Gittin — Blatt 34a
1daß, wenn die Waisen die Güter ihres Vaters teilen, das Gericht ihnen Vormünder stelle, die für sie einen guten Teil heraussuchen, und wenn sie großjährig werden, sie Einspruch erheben können, und in seinem eigenen Namen sagte R. Naḥman, wenn sie großjährig werden, können sie keinen Einspruch erheben, denn worin bestände sonst die Macht des Gerichtes!? –
2Da handelt es sich um eine Zivilsache, hierbei aber um eine kanonische Sache.
3Gidul, Sohn des Reîlaj, sandte seiner Frau einen Scheidebrief, und der Bote ging hin und traf sie sitzen und spinnen; da sprach er zu ihr: Da ist dein Scheidebrief. Sie erwiderte ihm: Geh heute fort und komm morgen. Hierauf kam er zu jenem, und jener sprach: Gepriesen sei der Gute und Gütige.
4Hierzu sagte Abajje: Gepriesen sei der Gute und Gütige; aber der Scheidebrief ist nicht ungültig. Raba aber sagte: Gepriesen sei der Gute und Gütige, und der Scheidebrief ist ungültig. –
5Worin besteht ihr Streit? – Sie streiten über die Kundgebung über den Scheidebrief. Abajje ist der Ansicht, die Kundgebung über den Scheidebrief sei unwesentlich, und Raba ist der Ansicht, die Kundgebung über den Scheidebrief sei wesentlich.
6Raba sagte: Dies entnehme ich aus folgendem. Einst erzwang R. Šešeth von einem einen Scheidebrief gegen seinen Willen; darauf sprach dieser zu den Zeugen: R. Šešeth läßt euch sagen, daß der Scheidebrief nichtig sein möge. Hierauf benötigte ihn R. Šešeth eines anderen Scheidebriefes. –
7Und Abajje!? – Machte etwa R. Šešeth die Scheidebriefe der Leute nichtig!? Er selbst machte ihn nichtig, nur sagte er ihnen dies wegen der Büttel.
8Abajje sprach: Ich entnehme es aus folgendem. R. Jehuda erzwang einen Scheidebrief vom Schwiegersohne des R. Jirmeja Biraá, und dieser machte ihn nichtig; da erzwang ihn jener wiederum, und dieser machte ihn abermals nichtig. Hierauf erzwang er ihn wiederum gegen seinen Willen und sprach zu den Zeugen: Steckt Kürbisstengel in eure Ohren und schreibt ihn. Wenn man nun sagen wollte, die Kundgebung beim Scheidebriefe sei wesentlich, so sahen sie ja, daß er ihnen nachlief!? –
9Und Raba!? – Er lief ihnen [vielleicht] nach, um ihnen zu sagen: übergebt ihr ihn schnell, damit der Schmerz zuende sei.
10Femer sagte Abajje: Ich entnehme es aus folgendem. Einst sagte jemand: Wenn ich in dreißig Tagen nicht zurück bin, sei der Scheidebrief gültig. Als er zurückkam, verhinderte ihn die Fähre. Da rief er: Seht, ich bin gekommen, seht, ich bin gekommen. Hierauf entschied Šemuél, dies heiße kein Kommen. –
11Und Raba!? – Wollte dieser denn den Scheidebrief nichtig machen!? Er wollte vielmehr die Bedingung erfüllen, sie wurde aber nicht erfüllt.
12Einst sagte jemand: Wenn ich sie in dreißig Tagen nicht heirate, sei der Scheidebrief gültig. Als die dreißig Tage um waren, sprach er zu ihnen: Ich habe mich darum bemüht.
13Was ist hierbei zu berücksichtigen: wenn ein Zwangsfall, so gibt es ja bei der Scheidung keinen Zwangsfall, und wenn die Kundgebung (beim Scheidebriefe), so besteht hierüber ein Streit zwischen Abajje und Raba.
14Einst sagte jemand: Wenn ich sie bis zum Neumond des Adar nicht heirate, sei der Scheidebrief gültig. Als der Neumond des Adar herangereicht war, sprach er zu ihnen: Ich sagte: zum Neumond des Nisan. Da entschieden sie: Was ist hierbei zu berücksichtigen: wenn ein Zwangsfall, so gibt es ja bei der Scheidung keinen Zwangsfall, und wenn die Kundgebung, so besteht hierüber ein Streit zwischen Abajje und Raba.
15Die Halakha ist wie Naḥman, die Halakha ist wie Naḥman
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.