Gittin — Blatt 34b

1und die Halakha ist wie Naḥmani.

2VORMALS ÄNDERTE MAN SEINEN NAMEN, IHREN NAMEN, DEN NAMEN SEINER STADT UND DEN NAMEN IHRER STADT; DA ORDNETE R. GAMLIÉL DER ÄLTERE AN, DASS MAN DEN NAMEN DES MANNES UND ALL SEINE BEINAMEN, DEN NAMEN DER FRAU UND ALL IHRE BEINAMEN SCHREIBE, ALS VORSORGENDE INSTITUTION.

3GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Leute aus dem Überseelande ließen R. Gamliél fragen: Wie haben die Leute, die von dort nach hier kommen, die Joseph heißen und Joḥanan genannt werden, oder Joḥanan heißen und Joseph genannt werden, sich von ihren Frauen scheiden zu lassen? Da trat R. Gamliél auf und ordnete an, daß man den Namen des Mannes und all seine Beinamen, sowie den Namen der Frau und all ihre Beinamen schreibe, als vorsorgende Institution. R. Aši sagte: Nur dann, wenn er bei beiden Namen bekannt ist. R. Abba sprach zu R. Aši: R. Mari und R. Elea͑zar sind deiner Ansicht.

4Übereinstimmend mit R. Aši wird gelehrt: Wenn er zwei Frauen hat, eine in Judäa und eine in Galiläa, und zwei Namen führt, einen in Judäa und einen in Galiläa, und sich von seiner Frau in Judäa unter seinem Namen in Judäa oder von seiner Frau in Galiläa unter seinem Namen in Galiläa scheiden ließ, so ist sie nicht geschieden; nur wenn er sich von seiner Frau in Judäa unter seinem Namen in Judäa und seinem Namen in Galiläa, oder von seiner Frau in Galiläa unter seinem Namen in Galiläa und seinem Namen in Judäa scheiden ließ. Wenn er nach einem anderen Orte gekommen ist und sich da unter einem von ihnen scheiden ließ, so ist sie geschieden.

5Er sagte ja aber, daß sein Name in Galiläa mitgenannt werden müsse!? Wahrscheinlich gilt das eine, wenn dieser bekannt ist, und das andere, wenn dieser nicht bekannt ist. Schließe hieraus.

6Einst war eine [Frau], die Mirjam hieß und von wenigen Sara genannt wurde. Da entschieden die Nehardee͑nser: Mirjam und alle Namen, die sie führt, nicht aber Sara und alle Namen, die sie führt.

7DIE WITWE KANN ZAHLUNG VON DEN GÜTERN DER WAISEN NUR GEGEN EID ERHALTEN. ALS MAN ABER VERMIED, SIE ZU VEREIDIGEN, ORDNETE R. GAMLIÉL DER ÄLTERE AN, DASS SIE DEN WAISEN ALLES, WAS SIE WÜNSCHEN, GELOBE, UND IHRE MORGENGABE EINFORDERE.

8DIE ZEUGEN UNTERZEICHNET AUF DEM SCHEIDEBRIEFE, ALS VORSORGENDE INSTITUTION. HILLEL FÜHRTE DEN PROSBUL EIN, ALS VORSORGENDE INSTITUTION.

9GEMARA. Wieso gerade die Witwe, dies gilt ja auch von jedem anderen, denn es ist uns ja bekannt, daß, wer eine Zahlung von den Gütern der Waisen einziehen will, dies nur gegen Eid könne!? – Von einer Witwe ist dies zu lehren besonders nötig; man könnte glauben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.