Gittin — Blatt 30b

1Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen hinsichtlich der samaritanischen Armen.

2Ist der Arme reich geworden, so sondere er auf seinen Namen nicht ab, und dieser hat das erworben, was sich in seinem Besitze befindet. –

3Weshalb haben die Rabbanan eine Vorsorge für den Sterbefall getroffen, nicht aber für den Fall des Reichwerdens? – Das Sterben ist gewöhnlich, das Reichwerden ist selten. R. Papa sagte: Das ist es, was die Leute sagen: [hörst du, daß] dein Freund gestorben ist, glaube es, daß er reich geworden ist, glaube es nicht.

4IST DIESER GESTORBEN, SO MUSS ER ERLAUBNIS &C. Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Von den Erben, die geerbt haben. – Gibt es denn Erben, die nicht erben!? Vielmehr, erklärte R. Joḥanan, die Grundbesitz geerbt haben, nicht aber, die Bargeld geerbt haben.

5R. Jonathan sagte: Hat jener soviel wie eine Nadel zurückgelassen, so fordere er soviel wie eine Nadel ein, wenn soviel wie eine Axt, so fordere er soviel wie eine Axt ein. R. Joḥanan aber sagte: Selbst wenn jener nur soviel wie eine Nadel zurückgelassen hat, fordere er soviel wie eine Axt ein,

6wie beim Ereignisse vom kleinen Felde mit Abajje.

7Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Jisraélit zu einem Leviten gesagt hat: du hast den Zehnten bei mir, so ist hinsichtlich der darin enthaltenen Zehnthebe nichts zu berücksichtigen; wenn aber: du hast ein Kor Zehnt[früchte] bei mir, so ist hinsichtlich der darin enthaltenen Zehnthebe zu berücksichtigen.

8Wie meint er es? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn ein Jisraélit zu einem Leviten gesagt hat: du hast bei mir den Zehnten, da hast du das Geld dafür, so ist nicht zu berücksichtigen, dieser kann ihn als Zehnthebe für andere [Früchte] bestimmt haben; wenn aber: du hast bei mir ein Kor Zehnt[früchte], da hast du das Geld dafür, so ist zu berücksichtigen, er kann sie als Zehnthebe für andere [Früchte] bestimmt haben. –

9Sprechen wir denn von Bösewichtern, die das Geld nehmen und [die Früchte] als Zehnthebe bestimmen!?

10Vielmehr, erklärte R. Mešaršeja, Sohn des R. Idi, meint er es wie folgt: wenn ein Jisraélit zu einem Leviten gesagt hat: dein Vater hat bei mir den Zehnten, da hast du das Geld dafür, so ist nicht zu berücksichtigen, der Vater kann ihn als Zehnthebe für andere [Früchte] bestimmt haben; wenn aber: dein Vater hat bei mir ein Kor Zehnt[früchte], da hast du das Geld dafür, so ist zu berücksichtigen, der Vater kann sie als Zehnthebe für andere Früchte bestimmt haben. –

11Stehen Genossen denn im Verdachte, die Hebe vom Nichtzusammenliegenden abzusondern!?

12Vielmehr, erklärte R. Aši, meint er es wie folgt: wenn ein Jisraélit zu einem Leviten gesagt hat: mein Vater sagte mir, daß du den Zehnten bei ihm hast, oder dein Vater den Zehnten bei ihm hat, so ist die darin enthaltene Zehnthebe zu berücksichtigen, denn da das Quantum nicht bestimmt ist, wird ihn wohl der Hausherr nicht zubereitet haben; wenn aber: du hast ein Kor Zehnt[früchte] bei ihm, oder dein Vater hat ein Kor Zehnt[früchte] bei ihm, so ist die darin enthaltene Zehnthebe nicht zu berücksichtigen, denn da das Quantum bestimmt ist, wird sie wohl der Hausherr zubereitet haben. –

13Hat der Hausherr denn das Recht, die Zehnthebe zu entrichten!? Freilich; dies nach Abba Elea͑zar b. Gamla, denn es wird gelehrt: Abba Elea͑zar b. Gamla sagte: Eure Hebe wird euch angerechnet werden;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.