Gittin — Blatt 15b

1und noch jemand die Unterschrift des anderen bestätigen, ist er ungültig. – Aus welchem Grunde? – Man könnte damit die Bestätigung anderer Urkunden verwechseln, und somit den Betrag mit Ausnahme eines Viertels auf die Aussage eines Zeugen hin zu erkennen.

2R. Aši wandte ein: Ist denn der Fall möglich, daß er, wenn dieser allein seine Bekundung macht, gültig, und wenn noch jemand mit ihm vorhanden ist, ungültig ist!?

3Vielmehr, sagte R. Aši, selbst wenn er sagt, er sei der andere Zeuge, ist er ungültig. – Aus welchem Grunde? – Entweder vollständig durch Bestätigung des Scheidebriefes oder vollständig durch die Bestimmung der Weisen. –

4Wir haben gelernt: Vor mir vollständig geschrieben und vor mir zur Hälfte unterzeichnet, so ist er ungültig. Wie verhält es sich mit der anderen Hälfte, ist niemand da, der sie bestätigt, so ist er ja, wenn er ungültig ist, falls einer sagt: er ist vor mir geschrieben worden, und einer sagt: er ist vor mir unterzeichnet worden, es selbstverständlich, wenn dies nur von der Hälfte erfolgt.

5Wahrscheinlich ist dies nach Raba oder nach R. Aši zu erklären,

6und ausgeschlossen ist die Erklärung R. Ḥisdas!? –

7R. Ḥisda kann dir erwidern: wozu heißt es, auch nach deiner Ansicht: er ist vor mir geschrieben, aber nicht vor mir unterzeichnet worden!? Vielmehr lehrt er: nicht nur das, sondern auch dies, ebenso

8auch hierbei: nicht nur das, sondern auch dies.

9R. Ḥisda sagte: Eine Böschung und ein Zaun von je fünf [Handbreiten] werden nicht vereinigt, die ganze [Höhe] muß entweder aus dem Zaune oder aus der Böschung bestehen.

10Meremar trug vor: Eine Böschung und ein Zaun von je fünf [Handbreiten] werden vereinigt. Die Halakha ist, sie werden vereinigt.

11Ilpha fragte: Kann die Reinigung der Hände geteilt erfolgen oder nicht? – In welchem Falle: wollte man sagen, wenn zwei [Personen die Hände] aus einem Viertel[log] gewaschen haben, so haben wir gelernt, daß ein Viertel[log] Wasser zum Händewaschen reiche für einen und auch für zwei;

12wollte man sagen, wenn jemand die Hände einzeln gewaschen hat, so haben wir ja gelernt, daß, wenn jemand eine Hand durch Aufgießen und die andere durch Abspülen wäscht, seine Hände rein seien;

13und wollte man sagen, wenn er die Hände geteilt wäscht, so sagten sie ja in der Schule R. Jannajs, die Hände werden nicht geteilt rein!? – In dem Falle, wenn [an der Hand] noch Feuchtigkeit haftet. –

14Was ist denn dabei, daß daran Feuchtigkeit haftet, wir haben ja gelernt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.