Gittin — Blatt 17a
1Geber und nahm ihnen das Licht fort. Da sprach er: Allbarmherziger, entweder in deinem Schatten oder im Schatten des Sohnes E͑savs!? –
2Demnach wären die Römer besser als die Perser, und [dem widersprechend] lehrte R. Ḥija b. Abba: Es heißt: Gott kennt den Weg zu ihr und ihm ist ihr Platz bekannt; der Heilige, gepriesen sei er, wußte, daß die Jisraéliten die Verordnungen der Römer nicht ertragen könnten, daher verbannte er sie nach Babylonien. –
3Das ist kein Einwand; das eine, bevor die Geber nach Babylonien gekommen sind, und das andere, nachdem die Geber nach Babylonien gekommen sind.
4WENN EINER SAGT: ER IST VOR MIR GESCHRIEBEN WORDEN, UND ZWEI SAGEN: ER IST VOR UNS UNTERZEICHNET WORDEN, SO IST ER GÜLTIG. R. Ami sagte im Namen R. Joḥanans: Nur in dem Falle, wenn der Scheidebrief aus der Hand des Schreibezeugen kommt, wobei es ebenso ist als würden zwei das eine und zwei das andere bekunden, wenn aber aus den Händen der Unterschriftzeugen, so ist er ungültig.
5Demnach ist er der Ansicht, daß, wenn zwei einen Scheidebrief aus dem Überseelande bringen, sie sagen müssen: er ist vor uns geschrieben und vor uns unterzeichnet worden. R. Asi sprach zu ihm: Im Anfangsatze lehrt er, daß, wenn zwei sagen: er ist vor uns geschrieben worden, und einer sagt: er ist vor mir unterzeichnet worden, er ungültig sei, nach R. Jehuda aber gültig. Demnach ist er nach den Rabbanan ungültig, auch wenn der Scheidebrief aus den Händen beider kommt!? Dieser erwiderte: Allerdings.
6Ein anderes Mal traf er ihn sitzen und vortragen, daß der Scheidebrief, selbst wenn er aus den Händen der Unterschriftzeugen kommt, gültig sei. Demnach ist er der Ansicht, daß, wenn zwei einen Scheidebrief aus dem Überseelande bringen, sie nicht zu sagen brauchen: er ist vor uns geschrieben und vor uns unterzeichnet worden.
7Da sprach R. Asi zu ihm: Im Anfangsatze lehrt er, daß, wenn zwei sagen: er ist vor uns geschrieben worden, und einer sagt: er ist vor mir unterzeichnet worden, er ungültig sei, nach R. Jehuda aber gültig. Demnach gilt dies nur dann, wenn der Scheidebrief nicht aus den Händen beider kommt, wenn aber der Scheidebrief aus den Händen beider kommt, ist er auch nach den Rabbanan gültig!?
8Dieser erwiderte: Allerdings. – Ein anderes Mal aber hast du uns ja anders gesagt!? Dieser erwiderte: Es ist ein Pflock, der nicht wankt.
9WENN ER AM TAGE GESCHRIEBEN UND AM TAGE UNTERZEICHNET, NACHTS [GESCHRIEBEN] UND NACHTS UNTERZEICHNET, ODER NACHTS [GESCHRIEBEN] UND AM TAGE UNTERZEICHNET WORDEN IST, SO IST ER GÜLTIG; WENN ABER AM TAGE [GESCHRIEBEN] UND NACHTS UNTERZEICHNET, SO IST ER UNGÜLTIG, NACH R. ŠIMO͑N ABER GÜLTIG.
10R. ŠIMO͑N SAGTE NÄMLICH: ALLE URKUNDEN, DIE AM TAGE GESCHRIEBEN UND NACHTS UNTERZEICHNET WORDEN SIND, SIND UNGÜLTIG, AUSGENOMMEN SCHEIDEBRIEFE.
11GEMARA. Es wurde gelehrt: Weshalb ordneten [die Weisen] für Scheidebriefe ein Datum an? R. Joḥanan erklärte, wegen seiner Nichte,
12und Reš Laqiš erklärte, wegen des Fruchtgenusses. –
13Weshalb erklärt Reš Laqiš nicht wie R. Joḥanan? – Er kann dir erwidern:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.