Gittin — Blatt 14b
1da sprach er zu R. Dostaj b. R. Jannaj und R. Jose b. Kiper: Wenn ihr hinkommt, bringt es mir mit. Als sie da hinkamen, gaben jene es ihnen, indem sie zu ihnen sprachen: Es sei euch zugeeignet. Sie erwiderten: Nein. Da sprachen jene: So gebt es uns zurück.
2R. Dostaj b. R. Jannaj erwiderte: ja, R. Jose b. Kiper aber erwiderte: nein. Da quälten sie ihn und sprachen zu jenem: Sehe doch der Meister, was er tut. Er erwiderte ihnen: Verprügelt ihn tüchtig.
3Als sie hierauf zu ihm kamen, sprach er: Sehe doch der Meister, nicht genug, daß er mir nicht beigestanden hat, er sagte zu ihnen sogar: verprügelt ihn tüchtig. Dieser sprach: Weshalb hast du dies getan?
4Er erwiderte: Es sind ellenlange Männer, haben ellengroße Helme auf, reden von der Mitte aus und führen beängstigende Namen: Arda, Arṭa, Phili, Bareš; wenn sie zu fesseln befehlen, so fesselt man, wenn sie zu töten befehlen, so tötet man. Wer würde, wenn sie Dostaj getötet hatten, meinem Vater Jannaj einen Sohn meinesgleichen gegeben haben!?
5Dieser fragte: Sind es Leute, die der Regierung nahe stehen? Er erwiderte: Jawohl. – Haben sie Pferde und Maultiere, die hinter ihnen herlaufen? Er erwiderte: Jawohl. Da sprach er: Wenn dem so ist, so hast du recht getan.
6[Wenn jemand zu einem gesagt hat:] bring jenem eine Mine, und dieser ihn gesucht und nicht mehr gefunden hat, so gebe er sie, wie das Eine lehrt, dem Absender zurück, und wie ein Anderes lehrt, den Erben des Empfängers.
7Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem bestehe: einer ist der Ansicht, ‘bring’ sei ebenso wie ‘erwirb’, und einer ist der Ansicht, ‘bring’ sei nicht ebenso wie ‘erwirb’.
8R. Abba b. Mamal erwiderte: Beide stimmen überein, daß ‘bring’ nicht ebenso wie ‘erwirb’ sei, dennoch besteht hier kein Widerspruch, denn eines spricht von einem Gesunden und eines von einem Sterbenskranken.
9R. Zebid erwiderte: Beide sprechen von einem Sterbenskranken, nur spricht eines von dem Falle, wenn der Empfänger bei der Übergabe des Geldes noch lebte, und eines von dem Falle, wenn der Empfänger bei der Übergabe des Geldes nicht mehr lebte.
10R. Papa erwiderte: Beide sprechen von einem Gesunden, nur spricht eines von dem Falle, wenn der Empfänger bei Lebzeiten des Absenders gestorben ist, und eines von dem Falle, wenn der Absender bei Lebzeiten des Empfängers gestorben ist.
11Es wäre anzunehmen, daß Tannaím darüber streiten, ob ‘bring’ ebenso wie ‘erwirb’ sei. Es wird nämlich gelehrt: [Wenn jemand zu einem gesagt hat:] bring jenem eine Mine, und dieser ihn gesucht und nicht mehr gefunden hat, so gebe er sie dem Absender zurück. Ist der Absender gestorben, so gebe er sie, wie R. Nathan und R. Ja͑qob sagen, den Erben des Absenders, und wie andere sagen, den Erben des Empfängers.
12R. Jehuda der Fürst sagt im Namen R. Ja͑qobs im Namen R. Meírs, es sei Gebot, die Worte des Verstorbenen zu vollziehen. Die Weisen sagen, sie teilen. Hier sagten sie, der Überbringer verfahre nach seinem Gutdünken. R. Šimo͑n der Fürst sagte: Ich hatte einen solchen Fall, und sie entschieden, es sei an die Erben des Absenders zurückzugeben.
13Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: der erste Autor ist der Ansicht, ‘bring’ sei nicht ebenso wie ‘erwirb’; R. Nathan und R. Ja͑qob sind ebenfalls der Ansicht, ‘bring’ sei nicht ebenso wie ‘erwirb’, und obgleich er gestorben ist, sagen wir nicht, es sei Gebot, die Worte des Verstorbenen zu vollziehen; die anderen sind der Ansicht, ‘bring’ sei ebenso wie ‘erwirb’;
14R. Jehuda der Fürst im Namen R. Ja͑qobs im Namen R. Meírs ist der Ansicht, ‘bring’ sei nicht ebenso wie ‘erwirb’, wenn er aber gestorben ist, sagen wir, es sei Gebot, die Worte des Verstorbenen zu vollziehen;
15die Weisen sagen, es sei zu teilen, denn es ist ihnen zweifelhaft, und in einem solchen Falle ist nach Ermessen zu verfahren; und R. Šimo͑n der Fürst erzählt ein Ereignis. –
16Nein, über einen Gesunden streiten sie nicht, vielmehr wird hier von einem Sterbenskranken gesprochen, und sie führen denselben Streit wie R. Elea͑zar und die Rabbanan.
17Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand sein Vermögen mündlich verteilt, so werden, wie R. Elea͑zar sagt, einerlei ob er gesund oder gefährlich [krank] ist, Güter, die eine Sicherheit gewähren, durch Geld, Urkunde und Besitznahme, und die keine Sicherheit gewähren, nur durch das Ansichziehen erworben. Die Weisen sagen, diese und jene werden durch das Wort erworben,
18Sie sprachen zu ihm: Einst verfügte die Mutter der Söhne Rokhels, die krank darniederlag,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.