Gittin — Blatt 21b

1nicht abgehauen werden, das Horn einer Kuh aber kann er ja abhauen und ihr geben!? –

2Die Schrift sagt er schreibe und er gehe ihr, wenn nur das Schreiben und das Geben zu erfolgen hat, ausgenommen der Fall, wenn das Schreiben, das Abhauen und das Geben zu erfolgen hat.

3R. JOSE DER GALILÄER SAGT &C. Was ist der Grund R. Jose des Galiläers? – Es wird gelehrt: Brief, ich weiß dies nur von einem Briefe, woher, daß auch jede andere Sache einbegriffen ist? Es heißt: er schreibe ihr, auch auf alles andere. Weshalb heißt es demnach Brief? Wie ein Brief eine leblose Sache ist und nicht ißt, ebenso alles andere, was leblos ist und nicht ißt. –

4Und die Rabbanan!? – Hieße es: auf einen Brief, so würdest du recht haben, es heißt aber nur Brief, und dies besagt nur, daß Worte zu schreiben sind. –

5Wofür verwenden die Rabbanan [das Wort] er schreibe? – Hieraus folgern sie, daß sie nur durch ein Schriftstück und nicht durch Geld geschieden wird. Man könnte glauben, das Fortgehen gleiche dem [Frau]werden, wie das [Frau]werden durch Geld erfolgt, ebenso auch das Fortgehen durch Geld, so lehrt er uns. –

6Und jener!? – Er folgert dies aus [dem Worte] Trennungsbrief, nur der Brief und nichts anderes trennt sie. –

7Und die anderen!? – Dies deutet darauf, daß es eine Sache sein muß, die zwischen ihm und ihr [vollständig] trennt. Es wird nämlich gelehrt: [Sagte er:] da hast du deinen Scheidebrief mit der Bedingung, daß du nie Wein trinkest, oder: mit der Bedingung, daß du nie in das Haus deines Vaters gehst, so ist dies keine Trennung; wenn aber: bis nach dreißig Tagen, so ist dies eine Trennung. –

8Und jener!? – [Dies geht hervor] aus [dem Worte] Trennung, –

9Und die anderen!? – Sie deuten [das Wort] Trennung nicht.

10MAN DARF IHN NICHT AUF EINE AM BODEN HAFTENDE SACHE SCHREIBEN; HAT MAN IHN AUF EINE [AM BODEN] HAFTENDE SACHE GESCHRIEBEN, ABGETRENNT, UNTERSCHRIEBEN UND IHR GEGEBEN, SO IST ER GÜLTIG; NACH R. JEHUDA IST ER UNGÜLTIG; NUR WENN ER BEIM SCHREIBEN UND BEIM UNTERSCHREIBEN ABGETRENNT WAR.

11R. JEHUDA B. BETHERA SAGTE: MAN DARF IHN WEDER AUF RADIERTES PAPIER NOCH AUF DIPHTHERA SCHREIBEN, WEIL ER GEFÄLSCHT WERDEN KÖNNTE; DIE WEISEN ERLAUBEN DIES.

12GEMARA. HAT MAN IHN AUF EINE HAFTENDE SACHE GESCHRIEBEN. Du sagtest ja aber im Anfangsatze, man dürfe nicht schreiben!?

13R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Wenn man Raum für den Tenor zurückgelassen hat. Ebenso sagte R. Elea͑zar im Namen R. Oša͑jas, wenn man Raum für den Tenor zurückgelassen hat. Ebenso sagte auch Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, wenn man Raum für den Tenor zurückgelassen hat. Dies nach R. Elea͑zar, welcher sagt, die Trennung erfolge durch die Zeugen der Übergabe,

14und er meint es wie folgt: man darf das Formular nicht schreiben, weil man dazu kommen könnte, auch den Tenor zu schreiben; hat man das Formular geschrieben, ihn abgetrennt, den Tenor geschrieben und ihn ihr gegeben, so ist er gültig.

15Reš Laqiš aber sagte: Es heißt: unterschreiben; hier ist vielmehr die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, die Trennung erfolge durch die Zeugen der Unterschrift,

16und er meint es wie folgt: man darf den Tenor nicht schreiben, weil man dazu kommen könnte, ihn auch zu unterschreiben; hat man den Tenor geschrieben, abgetrennt, unterschrieben und ihm ihr gegeben, so ist er gültig.

17Hat man ihn auf die Wand eines durchlochten Pflanzentopfes geschrieben, so ist er gültig, denn man kann ihn nehmen und ihn ihr geben; wenn aber auf ein Blatt in einem durchlochten Pflanzentopfe, so ist er, wie Abajje sagt, gültig, und wie Raba sagt, ungültig. Abajje sagt, er sei gültig,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.