Gittin — Blatt 38a
1nicht aber können sie aus euch kaufen, noch können sie von einander kaufen. Man könnte glauben, daß sie einander nicht kaufen können? – ‘Man könnte glauben, daß sie einander nicht kaufen können’, du sagtest ja, daß sie von einander nicht kaufen können!? – Er meint es wie folgt: sie können von einander die Person nicht kaufen; man könnte glauben,
2daß sie einander auch inbezug auf die Händearbeit nicht kaufen können, so ist [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn ein Nichtjude einen Jisraéliten kaufen kann, um wieviel mehr kann ein Nichtjude einen Nichtjuden kaufen. –
3Vielleicht nur durch Geld und nicht durch Besitznahme!? R. Papa erwiderte: A͑mmon und Moab wurden durch Siḥon rein. –
4Wir wissen dies von einem Nichtjuden inbezug auf einen Nichtjuden, woher dies von einem Nichtjuden inbezug auf einen Jisraéliten? – Es heißt: er führte Gefangene von ihnen weg.
5R. Šamen b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn ein Sklave aus der Gefangenschaft entflieht, so wird er frei, und noch mehr: man zwinge seinen Herrn, ihm einen Freilassungsbrief zu schreiben. –
6Wir haben gelernt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, ob so oder so dürfe er zur Sklaverei angehalten werden. Ferner sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, daß überall, wo R. Šimo͑n b. Gamliél etwas in unserer Mišna lehrt, die Halakha nach ihm zu entscheiden sei, nur nicht bei [den Lehren] vom Burgen, vom Ereignisse in Çajdan und vom nachträglichen Beweise.
7Allerdings ist nach Abajje das eine auf den Fall vor der Desperation und das andere auf den Fall nach der Desperation zu beziehen,
8nach Raba aber, nach dem [auch die Mišna] vom Falle nach der Desperation spricht, befindet sich ja R. Joḥanan mit sich selbst in einem Widerspruche!?
9Raba kann dir erwidern: dies erfolgt ja wegen der Lehre Ḥizqijas, bei einem Entflohenen aber ist es anders; wenn er sich sogar dem Tode preisgibt, wieso sollte er sich vorsätzlich von den Truppen einfangen lassen!?
10Eine Sklavin des Mar Šemuél war gefangengenommen worden, und man löste sie als Sklavin aus und schickte sie ihm zurück. Sie ließen ihm mitteilen: Wir sind der Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, und wenn du der Ansicht der Rabbanan sein solltest, so haben wir sie als Sklavin ausgelöst.
11Sie glaubten nämlich, es sei vor der Desperation erfolgt; es war aber nicht so, es geschah nach der Desperation. Šemuél hielt sie nicht nur zur Sklaverei nicht an, sondern benötigte sie auch keines Freilassungsbriefes.
12Šemuél vertrat hierbei seine Ansicht, denn Šemuél sagte: Wenn jemand seinen Sklaven preisgibt, so wird er frei und benötigt keines Freibriefes. Es heißt: aber jeder um Geld gekaufte Sklave eines Mannes; gilt dies etwa nur vom Sklaven eines Mannes und nicht vom Sklaven einer Frau? Vielmehr, ein Sklave, über den sein Herr Gewalt hat, heißt Sklave, und über den sein Herr keine Gewalt hat, heißt nicht Sklave.
13Eine Sklavin des R. Abba b. Zuṭra war gefangengenommen worden, und ein Tarmudäer löste sie zur Ehelichung aus. Hierauf ließen sie ihm sagen: Wenn du gut tun willst, sende ihr einen Freilassungsbrief.
14In welchem Falle: konnten sie sie auslösen, so war ja kein Freilassungsbrief nötig, und konnten sie sie nicht auslösen, so wäre ja die Sendung eines Freilassungsbriefes nutzlos!? –
15Tatsächlich konnten sie sie auslösen, und die Sendung eines Freilassungsbriefes sollte sie veranlassen, sich zusammenzutun und sie auszulösen. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich konnten sie sie nicht auslösen, und durch die Sendung eines Freilassungsbriefes sollte sie ihm entwürdigt werden und er sie freigeben. –
16Der Meister sagte ja aber, daß ihnen ein jisraélitisches Vieh lieber sei als ihre eigenen Frauen!? – Nur heimlich, öffentlich aber ist es ihnen genannt.
17In Pumbeditha war eine Magd, mit der die Leute Sünde begingen; da sprach Abajje: Wenn nicht R. Jehuda im Namen Šemuéls gesagt hätte, wer seinen Sklaven freiläßt, übertrete ein Gebot, würde ich ihren Herrn gezwungen haben, ihr einen Freilassungsbrief zu schreiben. Rabina sagte: In einem solchen Falle pflichtet auch R. Jehuda bei, wegen der verbotenen Handlungen. –
18Wieso tat Abajje dies nicht wegen der verbotenen Handlungen, R. Ḥanina b. R. Qaṭṭina erzählte ja im Namen R. Jiçḥaqs, daß man einst den
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.