Gittin — Blatt 17b

1Ehebruch ist selten. –

2Weshalb erklärt R. Joḥanan nicht wie Reš Laqiš? – Er ist der Ansicht, der Fruchtgenuß gehöre dem Ehemanne bis zur Aushändigung. –

3Erklärlich ist es nach Reš Laqiš, daß er ach R. Šimo͑n gültig ist, wieso aber ist er nach R. Joḥanan nach R. Šimo͑n gültig!? –

4R. Joḥanan kann dir erwidern: ich sage es nicht nach R. Šimo͑n, sondern nach den Rabbanan. –

5Erklärlich ist nach R. Joḥanan der Streit zwischen R. Šimo͑n und den Rabbanan, worin aber besteht nach Reš Laqiš der Streit zwischen R. Šimo͑n und den Rabbanan!? –

6Ihr Streit besteht über den Fruchtgenuß vom Schreiben bis zur Unterzeichnung. –

7Sie sind ja aber [anderweitig] entgegengesetzter Ansicht!? Es wurde nämlich gelehrt: Wann wird ihm der Fruchtgenuß entzogen!? R. Joḥanan sagt, beim Schreiben, und Reš Laqiš sagt, bei der Übergabe. –

8Wende es um.

9Abajje sprach zu R. Joseph: Drei Scheidebriefe sind ungültig; wenn sie aber geheiratet hat, so ist das Kind unbemakelt. Was haben nun die Weisen mit ihrer Anordnung genutzt!? – Sie haben genutzt, daß sie von vornherein nicht heiraten darf. –

10Wie ist es, wenn er das Datum ausschneidet und ihn ihr gibt!? Dieser erwiderte: Betrug berücksichtigen wir nicht. –

11Wie ist es, wenn darin Septennium, Jahr, Monat und Woche angegeben ist!? Dieser erwiderte: Er ist dann gültig. – Was haben demnach die Weisen mit ihrer Anordnung genutzt? –

12Sie haben genutzt inbetreff der vorangehenden und der folgenden Woche. Wenn man nicht so erklären wollte, so weiß man ja auch bei [der Datierung] des Tages nicht, ob es morgens oder abends erfolgt ist. Vielmehr schließt [das Datum] den vorangehenden und den folgenden Tag aus, ebenso schließt es in diesem Falle das vorangehende und das folgende Septennium aus.

13Rabina sprach zu Raba: Wie ist es, wenn er ihn geschrieben

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.