Gittin — Blatt 55b
1nur sagten sie deshalb, wenn dies bekannt ist, sühne es nicht, damit man nicht sage, der Altar verzehre Geraubtes. –
2Einleuchtend ist es nach U͑la, daß er es von einem Sündopfer lehrt, weshalb aber lehrt er es nach R. Jehuda vom Sündopfer, dies sollte doch auch vom Brandopfer gelten!? –
3Vom Brandopfer ist dies selbstverständlich, da es vollständig verbrannt wird, aber auch vom Sündopfer, von dem nur Fett und Blut auf dem Altar dargebracht werden, während das übrige von den Priestern gegessen wird, haben sie dies angeordnet, damit man nicht sage, der Altar verzehre Geraubtes.
4Wir haben gelernt: Daß ein geraubtes Sündopfer, wenn dies den Leuten unbekannt ist, Sühne schaffe, als Vorsorge für den Altar. Einleuchtend ist dies nach U͑la, nach R. Jehuda aber müßte es ja entgegengesetzt heißen!? –
5Das sagt er auch: Daß es, wenn dies unbekannt ist, sühne, und wenn es bekannt ist, nicht sühne, als Vorsorge für den Altar.
6Raba wandte ein: Wenn jemand [ein Vieh] gestohlen, dem Heiligtume geweiht und geschlachtet hat, so muß er das Doppelte ersetzen, nicht aber das Vier- oder Fünffache. Hierzu wird gelehrt, wegen [des Schlachtens] außerhalb verfalle man in diesem Falle der Ausrottungsstrafe. Wieso verfällt man der Ausrottungsstrafe, wenn du sagst, durch die Desperation allein erwerbe man nicht!?
7R. Šezbi erwiderte: Der rabbanitischen Ausrottung. Da lachten sie über ihn: gibt es denn eine rabbanitische Ausrottung!? Raba sprach zu ihnen: Ein bedeutender Mann hat etwas gesagt, lacht nicht darüber. Der Ausrottung, der er durch eine [rabbanitische] Bestimmung verfällt. Die Rabbanan haben es in seinen Besitz gesetzt, damit er dieserhalb schuldig sei.
8Hierauf sagte Raba: Folgendes ist mir entschieden fraglich: haben die Rabbanan es schon beim Stehlen in seinen Besitz gesetzt oder erst bei der Heiligung? – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Hinsichtlich der Schur und der Geburten. Wie ist es nun? Später entschied Raba, es sei einleuchtend, erst bei der Heiligung, damit der Sünder nichts gewinne.
9WÄHREND DER KRIEGSMETZELEIEN GAB ES IN JUDÄA KEINE PLÜNDERER, NACH DEN KRIEGSMETZELEIEN GAB ES DA PLÜNDERER. WENN JEMAND [EIN FELD] VON EINEM PLÜNDERER UND DARAUF VOM EIGENTÜMER GEKAUFT HAT, SO IST SEIN KAUF UNGÜLTIG, WENN ABER VOM EIGENTÜMER UND DARAUF VOM PLÜNDERER, SO IST SEIN KAUF GÜLTIG.
10WENN ER ES VOM EHEMANNE UND DARAUF VON DER FRAU GEKAUFT HAT, SO IST SEIN KAUF UNGÜLTIG, WENN ABER VON DER FRAU UND DARAUF VOM EHEMANNE, SO IST SEIN KAUF GÜLTIG. DIES IST DIE ERSTE [FASSUNG DER] MIŠNA;
11DAS SPÄTERE GERICHT BESTIMMTE, DASS, WENN JEMAND VON EINEM PLÜNDERER KAUFT, ER EIN VIERTEL AN DEN EIGENTÜMER ZAHLE. DIES NUR DANN, WENN [DER EIGENTÜMER] ES NICHT ZURÜCKKAUFEN KANN, WENN ER ES ABER ZURÜCKKAUFEN KANN, SO GEHT ER JEDEM ANDEREN VOR.
12RABBI SETZTE EIN GERICHTSKOLLEGIUM EIN UND ES STIMMTE AB, DASS, WENN ES ZWÖLF MONATE IM BESITZE DES PLÜNDERERS WAR, JEDER, DER ES ZUERST GEKAUFT HAT, ES ERWORBEN HABE, JEDOCH EIN VIERTEL AN DEN EIGENTÜMER ZAHLE.
13GEMARA. Wenn während der Kriegsmetzeleien keine Plünderer da waren, wieso sollten solche nach den Kriegsmetzeleien gewesen sein!?
14R. Jehuda erwiderte: Er will sagen, das Gesetz von den Plünderern hatte da keine Geltung. R. Asi sagte nämlich: Drei Bestimmungen verhängten sie. Die erste: Wer [einen Jisraéliten] nicht tötet, werde getötet. Die andere: Wer einen tötet, entrichte vier Zuz. Die letzte: Wer einen tötet, werde getötet. Während der ersten und der anderen trat daher [der Eigentümer] notgezwungen den Besitz ab,
15während der letzten aber sagte er sich: mag er es jetzt nehmen, morgen fordere ich ihn vor Gericht.
16R. Joḥanan sagte: Es heißt: Heil dem Menschen, der stets in Sorge ist. Wegen Qamça und Bar Qamça ist Jerušalem zerstört worden; wegen eines Halmes und einer Henne ist der Königsberg zerstört worden; und wegen einer Wagendeichsel ist Bitther zerstört worden.
17Wegen Qamça und Bar Qamça ist Jerušalem zerstört worden. Einst veranstaltete ein Mann, dessen Freund Qamça und dessen Feind Bar Qamça war, ein Festmahl und beauftragte seinen Diener, Qamça zu laden; dieser aber ging und lud den Bar Qamça ein.
18Als jener kam und diesen sitzen sah, sprach er zu ihm: Du bist ja mein Feind, was willst du hier!? Auf, geh hinaus. Dieser erwiderte: Da ich nun einmal gekommen bin, so laß mich; ich will dir ersetzen, was ich essen und trinken werde.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.