Gittin — Blatt 39b
1Hast du dies ausdrücklich gehört oder durch einen Schluß gefolgert? – Durch welchen Schluß? – R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Man fragte Rabbi, wie es denn sei, wenn er gesagt hat, er habe sich von jenem seinem Sklaven losgesagt, und er erwiderte ihnen, er sei der Ansicht, für diesen gebe es kein anderes Mittel als die Urkunde.
2Hierzu sagte R. Joḥanan: Folgendes ist der Grund Rabbis: er folgert es durch [das Wort] ihr von der Ehefrau; wie es bei der Ehefrau durch eine Urkunde erfolgt, ebenso erfolgt es beim Sklaven durch eine Urkunde.
3Hieraus kannst du gefolgert haben: gleich einer Ehefrau; wie es sich bei einer Ehefrau um das Verbot und nicht um eine Geldangelegenheit handelt, ebenso auch bei einem Sklaven, wenn um das Verbot und nicht um eine Geldangelegenheit. –
4Was ist denn dabei, wenn durch einen Schluß gefolgert!? – Es ist ebensogut entgegengesetzt zu folgern: wie dies bei einer Ehefrau sowohl von einer erwachsenen als auch von einer minderjährigen gilt, ebenso gilt dies bei Sklaven sowohl von erwachsenen als auch von minderjährigen. Dieser erwiderte: Ich habe es ausdrücklich gehört.
5R. Ḥija b. Abba aber sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist nicht wie Abba Šaúl. R. Zera sprach zu R. Ḥija b. Abba: Hast du dies ausdrücklich gehört oder durch einen Schluß gefolgert? – Durch welchen Schluß? – R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Man fragte Rabbi, wie es denn sei, [wenn er gesagt hat,] er habe sich von jenem seinem Sklaven losgesagt, und er erwiderte ihnen, er sei der Ansicht, für diesen gebe es kein anderes Mittel als die Urkunde.
6Hierzu sagte R. Joḥanan: Folgendes ist der Grund Rabbis: er folgert es durch [das Wort] ihr von der Ehefrau; wie es bei der Ehefrau durch eine Urkunde erfolgt, ebenso erfolgt es beim Sklaven durch die Urkunde.
7Hieraus kannst du gefolgert haben: wie dies bei einer Ehefrau sowohl von einer erwachsenen als auch von einer minderjährigen gilt, ebenso gilt dies bei einem Sklaven sowohl von einem erwachsenen als auch von einem minderjährigen. –
8Was ist denn dabei, wenn durch einen Schluß gefolgert!? – Es ist ebensogut entgegengesetzt zu folgern: wie es sich bei einer Ehefrau um das Verbot und nicht um eine Geldangelegenheit handelt, ebenso auch bei einem Sklaven, wenn um das Verbot und nicht um eine Geldangelegenheit. Dieser erwiderte: Ich habe es ausdrücklich gehört.
9Der Meister sagte: Er erwiderte ihnen, er sei der Ansicht, für diesen gebe es kein anderes Mittel als die Urkunde. Es wird ja aber gelehrt: Rabbi sagte: Ich sage, auch er selber kann seinen Wert zahlen und frei werden, denn es ist ebenso, als würde [der Schatzmeister] ihn an ihn selber verkaufen!? –
10Er meint es wie folgt: entweder durch Geld oder durch eine Urkunde, und bei diesem scheidet das Geld aus. Dies schließt die Ansicht des Autors
11der folgenden Lehre aus. R. Šimo͑n sagte im Namen R. A͑qibas: Man könnte glauben, daß ihre [Freilassung] durch das [Löse]geld eine vollständige sei, wie sie auch durch die Urkunde eine vollständige ist, so heißt es: ausgelöst ist sie nicht (ausgelöst) worden,
12und der ganze Abschnitt bezieht sich auf [die Worte]: denn sie war nicht freigelassen worden; dies besagt, daß [die Freilassung] nur durch die Urkunde vollständig sei und nicht durch das [Löse]geld.
13Rami b. Ḥama sagte im Namen R. Naḥmans: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n. R. Joseph b. Ḥama aber sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist nicht wie R. Šimo͑n.
14R. Naḥman b. Jiçḥaq traf Raba b. Seélta an der Tür des Bethauses stehen und fragte ihn, ob die Halakha so sei oder nicht. Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht, die Halakha sei nicht so, aber die Rabbanan, die aus Maḥoza kamen, sagen, R. Zera habe im Namen R. Naḥmans gesagt, die Halakha sei so.
15Als ich nach Sura kam, traf ich R. Ḥija b. Abin und bat ihn, mir doch den Hergang der Sache zu erzählen, und er erwiderte mir wie folgt. Einst kam eine Sklavin zu ihrem sterbenskranken Herrn und weinte vor ihm, indem sie sprach: Wie lange noch werde ich Sklavin sein! Da warf er ihr seine Kappe zu und sprach zu ihr: Erwirb diese und damit auch deine Person. Als sie hierauf zu R. Naḥman kamen, entschied er: Dieser hat nichts getan.
16Wer dies hörte, glaubte, weil er der Ansicht ist, die Halakha sei wie R. Šimo͑n, dem ist aber nicht so, sondern weil die Sache dem Zueignenden gehörte.
17R. Šemuél b. Aḥitaj sagte im Namen R. Hamnunas des Greisen im Namen des R. Jiçḥaq b. Ašjan im Namen R. Honas im Namen R. Hamnunas: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n. Dem ist aber nicht so, die Halakha ist nicht wie R. Šimo͑n.
18R. Zera sagte im Namen R. Ḥaninas im Namen R. Ašis im Namen Rabbis: Wenn ein Sklave in Gegenwart seines Herrn eine Freie geheiratet hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.