ansicht, man benötige, um seiner Pflicht zu genügen, der Beabsichtigung nicht, und sie streiten vielmehr über das Verbot der Hinzufügung; der erste Tanna ist der Ansicht, zur Übertretung des Verbotes der Hinzufügung sei die Beabsichtigung nicht erforderlich, und R.Gamliél ist der Ansicht, zur Übertretung des Verbotes der Hinzufügung sei die Beabsichtigung erforderlich.

2Wenn du aber willst, sage ich: wenn wir der Ansicht sind, der Šabbath sei eine Zeit für die Tephillin, stimmen alle überein, die Beabsichtigung sei weder zur Übertretung des Verbotes noch um der Pflicht zu genügen erforderlich,

3und sie streiten vielmehr über die Übertretung eines Verbotes außerhalb der Pflichtzeit; der erste Tanna ist der Ansicht, hierzu sei die Beabsichtigung nicht erforderlich, und R.Gamliél ist der Ansicht, zur Übertretung eines Verbotes außerhalb der Pflichtzeit sei die Beabsichtigung erforderlich. –

4Demnach sollte ja nach R.Meír auch ein Paar [verboten sein ]!?

5Ferner müßte demnach, wer am achten [Tage des Hüttenfestes] in der Festhütte schläft, Geißelhiebe erhalten!? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie wir zuerst erklärt haben.

6Wer ist es, welcher sagt, der Šabbath sei eine Zeit für die Tephillin? – Das ist R.A͑qiba, denn es wird gelehrt: Du sollst diese Satzung zur festgesetzten Zeit beobachten, von Jahrestag zu Jahrestag; Tag, nicht aber nachts; von Tag, nicht aber jeden Tag, ausgenommen sind Šabbathe und Festtage – so R.Jose der Galiläer.

7R.A͑qiba sagt, diese Satzung beziehe sich nur auf das Pesaḥfest. –

8Demnach vertritt das, was wir gelernt haben, das Pesaḥfest und die Beschneidung seien auszuübende Gebote, nicht die Ansicht R.A͑qibas, denn nach R.A͑qiba, der sie auf das Pesaḥfest bezieht, gibt es ja bei diesem auch ein Verbot!? Dies nach R.Abin im Namen R.Ilea͑js, denn R.Abin sagte im Namen R.Ilea͑js: Überall, wo es achte, daß nicht und nicht heißt, wird ein Verbot ausgedrückt!? –

9Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht R.A͑qibas, denn bei einem Verbote ist das achte ein Verbot, und bei einem Gebote ist das achte ein Gebot. –

10Ist denn R.A͑qiba der Ansicht, der Šabbath sei eine Zeit für die Tephillin, es wird ja gelehrt: R.A͑qiba sagte: Man könnte glauben, die Tephillin seien an Šabbathen und Festen anzulegen, so heißt es: sie sollen zum Wahrzeichen an deiner Hand sein; [an Tagen,] an denen ein Zeichen nötig ist, ausgenommen diese, die an sich ein Zeichen sind!? –

11Vielmehr, es ist der Tanna der folgenden Lehre: Wer die Nacht wachend verbringt, darf, wenn er will, [die Tephillin] ablegen, und wenn er will, anlegen – so R. Nathan; Jonathan Qitoni sagt, nachts lege man die Tephillin nicht an. Wenn nun nach dem ersten Tanna die Nacht eine Zeit für die Tephillin ist, so ist auch der Šabbath eine Zeit für die Tephillin. –

12Vielleicht aber ist er der Ansicht, die Nacht sei eine Zeit für die Tephillin, der Šabbath sei keine Zeit für die Tephillin, denn wir wissen auch von R.A͑qiba, daß er der Ansicht ist, die Nacht sei eine Zeit für die Tephillin, der Šabbath aber sei keine Zeit für die Tephillin!? –

13Vielmehr, es ist der Tanna der folgenden Lehre: Mikhal, die Tochter des Kušiten, legte die Tephillin an, und die Weisen wehrten es ihr nicht; die Frau [des Propheten] Jona ging auf die Wallfahrt, und die Weisen wehrten es ihr nicht. Wenn die Weisen es ihr nicht wehrten, so waren sie wohl der Ansicht, dies sei kein von einer bestimmten Zeit abhängiges Gebot. –

14Vielleicht waren sie

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.