Gittin — Blatt 28a
1oder unter seinen Geräten, so ist er selbst nach einer längeren Zeit gültig.
2Es wurde gelehrt: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist, daß niemand da geweilt hat. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen des R. Jiçḥaq b. Šemuél: Die Halakha ist, daß niemand da vorübergegangen ist. –
3Sollte doch der eine sagen, die Halakha sei wie dieser, und der andere, die Halakha sei wie jener!? – Es gibt manche, die es umwenden.
4WENN ER IHN IN [EINEM] BEUTEL ODER [EINER] TASCHE FINDET. Was heißt Ḥaphisa [Beutel]? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte: Ein kleines Schläuchlein. – Was heißt Delusqema [Tasche]? – Eine Mappe der Greise.
5WER EINEN SCHEIDEBRIEF BRINGT VON EINEM, DEN ER ALT ODER KRANK ZURÜCKGELASSEN HAT, ÜBERGEBE IHN IHR IN DER VORAUSSETZUNG, DASS ER LEBE.
6WENN EINE JISRAÉLITIN MIT EINEM PRIESTER VERHEIRATET IST UND DIESER NACH DEM ÜBERSEELANDE AUSGEWANDERT IST, SO DARF SIE IN DER VORAUSSETZUNG, DASS ER LEBE, HEBE ESSEN. WENN JEMAND SEIN SÜNDOPFER AUS DEM ÜBERSEELANDE GESCHICKT HAT, SO BRINGE MAN ES DAR IN DER VORAUSSETZUNG, DASS ER LEBE.
7GEMARA. Raba sagte: Dies gilt nur von einem Greise, der das hohe Alter noch nicht erreicht hat, und einem [gewöhnlichen] Kranken, da die meisten Kranken am Leben bleiben, nicht aber von einem Greise, der das hohe Alter erreicht hat, und einem Sterbenden, denn die meisten Sterbenden sind dem Tode verfallen.
8Abajje wandte gegen ihn ein: Wenn jemand einen Scheidebrief bringt von einem, den er alt zurückgelassen hat, selbst hundert Jahre, so übergebe er ihn ihr in der Voraussetzung, daß er lebe. – Dies ist eine Widerlegung.
9Wenn du aber willst, sage ich: da er es überschritten hat, so hat er es überschritten.
10Abajje wies Rabba auf einen Widerspruch hin. Wir haben gelernt, wer einen Scheidebrief bringt von einem, den er alt oder krank zurückgelassen hat, übergebe ihn ihr in der Voraussetzung, daß er lebe, und dem widersprechend wird gelehrt, [wenn ein Priester zu seiner Frau gesagt hat:] da hast du deinen Scheidebrief, auf daß er eine Stunde vor meinem Tode Gültigkeit erlange, sei ihr das Essen von Hebe sofort verboten!?
11Dieser erwiderte: Du weisest auf einen Widerspruch zwischen [dem Gesetze von] der Hebe und dem von der Scheidung hin!? Bei der Hebe ist dies möglich, bei der Scheidung ist dies nicht möglich. –
12Ich will auf einen Widerspruch bei der Hebe hinweisen. Wir haben gelernt, wenn eine Jisraélitin mit einem Priester verheiratet und dieser nach dem Überseelande ausgewandert ist, dürfe sie in der Voraussetzung, daß er lebe, Hebe essen,
13und dem widersprechend wird gelehrt, [wenn ein Priester zu seiner Frau gesagt hat:] da hast du deinen Scheidebrief, auf daß er eine Stunde vor meinem Tode Gültigkeit erlange, sei ihr das Essen von Hebe sofort verboten!?
14R. Ada, der Sohn R. Jiçḥaqs, erwiderte: Anders ist es da, wo er es ihr eine Stunde vor seinem Tode verboten gemacht hat. R. Papa wandte ein: Woher, daß er zuerst sterben wird, vielleicht stirbt sie zuerst!?
15Vielmehr, erwiderte Abajje, dies ist kein Widerspruch; das eine nach R. Meír, der das Sterben nicht berücksichtigt, und das andere nach R. Jehuda, der das Sterben berücksichtigt.
16Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand von Samaritanern Wein gekauft hat, so spreche er: ‘zwei Log, die ich absondern werde, sollen Hebe, zehn erster Zehnt und neun zweiter Zehnt sein’; diesen lasse er ausgeweiht sein, und er darf sofort trinken – so R. Meír;
17R. Jehuda, R. Jose und R. Šimo͑n verbieten es.
18Raba erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.