Eruvin — Blatt 97a

1ob neue oder gebrauchte – so R.Meír; R.Jehuda verbietet es bei neuen und erlaubt es bei gebrauchten. Demnach ist einer der Ansicht, man bemühe sich, und einer ist der Ansicht, man bemühe sich nicht.

2Nach dem aber, was der Vater des Šemuél b. R. Jiçḥaq gelehrt hat, gebraucht heißen solche, die Riemen mit Knoten haben, und neu heißen solche, die Riemen ohne Knoten haben, sind alle der Ansicht, man bemühe sich nicht. –

3Man kann ja eine Schleife machen!? R.Ḥisda erwiderte: Dies besagt eben, daß eine Schleife bei den Tephillin unzulässig sei.

4Abajje erwiderte: R.Jehuda vertritt hierbei seine Ansicht, daß eine Schleife als Knoten gelte. –

5Nur darum, weil eine Schleife als Konten gilt, sonst wäre dies zulässig; aber R.Jehuda, Sohn des R.Šemuel b. Šilath, sagte ja im Namen Rabhs, der Knoten der Tephillin sei eine Moše am Sinaj überlieferte Halakha, und hierzu sagte R.Naḥman, der Schmuck müsse sich auswärts befinden!? –

6Man kann eine dem Knoten ähnliche Schleife machen.

7R.Ḥisda sagte im Namen Rabhs: Wer Tephillin von einem Unbewährten kauft, untersuche zwei Tephillin der Hand und eine des Kopfes, oder zwei des Kopfes und eine der Hand. –

8Wie du es nimmst: kauft er von einem, so sollte er entweder drei der Hand oder drei des Kopfes untersuchen,

9kauft er von zwei oder drei Personen, so sollte er jede untersuchen!? – Tatsächlich, wenn er sie von einem kauft, nur muß er sowohl bezüglich der der Hand als auch bezüglich der des Kopfes bewährt sein. –

10Dem ist ja aber nicht so, Rabba b. Šemuél lehrte ja, bei [einem Einkauf von] Tephillin untersuche man drei der Hand und des Kopfes; doch wohl entweder drei der Hand oder drei des Kopfes!? – Nein, drei, unter denen sich der Hand und des Kopfes befinden müssen. –

11Aber R.Kahana lehrte ja, bei [einem Einkauf von] Tephillin untersuche man zwei, der Hand und des Kopfes!? – Hierbei ist die Ansicht Rabbis vertreten, welcher sagt, zwei Male gelten als Feststellung. –

12Wie erklärst du nach Rabbi den Schlußsatz: ebenso beim zweiten Paket und ebenso beim dritten Paket; sind denn nach Rabbi drei erforderlich!? –

13Rabbi pflichtet bei mehreren Packeten bei, die man von zwei, drei Personen kauft. – Demnach sollte auch das vierte und das fünfte untersucht werden!? –

14Freilich, dem ist auch so, und nur deshalb lehrt er es von dreien, [um anzudeuten,] daß er hierbei aus seiner Feststellung tritt; in Wirklichkeit aber gilt dies auch vom vierten und fünften.

15FINDET MAN SIE IN PACKETEN ODER BÜNDELN &C. Was heißt Packete und was heißt Bündel? R.Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Packete und Bündel sind dasselbe, nur sind Packete in Paaren, und Bündel viele zusammengebunden.

16SO WARTE MAN, BIS ES DUNKEL WIRD, UND BRINGE SIE HEIM. Weshalb denn, man sollte sie doch paarweise heimbringen!? R.Jiçḥaq, Sohn des R.Jehuda, erwiderte: Mir wurde dies von meinem Vater erklärt: Kann man sie alle paarweise vor Sonnenuntergang heimbringen, so bringe man sie paarweise heim, wenn aber nicht, so warte man, bis es dunkel wird, und bringe sie heim.

17BEI GEFAHR BEDECKE MAN SIE UND GEHE SEINES WEGES. Es wird ja aber gelehrt, daß man sie bei Gefahr [in Abständen von] weniger als vier Ellen trage!? Rabh erwiderte: Das ist kein Einwand; dies bei Gefahr vor Nichtjuden, jenes bei Gefahr vor Räubern.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.