Eruvin — Blatt 98a
1also nach R.Šimo͑n, welcher sagt, [ein Verbot] des Feierns wegen halte nicht Stand vor den heiligen Schriften, wie erklärst du nun den Schlußsatz: R.Jehuda sagt, auch wenn sie nur eine Fadenbreite von der Erde absteht, rolle er sie zu sich heran. R.Šimo͑n sagt, selbst wenn sie den Boden [berührt], rolle er sie zu sich heran.
2Der Anfangssatz und der Schlußsatz nach R.Šimo͑n und der Mittelsatz nach R.Jehuda!? R.Jehuda erwiderte: Allerdings, der Anfangssatz und der Schlußsatz nach R.Šimo͑n und der Mittelsatz nach R. Jehuda.
3Rabba erwiderte: Hier handelt es sich um eine Schwelle, auf der [das Publikum] herumtritt, und wegen der Schändung der heiligen Schriften haben die Rabbanan es erlaubt.
4Abajje wandte gegen ihn ein: Wenn innerhalb vier Ellen, so rolle er sie zu sich heran, wenn außerhalb vier Ellen, so wende er sie auf die Schriftseite um. Wenn du sagst, es handle sich um eine Schwelle, auf der [das Publikum] herumtritt, so ist es ja einerlei, ob innerhalb vier Ellen oder außerhalb vier Ellen!?
5Vielmehr, erklärte Abajje, handelt es sich um eine Schwelle, die Neutralgebiet ist, und vor der öffentliches Gebiet liegt;
6innerhalb vier Ellen, wo er, selbst wenn sie herabfällt und er sie holt, sich nicht eines Sündopfers schuldig macht, haben die Rabbanan es erlaubt,
7außerhalb vier Ellen, wo er, wenn er sie holt, sich eines Sündopfers schuldig macht, haben die Rabbanan es nicht erlaubt. –
8Demnach sollte ja aber auch innerhalb vier Ellen berücksichtigt werden, er könnte verleitet werden, sie aus öffentlichem Gebiete nach Privatgebiet zu bringen!? Wolltest du sagen, da sie durch ein Neutralgebiet getrennt sind, sei nichts dabei, so sagte ja Raba, wer etwas auf öffentlichem Gebiete vier Ellen in der Höhe trägt, sei schuldig!? –
9Hier handelt es sich um eine breite Schwelle, sodaß er sich währenddessen erinnern kann.
10Wenn du willst, sage ich: tatsächlich handelt es sich um eine Schwelle, die nicht breit ist, denn heilige Schriften pflegt man zu besehen und erst dann hinzulegen. – Es ist ja aber zu berücksichtigen, er könnte sie auf öffentlichem Gebiete besehen und sie direkt nach dem Privatgebiete bringen!? –
11Hier ist Ben A͑zaj vertreten, welcher sagt, das Gehen gleiche dem Stehen. – Er könnte sie ja aber werfen, und R.Joḥanan sagte, Ben A͑zaj pflichte hinsichtlich des Werfens bei!?
12R.Ada b.Ahaba erwiderte: Dies besagt eben, daß man heilige Schriften nicht werfen dürfe.
13WENN JEMAND AUF DEM DACHE LIEST &C. Ist dies denn erlaubt, es wird ja gelehrt, man habe den Schreibern von heiligen Büchern, Tephillin und Mezuzoth nicht erlaubt, einen Bogen auf die Schriftseite zu wenden, vielmehr breite man über sie ein Gewand!? –
14Da ist dies möglich, hierbei aber nicht, und wenn man sie nicht umwendet, ist dies eine noch größere Schändung der heiligen Schriften. –
15«Wende er sie auf die Schriftseite um», sie liegt ja nicht!? – Wenn die Wand schief ist. –
16Wie erklärst du, wenn [die Mišna] auf den Fall bezogen wird, wenn die Wand schief ist, den Schlußsatz: R.Jehuda sagt, auch wenn sie nur eine Fadenbreite absteht, rolle er sie zu sich heran; sie liegt ja!? –
17[Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Diese Worte gelten nur von einer schiefen Wand,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.