Gittin — Blatt 14a

1für den Nutzen, daß ihm ein altes Darlehen in ein neues umgewandelt wird, verpflichtet er sich dazu.

2Hona Mar, Sohn des R. Neḥemja, sprach zu R. Aši; Demnach erwerben Leute, wie aus dem Hause des Bar Eljašib, die einen binden und mit Gewalt sofort nehmen, es nicht!?

3Wolltest du sagen, dem sei auch so, so hast du ja deine Worte in Grade geteilt!?

4Vielmehr, erklärte Mar Zuṭra, diese drei Dinge haben die Rabbanan als Halakha ohne Begründung gelehrt. Eines ist dies. Eines ist das, was R. Jehuda im Namen Šemuéls gesagt hat, daß, wenn jemand sein ganzes Vermögen seiner Frau verschrieben hat, er sie nur zur Verwalterin gemacht habe. Und eines ist das, was R. Ḥenana gesagt hat, daß, wenn jemand seinen erwachsenen Sohn in einem [besonderen] Hause verheiratet hat, dieser es erworben habe.

5Einst sprach Rabh zu R. Aḥa Bardala: Ich habe bei dir einen Kab Safran, gib ihn diesem, und in seiner Gegenwart sage ich dir, daß ich davon nicht zurücktreten werde. –

6Demnach könnte er, wenn er es wollte, zurücktreten!? – Er meinte es wie folgt: in einem solchen Falle gibt es kein Zurücktreten. –

7Dies sagte ja Rabh bereits einmal!? R. Hona sagte nämlich im Namen Rabhs: [Wenn jemand zu einem gesagt hat:] ich habe bei dir eine Mine, gib sie diesem, so hat er sie, wenn sie alle drei beisammen sind, erworben. –

8Aus dieser Lehre würde man es nur von einer bedeutenden Gabe gewußt haben, bei einer geringen aber, könnte man glauben, sei die Gegenwart nicht erforderlich, so lehrt er uns.

9Einst rechneten Gärtner miteinander ab, und bei einem von ihnen blieb ein Betrag von fünf Stater zurück. Da sagten sie zu ihm in Gegenwart des Grundeigentümers, daß er sie diesem gebe, und er eignete sie ihm zu.

10Später rechnete er allein nach und fand, daß bei ihm nichts zurückgeblieben sei. Hierauf kam er zu R. Naḥman, und dieser sprach zu ihm: Wie soll ich dir helfen; erstens ist die Lehre R. Honas im Namen Rabhs zu berücksichtigen, und zweitens hast du sie ihm zugeeignet.

11Raba sprach zu ihm: Dieser sagt ja nicht, daß er nicht geben wolle, sondern daß bei ihm nichts vorhanden sei. – Demnach ist dies eine auf einem Irrtume beruhende Zueignung, und von einer auf einem Irrtume beruhenden Zueignung kann er zurücktreten.

12Es wurde gelehrt: [Wenn jemand zu einem gesagt hat:] bring jenem die Mine, die ich ihm schulde, so ist er, wie Rabh sagt, haftpflichtig, und wenn er zurücktreten will, kann er es nicht; Šemuél aber sagt, da er haftpflichtig ist, kann er auch zurücktreten.

13Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem bestehe: einer ist der Ansicht, bring sei ebenso wie ‘erwirb’ und einer ist der Ansicht, ‘bring’ sei nicht ebenso wie ‘erwirb’. –

14Nein, alle sind der Ansicht, bring’ sei ebenso wie ‘erwirb’, und ihr Streit besteht in folgendem: einer hält von [der Begründung] ‘da’ und einer hält nichts von [der Begründung] ‘da’.

15Übereinstimmend mit Rabh wird gelehrt: [Wenn jemand zu einem gesagt hat:] bring jenem die Mine, die ich ihm schulde, oder: gib jenem die Mine, die ich ihm schulde, oder: bring jenem die Mine, die er bei mir als Depositum hat, oder: gib jenem die Mine, die er bei mir als Depositum hat, so ist er haftpflichtig, und wenn er zurücktreten will, kann er es nicht. –

16Hinsichtlich eines Depositums kann er ja sagen, er wünsche nicht, daß sein Depositum sich im Besitze eines anderen befinde!? R. Zera erwiderte: Wenn er als Leugner festgestellt worden ist.

17R. Šešeth hatte in Maḥoza ein Guthaben für Mäntel und sprach zu R. Joseph b. Ḥama: Wenn du dahinkommst, bring es mir mit. Als er zu diesen kam, gaben sie es ihm, indem sie zu ihm sprachen: Es sei dir zugeeignet. Er erwiderte ihnen: Jawohl.

18Später entwich er ihnen. Als er zu ihm kam, sprach dieser zu ihm: Du hast gut getan, daß du dich nicht verbürgt hast, denn: ein Knecht ist der Schuldner dem Gläubiger. Eine andere Lesart: Du hast gut getan, denn: ein Knecht ist der Schuldner dem Gläubiger.

19R. Aḥi b. Jošija hatte ein silbernes Trinkgefäß in Nehardea͑;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.