Gittin — Blatt 27b
1Wenn der Ehemann es zugibt, gebe er ihn der Frau, auch nach einer längeren Zeit!? Er erklärte es auch; eines gilt von Orten, wo Karawanen verkehren, und eines gilt von Orten, wo Karawanen nicht verkehren.
2Manche sagen, nur wenn solche bekannt sind, gebe man nicht zurück, übereinstimmend mit Rabba, und manche sagen, auch wenn solche nicht bekannt sind, gebe man nicht zurück, wonach er gegen Rabba streitet. –
3Einleuchtend ist es, daß Rabba nicht wie R. Zera erklärt, denn der Widerspruch aus einer Mišna ist ihm bedeutender, weshalb aber erklärt R. Zera nicht wie Rabba? –
4Er kann dir erwidern: es heißt ja nicht, daß man, wenn er sagt, daß man sie aushändige, sie auch nach einer längeren Zeit aushändige; vielleicht händige man sie, wenn er sagt, daß man sie aushändige, nur dann aus, wenn sie sofort [gefunden worden sind].
5R. Jirmeja erklärte: Wenn die Zeugen sagen, daß sie nie mehr als einen Scheidebrief [auf den Namen] Joseph ben Šimo͑n unterzeichnet haben. –
6Wozu braucht dies demnach gelehrt zu werden!? – Man könnte glauben, man berücksichtige den Zufall, daß Namen und Zeugen übereinstimmen, so lehrt er uns.
7R. Aši erklärte; Wenn er angibt, daß an einem bestimmten Buchstaben ein Loch sich befindet, denn dies ist ein markantes Kennzeichen. Und zwar nur dann, wenn neben einem bestimmten Buchstaben, denn dies ist ein markantes Kennzeichen, nicht aber ein Loch an irgend einer Stelle.
8Ihm ist es zweifelhaft, ob Kennzeichen nach der Tora oder rabbanitisch ausschlaggebend sind.
9Einst verlor Rabba b. Bar Ḥana im Lehrhause eine Urkunde; da sprach er: Wird ein Kennzeichen verlangt, so habe ich daran ein solches, wird Wiedererkennen verlangt, so erkenne ich sie wieder. Da gab man sie ihm zurück. Hierauf sprach er: Ich weiß nicht, ob man sie mir wegen des Kennzeichens zurückgegeben hat, und sie der Ansicht sind, Kennzeichen seien nach der Tora ausschlaggebend, oder wegen des Wiedererkennens, was nur bei einem Gelehrten erfolgen darf, nicht aber bei einem gewöhnlichen Menschen.
10WENN ABER NICHT, UNGÜLTIG. Die Rabbanan lehrten: Was heißt ‘nicht sofort’? R. Nathan sagt, als eine Karawane vorüberziehen und ausruhen kann. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, wenn jemand da gestanden und gesehen hat, daß niemand da vorüber gegangen ist. Manche sagen, wenn niemand da geweilt hat. Rabbi sagt, als man einen Scheidebrief schreiben kann. R. Jiçḥaq sagt, als man ihn lesen kann. Andere sagen, als man ihn schreiben und lesen kann.
11Aber auch wenn soviel Zeit verstrichen ist, sind [markante] Kennzeichen ausschlaggebend; wenn angegeben wird, daß ein Loch neben einem bestimmten Buchstaben sich befinde, nicht aber ist die Bezeichnung des Formates ausschlaggebend, wenn angegeben wird, er sei lang oder kurz.
12Findet er ihn an [einer] Tasche, [einem] Geldbeutel, an einem Ringe befestigt
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.