Gittin — Blatt 54a

1nicht aber nach Šabbathen.

2Eine andere Erklärung: Die Jisraéliten sind hinsichtlich des Siebentjahres verdächtig, nicht aber hinsichtlich des Šabbaths. –

3Wozu ist die andere Erklärung nötig? – Man könnte erwidern, dies gelte auch vom Sabbath, denn es kann vorkommen, daß die dreißig Tage gerade mit dem Sabbath beginnen, und somit, wenn die Pflanzung an diesem Tage erfolgt ist, diese ihm als Jahr angerechnet werden, und wenn nicht, sie ihm als Jahr nicht angerechnet werden,

4so komm und höre die andere Erklärung: die Jisraéliten sind hinsichtlich des Siebentjahres verdächtig, nicht aber hinsichtlich des Šabbaths.

5R. Jehuda befindet sich ebenfalls nicht in einem Widerspruche mit sich selbst, denn in der Ortschaft R. Jehudas beobachteten sie streng [das Gesetz vom] Siebentjahre.

6Einst rief nämlich jemand seinem Nächsten zu: Du Proselyt, Sohn einer Proselytin! Da erwiderte dieser: Ich habe noch nicht wie du Früchte des Siebentjahres gegessen. –

7Komm und höre: Wer [versehentlich] unreine Hebe gegessen hat, muß reines Profanes ersetzen. Wie ist es, wenn er unreines Profanes ersetzt hat? Symmachos sagt im Namen R. Meírs, versehentlich sei der Ersatz gültig, vorsätzlich sei der Ersatz ungültig, und die Weisen sagen, ob so oder so sei der Ersatz gültig und er müsse wiederum reines Profanes ersetzen.

8Und auf unseren Einwand, weshalb denn bei Vorsatz der Ersatz ungültig sei, ein Segen sollte über ihn kommen, denn er aß etwas, was für [den Priester] auch während der Zeit seiner Unreinheit unbrauchbar war, und er ersetzte ihm etwas, daß für ihn während der Zeit seiner Unreinheit brauchbar ist,

9erwiderte Raba, und nach anderen Kadi, [diese Lehre] sei lückenhaft und müsse wie folgt lauten: Hat er unreine Hebe gegessen, so muß er irgend etwas ersetzen, hat er reine Hebe gegessen, so muß er reines Profanes ersetzen. Wie ist es, wenn er unreines Profanes ersetzt hat? Symmachos sagt im Namen R. Meírs, versehentlich sei der Ersatz gültig, vorsätzlich sei der Ersatz ungültig, und die Weisen sagen, ob so oder so sei der Ersatz gültig und er müsse wiederum reines Profanes ersetzen.

10Hierzu sagte R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, hierbei streiten sie, ob man bei Versehen wegen des Vorsatzes maßregle; R. Meír ist der Ansicht, man maßregle nicht bei Versehen wegen des Vorsatzes, und die Weisen sind der Ansicht, man maßregle wohl. –

11Was soll dies; dieser Mann will Ersatz leisten, und wir sollten ihn maßregeln!? –

12Komm und höre: Wenn das [Opfer]blut unrein geworden ist und man es gesprengt hat, so ist es, wenn versehentlich, wohlgefällig, und wenn vorsätzlich, nicht wohlgefällig!? –

13R. Meír kann dir erwidern: was soll dies; dieser Mann will Sühne erlangen, und wir sollten ihn maßregeln!? –

14Komm und höre: Wenn jemand den Zehnten am Šabbath entrichtet hat, so darf er sie, wenn versehentlich, essen, und wenn vorsätzlich, nicht essen!? – Was soll dies; dieser Mann will den Zehnten entrichten, und wir sollten ihn maßregeln!? –

15Komm und höre: Wenn jemand Geräte am Šabbath untergetaucht hat, so darf er sie, wenn versehentlich, benutzen, und wenn vorsätzlich, nicht benutzen!? – Was soll dies; dieser Mann will die Geräte reinigen, und wir sollten ihn maßregeln!? –

16Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in dem R. Jehuda sich mit sich selbst bei einem rabbanitischen [Verbote] befindet. Es wird gelehrt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.