Gittin — Blatt 12b

1er demnach borgen und essen!? – Als Zuschuß. –

2Das Heiligtum kann ja zu ihm sagen: bis jetzt bist du ohne Zuschuß ausgekommen, du brauchst auch jetzt keinen Zuschuß!? – Das Heiligtum ist damit einverstanden, damit der Sklave gedeihe. –

3Wieso kann er arbeiten und bezahlen, [der Verdienst] wird ja sukzessiv heilig!? – In [Quantitäten] unter dem Werte einer Peruṭa.

4Dies ist auch einleuchtend, denn Rabh sagte, daß, wenn jemand die Hände seines Sklaven dem Heiligtume weiht, der Sklave arbeite und esse, denn wer würde, wenn er nicht arbeiten würde, für ihn sorgen.

5Einleuchtend ist es, wenn du sagst, jene Lehre spreche von dem Falle, wenn er ihn unterhält, und er dürfe es nicht, und diese von dem Falle, wenn er ihn nicht unterhält,

6wieso aber heißt es, wenn du sagst, jene spreche von dem Falle, wenn er ihn nicht unterhält, und er dürfe es, denn wer würde, wenn er nicht arbeiten würde, für ihn sorgen: wer dies wünscht, sorge für ihn!?

7Hieraus ist somit zu entnehmen, daß er es nicht dürfe. Schließe hieraus. –

8Komm und höre: R. Joḥanan sagte: Wenn jemand die Hand des Sklaven eines anderen abgehauen hat, so zahle er Versäumnis und Kurkosten an seinen Herrn und der Sklave werde von Almosen ernährt. Schließe hieraus, daß der Herr zu seinem Sklaven sagen dürfe: arbeite für mich und ich ernähre dich nicht. –

9Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er ihm Ernährung gewährt. – Wieso ist er demnach von Almosen zu ernähren!? – Der Überschuß

10, – Wieso heißt es demnach ‘ernährt’, es sollte doch ‘unterhalten’ heißen!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß er dies dürfe. Schließe hieraus.

11Der Meister sagte: So zahle er Versäumnis und Kurkosten an seinen Herrn. – Vom Versäumnis ist dies ja selbstverständlich!? – Nötig ist dies wegen der Kurkosten. –

12Die Kurkosten sind ja für ihn selber, da er sie zur Kur braucht!? – In dem Falle, wenn [die Heilung] auf fünf Tage bemessen worden ist und man für ihn eine scharfe Mixtur bereitet hat, sodaß sie in drei Tagen erfolgt ist; man könnte glauben, er hat ja Schmerzen gehabt, so lehrt er uns.

13Es wird gelehrt: R. Elea͑zar sagte: Wir sprachen zu Meír: Es ist ja eine Bevorteilung für den Sklaven, daß er aus dem Besitze seines Herrn in Freiheit gelangt!? Er erwiderte uns: Es ist eine Benachteiligung für ihn, denn wenn er Sklave eines Priesters ist, so macht er ihn dadurch für die Hebe untauglich. Wir entgegneten ihm: Wenn er ihn nicht ernähren und nicht unterhalten will, steht es ihm ja frei!?

14Er erwiderte uns: Der Sklave eines Priesters, der seinem Herrn entläuft, und die Frau eines Priesters, die sich ihrem Manne widersetzt, dürfen Hebe essen, dieser aber darf sie nicht essen. Bei einer Frau aber ist dies eine Benachteiligung, denn dadurch macht er sie für die Hebe untauglich und der Ernährung verlustig. –

15Was sagten sie ihm und was erwiderte er ihnen? – Er sprach zu ihnen wie folgt: ihr habt mir hinsichtlich der Ernährung entgegnet, was aber habt ihr hinsichtlich der Hebe zu entgegnen!?

16Wolltet ihr erwidern, [der Herr] kann, wenn er will, ihm die Urkunde zuwerfen und ihn hierfür untauglich machen, so kann dieser ihn verlassen und fortlaufen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.