Gittin — Blatt 28b
1Wir berücksichtigen nicht, er kann gestorben sein, wohl aber berücksichtigen wir, er kann sterben.
2R. Ada b. Mathna sprach zu Raba: Die Berücksichtigung beim Schlauche gleicht ja der Berücksichtigung, er kann sterben, und sie streiten hierüber!? R. Jehuda aus Disqarta erwiderte: Anders ist es bei einem Schlauche, den man einem Hüter übergeben kann.
3R. Mešaršeja wandte ein: Dein Bürge braucht eines Bürgen!? Vielmehr, erklärte Raba, den Fall, er kann gestorben sein, berücksichtigen wir nicht, über den Fall, er kann sterben, streiten Tannaím.
4WENN JEMAND SEIN SÜNDOPFER AUS DEM ÜBERSEELANDE GESCHICKT HAT &C. Es ist ja das Stützen erforderlich!? R. Joseph erwiderte: Ein Frauenopfer. R. Papa erwiderte: Ein Geflügelsündopfer.
5Und dies alles ist nötig. Würde er es nur von einem Scheidebriefe gelehrt haben, so könnte man glauben, weil dies nicht möglich ist, nicht aber gelte dies bei der Hebe, wobei dies möglich ist.
6Und würde er es auch von der Hebe gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es vorkommen kann, daß dies nicht möglich ist, nicht aber gelte dies beim Sündopfer, da des Zweifels wegen kein Profanes in den Tempelhof kommen darf. Daher ist alles nötig.
7DREI DINGE LEHRTE R. ELEA͑ZAR B. PROTO VON DEN WEISEN, UND SIE BESTÄTIGTEN SEINE WORTE: DIE EINWOHNER EINER STADT, DIE VON BELAGERUNGSTRUPPEN UMZINGELT WORDEN IST, DIE PASSAGIERE EINES SCHIFFES, DAS SICH IN SEENOT BEFINDET, UND DER ZUR ABURTEILUNG HINAUSGEFÜHRT WORDEN IST, GELTEN ALS LEBEND;
8ABER BEI DEN EINWOHNERN EINER STADT, DIE VON DEN BELAGERUNGSTRUPPEN GENOMMEN WORDEN, DEN PASSAGIEREN EINES SCHIFFES, DAS IM MEERE UNTERGEGANGEN, UND DEM, DER ZUM HINRICHTEPLATZE HINAUSGEFÜHRT WORDEN IST, SIND DIE ERSCHWERUNGEN DES LEBENDEN UND DIE ERSCHWERUNGEN DES TOTEN AUFZUERLEGEN; SOWOHL DIE MIT EINEM PRIESTER VERHEIRATETE JISRAÉLITIN ALS AUCH DIE MIT EINEM JISRAÉLITEN VERHEIRATETE PRIESTERSTOCHTER DARF KEINE HEBE ESSEN.
9GEMARA. R. Joseph sagte: Dies gilt nur von einem jisraélitischen Gerichte, wenn jemand aber von einem Gerichte der weltlichen Völker zum Tode verurteilt worden ist, so wird er auch hingerichtet.
10Abajje sprach zu ihm: Dies sollte doch auch von einem Gerichte der weltlichen Völker gelten, da sie Bestechung annehmen!? Dieser erwiderte: Sie nehmen an vor Unterzeichnung des Urteils, nachdem aber das Urteil unterzeichnet worden ist, nehmen sie keine mehr an.
11Man wandte ein: Wenn zwei [Zeugen], wo es auch ist, auftreten und von einem bekunden, er sei von jenem Gerichte [zum Tode] verurteilt worden, dieser und jener waren seine Belastungszeugen, so wird er hingerichtet!? – Vielleicht ist es bei einem Entflohenen anders. –
12Komm und höre: Wenn man von einem jisraélitischen Gerichte hört, daß jener gestorben sei, daß jener hingerichtet worden sei, so lasse man seine Frau heiraten; wenn man aber von nichtjüdischen Beamten hört, daß jener gestorben sei, daß jener hingerichtet worden sei, so lasse man seine Frau nicht heiraten.
13Was heißt ‘gestorben’ und was heißt ‘hingerichtet’: wollte man sagen, wirklich gestorben und wirklich hingerichtet, weshalb sollte man, wenn man es von Nichtjuden hört, seine Frau nicht heiraten lassen!?
14Wahrscheinlich heißt ‘gestorben’, zum Sterben hinausgeführt, und ‘hingerichtet’, zur Hinrichtung hinausgeführt, und er lehrt, wenn man es von einem jisraélitischen Gerichte hört, lasse man seine Frau heiraten!? –
15Tatsächlich sind [die Worte] ‘gestorben’ und ‘hingerichtet’ wörtlich zu verstehen, wenn du aber einwendest, weshalb man sie, wenn man es von Nichtjuden hört, nicht [heiraten lasse], es sei uns ja bekannt, daß sie bei einem harmlosen Berichte glaubhaft seien, so gilt dies nur bei einer Sache, bei der sie nicht beteiligt sind, bei einer Sache aber, bei der sie beteiligt sind, pflegen sie ihre Lügen zu bekräftigen.
16Manche lesen: R. Joseph sagte: Dies gilt nur von einem Gerichte der weltlichen Völker,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.