Gittin — Blatt 41b
1EINE FREIE HEIRATEN DARF ER EBENFALLS NICHT, DA ER ZUR HÄLFTE SKLAVE IST; DIE [HEIRAT] GANZ UNTERLASSEN KANN ER EBENFALLS NICHT, DA DIE WELT ZUR FORTPFLANZUNG ERSCHAFFEN WORDEN IST, WIE ES HEISST: nicht zur Einöde hat er sie erschaffen, sondern daß sie bewohnt werde. ALS VORSORGENDE INSTITUTION ZWINGE MAN VIELMEHR SEINEN HERRN, IHN ZUM FREIEN ZU MACHEN, UND DIESER SCHREIBE IHM EINEN SCHULDSCHEIN ÜBER DIE HÄLFTE SEINES WERTES. DARAUF TRAT DIE SCHULE HILLELS ZURÜCK UND LEHRTE WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS.
2GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand die Hälfte seines Sklaven freigelassen hat, so hat sie dieser, wie Rabbi sagt, erworben, und wie die Weisen sagen, nicht erworben.
3Rabba sagte: Sie streiten nur über [die Freilassung durch] Urkunde. Rabbi ist der Ansicht, [es heißt:]
4und ausgelöst ist sie nicht (ausgelöst) und auch ein Frei[brief] ist ihr nicht gegeben worden, somit wird die Urkunde mit dem [Löse]gelde verglichen; wie es durch das [Löse]geld ganz und halb erfolgen kann, ebenso kann es durch die Urkunde ganz und halb erfolgen.
5Die Rabbanan aber folgern es durch das [Wort] ihr, das auch bei einer Ehefrau gebraucht wird; wie es bei einer Ehefrau nicht zur Hälfte erfolgen kann, ebenso kann es beim Sklaven nicht zur Hälfte erfolgen. Wenn es aber durch [Löse]geld erfolgt ist, so hat er sie nach aller Ansicht erworben. –
6Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit bei der ausgelösten und nicht [ganz] ausgelösten [Sklavin] in folgendem bestehe: einer ist der Ansicht, die Vergleichung sei bedeutender, und einer ist der Ansicht, die Wortanalogie sei bedeutender. –
7Nein, alle sind der Ansicht, die Wortanalogie sei bedeutender, nur ist es hierbei anders, denn es ist zu erwidern: wohl gilt dies bei einer Ehefrau, die durch Geld nicht geschieden wird, während ein Sklave durch Geld frei wird.
8R. Joseph aber sagte: Sie streiten nur über [die Freilassung durch Löse]geld. Rabbi erklärt: und ausgelöst ist sie nicht (ausgelöst), sie ist ausgelöst und nicht ausgelöst, während die Rabbanan erklären, die Tora gebrauche die übliche Redewendung der Menschen. Wenn es aber durch Urkunde erfolgt ist, so stimmen alle überein, daß er sie nicht erworben habe.
9Man wandte ein: Wenn jemand die Hälfte seines Sklaven durch Urkunde freigelassen hat, so hat er sie, wie Rabbi sagt, erworben, und wie die Weisen sagen, nicht erworben!? Dies ist eine Widerlegung der Ansicht R. Josephs. Eine Widerlegung. –
10Es wäre anzunehmen, daß sie nur über die [Freilassung durch] Urkunde und nicht über die durch [Löse]geld streiten, somit wäre dies eine Widerlegung der Ansicht R. Josephs in beiden Fällen!? –
11R. Joseph kann dir erwidern: sie streiten über [die Freilassung durch] Urkunde und ebenso über die durch [Löse]geld, nur führen sie deshalb den Streit über eine Urkunde, um die Ansicht Rabbis hervorzuheben. –
12Sollten sie doch über [die Freilassung durch Löse]geld streiten, um die Ansicht der Rabbanan hervorzuheben!? – Die erleichternde Ansicht ist bedeutender. –
13Komm und höre: Und ausgelöst; man könnte glauben, in jeder Hinsicht, so heißt es: nicht ausgelöst; man könnte glauben, in jeder Hinsicht nicht ausgelöst, so heißt es: und ausgelöst. Wie ist dies zu erklären? Wenn sie ausgelöst und nicht [ganz] ausgelöst ist, durch Geld und Geldeswert.
14Ich weiß dies nur von dem Falle, wenn es durch Geld erfolgt ist, woher dies, wenn durch Urkunde? Es heißt: und ausgelöst ist sie nicht (ausgelöst) und auch ein Frei[brief]ist ihr nicht gegeben worden, und dort heißt es: er schreibe ihr einen Scheidebrief; wie dort durch Urkunde, ebenso auch hier durch Urkunde.
15Ich weiß dies nur von dem Falle, wenn es zur Hälfte durch [Löse]geld oder vollständig durch Urkunde erfolgt ist, woher dies, wenn zur Hälfte durch Urkunde? Es heißt: und ausgelöst ist sie nicht (ausgelöst) und auch ein Frei[brief] ist ihr nicht gegeben worden; er vergleicht die Urkunde mit dem [Löse]gelde, wie es durch das [Löse]geld ganz und halb erfolgen kann, ebenso auch durch die Urkunde ganz und halb.
16Allerdings ist hier nach R. Joseph, nach seiner Widerlegung, die Ansicht Rabbis vertreten, nach Rabba aber vertritt der Anfangsatz die Ansicht aller und der Schlußsatz die Ansicht Rabbis!? –
17Rabba kann dir erwidern: allerdings, der Anfangsatz vertritt die Ansicht aller und der Schlußsatz die Ansicht Rabbis. R. Aši erwiderte: Hier ist die Ansicht Rabbis vertreten. –
18Allerdings kann unsere Mišna, die von einem Halbsklaven spricht, nach Rabba auf den Fall bezogen werden, wenn es durch [Löse]geld erfolgt ist, nach aller Ansicht, nach R. Joseph aber vertritt sie die Ansicht Rabbis und nicht die der Rabbanan!? Rabina erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.