Gittin — Blatt 40a

1so ist er frei. R. Joḥanan sprach zu ihm: Das alles weißt du! Ich aber lehre folgendes: Wenn jemand seiner Magd eine Verlobungsurkunde schreibt, so ist sie ihm, wie R. Meír sagt, angetraut, und wie die Weisen sagen, nicht angetraut. –

2Wie Rabba b. R. Šila erklärt hat, wenn sein Herr ihm die Tephillin angelegt hat, ebenso auch hierbei, wenn sein Herr ihm eine Frau genommen hat. –

3Ist es denn möglich, daß man ein Verbot, das man seinen Sklaven nicht übertreten läßt, selbst übertreten darf!?

4R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er zu ihr gesagt hat: werde dadurch frei und mir angetraut. R. Meír ist der Ansicht, in diesem Ausdruck sei die Freilassung enthalten, und die Rabbanan sind der Ansicht, in diesem Ausdruck sei die Freilassung nicht enthalten.

5R. Johošua͑ b. Levi sagte: Wenn ein Sklave in Gegenwart seines Herrn die Tephillin angelegt hat, so ist er frei. Man wandte ein: Wenn sein Herr von ihm Geld geborgt oder ihn zum Verwalter eingesetzt oder er in Gegenwart seines Herrn die Tephillin angelegt oder in Gegenwart seines Herrn drei Schriftverse im Bethause vorgelesen hat, so wird er dadurch nicht frei!?

6Rabba b. R. Šila erwiderte: Wenn sein Herr ihm die Tephillin angelegt hat.

7Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Wenn jemand bei seinem Sterben gesagt hat, daß nach seinem Tode jene seine Sklavin nicht zur Sklaverei angehalten werde, so zwinge man seine Erben, ihr einen Freilassungsbrief zu schreiben. R. Ami und R. Asi sprachen zu ihm: Meister, pflichtest du etwa nicht bei, daß die Kinder Sklaven sind!?

8Als R. Šemuél b. Jehuda kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Wenn jemand beim Sterben gesagt hat, jene seine Sklavin habe ihm Befriedigung bereitet, man bereite ihr Befriedigung, so zwinge man die Erben, ihr Befriedigung zu bereiten. – Aus welchem Grunde? – Es ist Gebot, die Worte des Verstorbenen zu vollziehen.

9Amemar sagte: Wenn jemand seinen Sklaven preisgibt, so gibt es für diesen Sklaven kein Mittel mehr. – Aus welchem Grunde? – Seine Person gehört ihm nicht, sondern nur über das Verbot hat er zu verfügen, und das Verbot kann er ihm nicht zueignen.

10R. Aši sprach zu Amemar: U͑la sagte ja im Namen R. Joḥanans, und R. Ḥija b. Abin sagte im Namen Rabhs, daß er in diesem und in jenem Falle frei werde und eines Freilassungsbriefes benötige!? Dieser erwiderte: Er benötigt dessen und es gibt daher kein Mittel für ihn.

11Manche lesen: Amemar sagte: Wenn jemand seinen Sklaven preisgegeben hat und gestorben ist, so gibt es für diesen Sklaven kein Mittel mehr. – Aus welchem Grunde? – Seine Person gehört ihm nicht, sondern nur über das Verbot hat er zu verfügen, und das Verbot kann er seinem Sohne nicht vererben. R. Aši sprach zu Amemar: Als R. Dimi kam, sagte er ja im Namen R. Joḥanans!? –

12Die Lehre R. Dimis ist ein Irrtum. Jener entgegnete: Ein Irrtum wohl deshalb, weil er nicht den Ausdruck der Freilassung gebraucht hat; wenn er aber den Ausdruck der Freilassung gebraucht hat, ist es recht!? Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht des R. Šemuél b. Jehuda.

13Einst wurde ein Sklavendorf an Nichtjuden verkauft, und als die anderen Herren nicht mehr waren, kamen sie zu Rabina, und er sprach zu ihnen: Geht, wendet euch an die Kinder eurer ersten Herren, daß sie euch Freilassungsbriefe schreiben. Die Jünger sprachen zu Rabina: Amemar sagte ja, daß, wenn jemand seinen Sklaven preisgegeben hat und gestorben ist, es für diesen Sklaven kein Mittel mehr gebe!?

14Er erwiderte ihnen: Ich bin der Ansicht R. Dimis. Jene entgegneten: Die Lehre R. Dimis ist ja ein Irrtum!? Er erwiderte ihnen: Ein Irrtum wohl deshalb, weil er nicht den Ausdruck der Freilassung gebraucht hat, wenn er aber den Ausdruck der Freilassung gebraucht hat, so ist es recht.

15Einst war ein Sklave, der zweien gehörte, und der eine befreite ihn für seine Hälfte. Der andere überlegte: wenn die Rabbanan dies erfahren, so veranlassen sie, daß ich ihn verliere; da ging er und eignete ihn seinem minderjährigen Sohne zu.

16Hierauf wandte sich R. Joseph, der Sohn Rabas, mit diesem Falle an R. Papa, und dieser erwiderte ihm: Wie er getan hat, so tue man mit ihm, die Vergeltung komme über sein Haupt. Wir wissen, daß ein Kind sich zu einem Geldstücke hingezogen fühlt; mag man für dieses einen Vormund einsetzen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.