Gittin — Blatt 45b

1ALS VORSORGENDE INSTITUTION.

2GEMARA. R. Budja sprach zu R. Aši: Nur über ihren Wert darf man sie nicht kaufen, wohl aber kaufe man sie für ihren Wert, somit wäre hieraus zu entnehmen, daß man aus einer Torarolle, die bei einem Nichtjuden gefunden worden ist, lesen dürfe? – Vielleicht zum Verbergen.

3R. Naḥman sagte: Es ist uns überliefert, daß eine Torarolle, die ein Minäer geschrieben hat, zu verbrennen, und die ein Nichtjude geschrieben hat, zu verbergen ist. Wird eine im Besitze eines Minäers gefunden, so ist sie zu verbergen, wenn im Besitze eines Nichtjuden, so ist sie, wie manche sagen, zu verbergen, und manche sagen, man dürfe aus ihr lesen.

4Von einer Torarolle, die ein Nichtjude geschrieben hat, lehrt das Eine, sie sei zu verbrennen, ein Anderes, sie sei zu verbergen, und ein Anderes, man dürfe aus ihr lesen!? –

5Das ist kein Einwand. Die Lehre, daß sie zu verbrennen sei, vertritt die Ansicht R. Elie͑zers, welcher sagt, ein Nichtjude denke gewöhnlich an seinen Götzen.

6Die Lehre, daß sie zu verbergen sei, vertritt die Ansicht des Autors der Lehre, die R. Hamnuna, der Sohn Rabas, aus Pašronja lehrte: Eine Torarolle, Tephillin und Mezuzoth, die ein Minäer, ein Angeber, ein Nichtjude, ein Sklave, eine Frau, ein Minderjähriger, ein Samaritaner oder ein abtrünniger Jisraélit geschrieben hat, sind untauglich, denn es heißt: du sollst sie binden, und: du sollst sie schreiben, wer zum Binden geeignet ist, ist zum Schreiben geeignet, und wer zum Binden nicht geeignet ist, ist zum Schreiben nicht geeignet.

7Und die Lehre, daß man aus ihr lesen dürfe, vertritt die Ansicht des Autors der folgenden Lehre: Man darf überall Torarollen von Nichtjuden kaufen, nur müssen sie nach Vorschrift geschrieben sein. In Çajdan war ein Nichtjude, der Torarollen schrieb, und R. Šimo͑n b. Gamliél erlaubte, sie von ihm zu kaufen.

8Muß denn nach R. Šimo͑n b. Gamliél nur die Bearbeitung zu diesem Zwecke, nicht aber das Schreiben zu diesem Zwecke erfolgen!?

9Es wird nämlich gelehrt: Hat man [die Tephillin] mit Gold verkleidet oder mit der Haut von einem unreinen Tiere überzogen, so sind sie untauglich, wenn aber mit der Haut von einem reinen Tiere, so sind sie tauglich, selbst wenn sie nicht zu diesem Zwecke bearbeitet worden ist;

10R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, auch wenn mit der Haut von einem reinen Tiere, seien sie untauglich, es sei denn, daß sie zu diesem Zwecke bearbeitet worden ist. Rabba b. Šemuél erwiderte: Wenn ein Proselyt zur Schlechtigkeit zurückgekehrt ist. – Wenn er zur Schlechtigkeit zurückgekehrt ist, so ist er ja erst recht ein Minäer!? R. Aši erwiderte: Aus Furcht zurückgekehrt.

11Die Rabbanan lehrten: Man zahle bis zu einem Tropaik über ihren Wert. – Wie viel ist ein Tropaik? R. Šešeth erwiderte: Ein Stater.

12Einst brachte eine Araberin einen Sack mit Tephillin zu Abajje. Dieser sprach zu ihr: Willst du mir jedes Paar für einige Datteln abgeben? Da wurde sie voll Gift und warf sie in den Fluß. Hierauf sagte er: Ich sollte sie vor ihr nicht so sehr herabsetzen.

13WER SICH VON SEINER FRAU WEGEN ÜBLER NACHREDE SCHEIDEN LIESS, NEHME SIE NICHT WIEDER, WENN WEGEN GELOBENS, SO NEHME ER SIE NICHT WIEDER. R. JEHUDA SAGT, WENN DAS GELÜBDE VIELEN BEKANNT WAR, SO NEHME ER SIE NICHT WIEDER, UND WENN ES NICHT VIELEN BEKANNT WAR, SO DARF ER SIE WIEDERNEHMEN.

14R. MEÍR SAGT, WENN DAS GELÜBDE VON EINEM GELEHRTEN UNTERSUCHT WERDEN MUSS, SO NEHME ER SIE NICHT WIEDER, UND WENN ES VON EINEM GELEHRTEN NICHT UNTERSUCHT ZU WERDEN BRAUCHT, SO DARF ER SIE WIEDERNEHMEN. R. ELFA͑ZAR SAGTE: MAN HAT ES IN JENEM FALLE NUR WEGEN DIESES FALLES VERBOTEN.

15R. JOSE B. R. JEHUDA SAGTE: EINST SAGTE JEMAND IN ÇAJDAN ZU SEINER FRAU: QONAM, WENN ICH MICH VON DIR NICHT SCHEIDEN LASSE, UND DARAUF LIESS ER SICH VON IHR SCHEIDEN. DA ERLAUBTEN IHM DIE WEISEN, SIE WIEDER ZU NEHMEN, ALS VORSORGENDE INSTITUTION.

16GEMARA. R. Jose b. Minjomi sagte im Namen R. Naḥmans: Dies nur dann, wenn er ihr gesagt hat: ich lasse mich von dir wegen der üblen Nachrede scheiden,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.