Gittin — Blatt 12a
1Vielleicht ist dem nicht so; R. Elie͑zer sagt dies nur da, weil er, wenn er sein Vermögen freigeben will, Armer sein und ihn für sich selber erwerben kann, und da er ihn für sich selber erwerben kann, kann er es auch für einen anderen, hierbei aber nicht.
2Ferner vertreten die Rabbanan ihre Ansicht nur da, weil es heißt: du sollst nicht aufklauben, für den Armen, du sollst für den Armen nicht aufklauben, nicht aber hierbei. –
3Wofür verwendet R. Elie͑zer [den Vers:] da sollst nicht aufklauben? – Dies ist ein Verbot für den Armen bezüglich des eigenen.
4WENN ER &C. DIE ERNÄHRUNG VERWEIGERN WILL. Hieraus wäre also zu entnehmen, daß der Herr zum Sklaven sagen darf: arbeite für mich und ich ernähre dich nicht? –
5Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er zu ihm gesagt hat: rechne deine Händearbeit für deine Ernährung auf. –
6Dem entsprechend bei einer Frau, wenn er zu ihr gesagt hat: rechne deine Händearbeit für deine Ernährung auf; wieso sollte er es nicht [dürfen]!? – Bei einer Frau, wenn es nicht reicht. –
7Auch bei einem Sklaven, wenn es nicht reicht!? – Was soll der Herr oder die Herrin mit einem Sklaven, der das Brot seines Bauches nicht wert ist!? –
8Komm und höre: Wenn ein Sklave in eine Asylstadt verbannt worden ist, so braucht sein Herr ihn nicht zu ernähren; und noch mehr: sogar seine Händearbeit gehört seinem Herrn. Schließe hieraus, daß der Herr zu seinem Sklaven sagen darf: arbeite für mich und ich ernähre dich nicht. –
9Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er zu ihm gesagt hat: rechne deine Händearbeit für deine Ernährung auf. – Wieso gehört demnach seine Händearbeit seinem Herrn!? – Der Überschuß. –
10Vom Überschusse ist es ja selbstverständlich!? – Man könnte glauben, da er, wenn dieser nichts hat, ihm nichts gibt, er auch, wenn dieser einen Überschuß hat, ihn nicht erhalte, so lehrt er uns. –
11Weshalb gerade in einer Asylstadt!? – Man könnte glauben [die Worte] er bleibe leben besagen, daß er für seinen Lebensunterhalt sorge, so lehrt er uns. –
12Wenn es aber im Schlußsatze heißt, daß, wenn eine Frau in eine Asylstadt verbannt worden ist, ihr Ehemann sie ernähren müsse, so wird ja von dem Falle gesprochen, wenn er es ihr nicht gesagt hat, denn wenn er es ihr gesagt hätte, brauchte er es nicht,
13und wenn der Schlußsatz von dem Falle spricht, wenn er es nicht gesagt hat, so spricht wohl auch der Anfangsatz von dem Falle, wenn er es nicht gesagt hat!? –
14Tatsächlich, wenn er es zu ihm gesagt hat, nur gilt dies von einer Frau, wenn es nicht reicht. –
15Wenn es aber im Schlußsatze heißt, daß, wenn er ihr sagt, sie möge ihre Händearbeit für ihre Ernährung aufrechnen, er dies dürfe, so spricht ja der Anfangsatz von dem Falle, wenn er es ihr nicht gesagt hat!? – Er meint es wie folgt: wenn sie auskommt, und er zu ihr sagt, sie möge ihre Händearbeit für ihre Ernährung aufrechnen, so darf er dies. –
16Wenn sie auskommt, so ist es ja selbstverständlich!? – Man könnte glauben: In Herrlichkeit weilt die Königstochter drinnen, so lehrt er uns.
17Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: In den Jahren der Dürre kann der Sklave zu seinem Herrn sagen: entweder unterhalte mich oder laß mich frei. Die Weisen sagen, dies bleibe seinem Herrn überlassen.
18Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, er dürfe es, und einer ist der Ansicht, er dürfe es nicht. –
19Glaubst du? Wieso heißt es demnach: entweder unterhalte mich oder lasse mich frei, es sollte doch heißen: entweder unterhalte mich oder lasse mir meine Händearbeit für meinen Unterhalt!? Und weshalb wird dies ferner gerade von Jahren der Dürre gelehrt!?
20Hier wird vielmehr von dem Falle gesprochen, wenn er zu ihm gesagt hat: rechne deine Händearbeit für deine Ernährung auf, und in den Jahren der Dürre reicht sie nicht aus.
21R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, [er könne sagen:] entweder unterhalte mich oder lasse mich frei, damit die Leute dies sehen und sich meiner erbarmen, und die Rabbanan sind der Ansicht, wer sich der Freien erbarmt, erbarmt sich auch der Sklaven. –
22Komm und höre: Rabh sagte: Wenn jemand die Hände seines Sklaven dem Heiligtume geweiht hat, so kann dieser Sklave borgen und essen, arbeiten und bezahlen. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß der Herr zum Sklaven sagen dürfe: arbeite für mich und ich ernähre dich nicht. –
23Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er ihm Ernährung gewährt. – Weshalb soll
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.