Eruvin — Blatt 97b

1Abajje sprach zu ihm: Du hast unsere Mišna auf den Fall bezogen, wenn Gefahr vor Nichtjuden, wie erklärst du nun den Schlußsatz: R.Šimón sagt, man reiche sie seinem Nächsten und der Nächste seinem Nächsten; dadurch wird es ja um so mehr bekannt!? –

2[Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: dies nur bei Gefahr vor Nichtjuden, wenn aber Gefahr vor Räubern besteht, trage man sie [in Abständen von] weniger als vier Ellen.

3R.ŠIMO͑N SAGT, MAN REICHE SIE SEINEM NÄCHSTEN &C. Worin besteht ihr Streit? – Einer ist der Ansicht, man trage sie lieber [in Abständen von] weniger als vier Ellen, denn wenn man sie seinem Nächsten und der Nächste seinem Nächsten reicht, erfolgt die [Entweihung] des Šabbaths noch öffentlicher,

4und einer ist der Ansicht, man reiche sie lieber seinem Nächsten, denn wenn man sie [in Abständen von] weniger als vier Handbreiten trägt, könnte man, wenn man daran nicht denkt, vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen verleitet werden.

5DESGLEICHEN EIN KIND. Wie kommt da sein Kind hin!? – In der Schule Menašes wurde gelehrt: Wenn die Mutter es auf dem Felde gebar. –

6Was heißt: auch bis hundert? – Obgleich ihm das Anfassen nachteilig ist, dennoch ist dies zu bevorzugen.

7R.JEHUDA SAGTE: MAN DARF SEINEM NÄCHSTEN EIN FASS REICHEN. Hält R.Jehuda denn nichts von dem, was wir gelernt haben, daß nämlich Tiere und Sachen den Füßen des Eigentümers gleichen?

8Reš Laqiš erwiderte im Namen Levi des Greisen: Hier handelt es sich um den Fall, wenn man [den Inhalt] aus einem Fasse in das andere gießt, und R.Jehuda vertritt hierbei seine Ansicht, daß nämlich das Wasser unwesentlich ist.

9Wir haben nämlich gelernt, R.Jehuda befreit davon, soweit es das Wasser betrifft, weil es unwesentlich ist. –

10Was heißt demnach: dieses darf nicht gelangen!? – Dessen Inhalt darf nicht weiter gelangen, als die Füße seines Eigentümers. –

11Aber R.Jehuda sagte es ja nur von dem Falle, wenn das Wasser im Teig enthalten ist, sagt er es etwa auch von dem Falle, wenn es gesondert ist: wenn es nach R.Jehuda in einer gekochten Speise seine Eigenheit nicht verliert, wie gelehrt wird, R.Jehuda sagt, Wasser und Salz verlieren sich im Teig, nicht aber in der gekochten Speise, weil diese dünn ist, wie sollte es seine Eigenheit verlieren, wenn es gesondert ist!?

12Vielmehr, erklärte Raba, hier handelt es sich um den Fall, wenn das Faß und nicht das Wasser seinen Platz für den Šabbath erworben hat, und das Faß verliert seine Bedeutung gegenüber dem Wasser.

13Wir haben nämlich gelernt: Wer [am Šabbath] einen Lebenden in einem Bette hinausbringt, ist auch wegen des Bettes frei, weil das Bett nur Nebensächliches ist;

14wer Speisen unter dem festgesetzten Quantum in einem Gefäße hinausbringt, ist auch wegen des Gefäßes frei, weil das Gefäß nur Nebensächliches ist.

15R.Joseph wandte ein: R.Jehuda sagt, bei einer Karawane reiche einer das Faß seinem Nächsten und der Nächste seinem Nächsten. Nur bei einer Karawane, sonst aber nicht!? Vielmehr, erklärte R.Joseph, auch unsere Mišna lehrt dies von einer Karawane.

16Abajje erklärte: Ist es eine Karawane, [so ist es erlaubt,] auch wenn das Faß und das Wasser ihren Platz für den Šabbath erworben haben, ist es keine Karawane, nur wenn das Faß und nicht das Wasser seinen Platz für den Šabbath erworben hat.

17R.Aši erklärte: Hier handelt es sich um ein herrenloses Faß und herrenloses Wasser. – Wer ist es, der zu ihm sprach? – Es ist R.Joḥanan b.Nuri, welcher sagt, herrenlose Gegenstände erwerben ihren Platz für den Šabbath. – Wieso heißt es aber: dieses darf nicht weiter gelangen als die Füße seines Eigentümers!? – Dieses darf nicht weiter gelangen als Geräte, die Eigentümer haben.

18WENN JEMAND AUF EINER SCHWELLE EINE SCHRIFTROLLE LIEST UND SIE AUS SEINER HAND ROLLT, SO ROLLE ER SIE ZU SICH HERAN.

19WENN JEMAND EINE SCHRIFTROLLE AUF DEM DACHE LIEST UND SIE AUS SEINER HAND ROLLT, SO DARF ER SIE, FALLS SIE DIE ZEHN HANDBREITEN [VON DER ERDE] NICHT ERREICHT HAT, ZU SICH HER ANROLLEN, HAT SIE DIE ZEHN HANDBREITEN ERREICHT, SO WENDE ER SIE AUF DIE SCHRIFTSEITE UM.

20R.JEHUDA SAGT, AUCH WENN SIE NUR EINE NADELBREITE VON der ERDE ABSTEHT, ROLLE ER SIE ZU SICH HERAN. R.ŠIMO͑N SAGT, SELBST WENN SIE DIE ERDE [BERÜHRT], ROLLE ER SIE ZU SICH HERAN, DENN DU HAST KEIN [VERBOT] DES FEIERNS WEGEN, DAS VOR DEN HEILIGEN SCHRIFTEN STAND HIELTE.

21Von welcher Schwelle gilt dies: wollte man sagen, wenn die Schwelle Privatgebiet und [der Raum] vor ihr öffentliches Gebiet ist, und man berücksichtige nicht, sie könnte [ganz aus seiner Hand] fallen und er sie zu holen veranlaßt werden,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.