Gittin — Blatt 26a
1wenn sein Vater dies nicht billigt, sei sie ihm nicht angetraut.
2Dieser erwiderte ihm: Sowohl R. Jehuda als auch R. Šimo͑n hält von der fiktiven Feststellung ohne Unterschied, ob es von seinem Willen oder vom Willen anderer abhängt,
3dort aber berücksichtigen sie den Grund, der da gelehrt wird: Sie sprachen zu R. Meír: Pflichtest du etwa nicht bei, daß, wenn der Schlauch platzt, er rückwirkend Unverzehntetes getrunken haben wird!? Er erwiderte ihnen: Wenn er platzt.
4WENN JEMAND FORMULARE VON SCHEIDEBRIEFEN SCHREIBT, SO MUSS ER RAUM FÜR [DIE NAMEN] DES MANNES UND DER FRAU UND FÜR DAS DATUM FREILASSEN;
5WENN SCHULDSCHEINE, SO MUSS ER RAUM FÜR [DIE NAMEN] DES GLÄUBIGERS UND DES SCHULDNERS, FÜR DEN BETRAG UND FÜR DAS DATUM FREILASSEN;
6WENN KAUFSCHEINE, SO MUSS ER RAUM FÜR [DIE NAMEN] DES KÄUFERS UND DES VERKÄUFERS, FÜR DEN BETRAG, FÜR DIE BEZEICHNUNG DES FELDES UND FÜR DAS DATUM FREILASSEN. DIES IST EINE FÜRSORGE. NACH
7R. JEHUDA SIND SIE ALLE UNGÜLTIG; NACH R. ELEA͑ZAR SIND SIE ALLE GÜLTIG, AUSGENOMMEN EHESCHEIDEBRIEFE, DENN ES HEISST: er schreibe ihr.
8GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Er muß auch Raum freilassen für [die Formel:] ‘du bist nun jedermann erlaubt’. Dies nach R. Elea͑zar, welcher sagt, die Trennung erfolge durch die Zeugen der Übergabe, somit muß das Schreiben auf ihren Namen erfolgen.
9Und dies ist nötig.
10Würde er es nur von der ersten [Lehre] gesagt haben, so könnte man glauben, nur diese sei nach R. Elea͑zar zu erklären, weil es zuerst heißt, daß man nicht schreibe, und darauf der Fall gelehrt wird, wenn man geschrieben hat,
11die folgende aber, welche lehrt, die Bestätigung der Urkunde erfolge durch die Unterschriften, sei nach R. Meír zu erklären, welcher sagt, die Trennung erfolge durch die Zeugen der Unterschrift.
12Und würde er es auch von der anderen gesagt haben, so könnte man glauben, auch diese sei nach R. Elea͑zar zu erklären, von der letzteren aber sei, da der Schlußsatz die Ansicht R. Elea͑zars lehrt, der Anfangsatz nicht nach R. Elea͑zar zu erklären. Daher ist dies nötig.
13DIES IST EINE FÜRSORGE. Was für eine Fürsorge? R. Jonathan erwiderte: Eine Fürsorge für den Schreiber; nach R. Elea͑zar, welcher sagt, die Trennung erfolge durch die Zeugen der Übergabe. Eigentlich sollte man auch das Formular nicht schreiben dürfen, nur haben es die Rabbanan aus Fürsorge für die Schreiber erlaubt.
14Nach R. Jehuda sind alle ungültig, denn er berücksichtigt beim Formular den Tenor, und Scheidebriefe bei anderen Urkunden.
15Nach R. Elea͑zar sind alle gültig, ausgenommen Scheidebriefe, denn er berücksichtigt wohl den Tenor beim Formular, nicht aber Scheidebriefe bei anderen Urkunden.
16DENN ES HEISST: er schreibe ihr. [Das Wort] ihr bezieht sich ja auf den Tenor!? –
17Lies vielmehr: denn es heißt: er schreibe ihr, auf ihren Namen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.