Gittin — Blatt 59b
1MAN LEGE DEN E͑RUB IM ALTEN HAUSE NIEDER, DES FRIEDENS WEGEN. DER DEM TEICHE NÄCHSTE BRUNNEN WERDE ZUERST GEFÜLLT, DES FRIEDENS WEGEN.
2BEI TIER-, VOGEL- UND FISCHFALLEN HAT DAS [VERBOT DES] RAUBENS GELTUNG, DES FRIEDENS WEGEN; R. JOSE SAGT, ES SEI WIRKLICHER RAUB.
3BEIM FUNDE EINES TAUBEN, BLÖDEN ODER MINDERJÄHRIGEN HAT DAS [VERBOT DES] RAUBENS GELTUNG, DES FRIEDENS WEGEN; R. JOSE SAGT, ES SEI WIRKLICHER RAUB.
4WENN EIN ARMER AUF DER SPITZE EINES OLIVENBAUMES [FRÜCHTE] ABKLOPFT, SO HAT BEI DEN UNTEN BEFINDLICHEN DAS [VERBOT DES] RAUBENS GELTUNG, DES FRIEDENS WEGEN; R. JOSE SAGT, ES SEI WIRKLICHER RAUB.
5MAN VERWEHRE NICHTJÜDISCHEN ARMEN NICHT [DAS EINSAMMELN VON] NACHLESE, VERGESSENEM UND ECKENLASS, DES FRIEDENS WEGEN.
6GEMARA. Woher dies? R. Mathna erwiderte: Es heißt: da schrieb Moše dieses ganze Gesetz nieder und gab es den Priestern, den Söhnen Levis. Weiß ich denn nicht, daß die Priester Söhne Levis sind? Vielmehr besagt dies, daß der Priester dem Leviten vorangehe.
7R. Jiçḥaq der Schmied entnimmt dies aus folgendem: Die Priester, die Söhne Levis, sollen herantreten. Wissen wir denn nicht, daß die Priester Söhne Levis sind? Vielmehr besagt dies, daß der Priester dem Leviten vorangehe.
8R. Aši entnimmt dies aus folgendem: Die Söhne A͑mrams, Ahron und Moše; Ahron wurde ausgesondert, damit er als hochheilig geweiht werde.
9R. Ḥija b. Abba entnimmt dies aus folgendem: Du sollst ihn heilig halten, bei jeder heiligen Handlung. In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Du sollst ihn heilig halten, bei jeder heiligen Handlung; er beginne zuerst, er spreche den Segen zuerst, und er erhalte eine gute Portion zuerst.
10Abajje sprach zu R. Joseph: Wieso des Friedens wegen, dies hat ja nach der Tora zu erfolgen!? Dieser erwiderte: Nach der Tora des Friedens wegen. –
11Die ganze Tora beruht ja auf Frieden, denn es heißt: ihre Wege sind Wege der Anmut und all ihre Pfade sind Friede!?
12Vielmehr, erwiderte Abajje, dies ist auf eine Lehre des Meisters zu beziehen. Es wird nämlich gelehrt: Zwei müssen bei der Schüssel auf einander warten, drei brauchen auf einander nicht zu warten. Der Anbrechende lange mit der Hand zuerst hinein, wenn er aber seinem Lehrer oder einem Größeren Ehrung erweisen will, so steht es ihm frei.
13Hierzu sagte der Meister, dies gelte nur von der Mahlzeit, nicht aber im Bethause, weil es zu Streitigkeiten kommen könnte.
14R. Mathna sagte: Das, was du gesagt hast, nicht aber im Bethause, gilt nur an Šabbathen und Festtagen, an denen ein großes Publikum anwesend ist, nicht aber am Montag und am Donnerstag. –
15Dem ist ja aber nicht so, R. Hona las ja an Stelle eines Priesters an Šabbathen und Festtagen!? – Anders verhielt es sich bei R. Hona, denn selbst R. Ami und R. Asi, die angesehensten Priester im Jisraéllande, beugten sich vor ihm.
16Abajje sagte: Es ist uns überliefert, daß, wenn kein Priester anwesend ist, der Bund gelöst sei. Ferner sagte Abajje: Es ist uns überliefert, daß, wenn kein Levite anwesend ist, ein Priester an dessen Stelle vorlese. –
17Dem ist ja aber nicht so, R. Joḥanan sagte ja, daß ein Priester nicht nach einem Priester vorlesen dürfe, wegen Bemakelung des ersten, daß ein Levite nicht nach einem Leviten vorlesen dürfe, wegen Bemakelung beider!? – Wir sprechen vom selben Priester. –
18Bei einem Leviten nach einem Leviten ist wohl deshalb die Bemakelung beider zu berücksichtigen, weil man sagen würde, einer von ihnen sei kein Levite, demnach könnte man ja auch bei einem Priester nach einem Priester sagen, einer von ihnen sei nicht Priester!? – Wenn es vom Vater des anderen bekannt ist, daß er Priester sei. –
19Ebenso kann es ja auch bekannt sein, daß der Vater des anderen Levite sei!? – Vielmehr, man könnte sagen, er habe ein Hurenkind oder eine Nethina geheiratet und seine Kinder bemakelt. – Ebenso könnte man ja auch vom [Priester] sagen, er habe eine Geschiedene oder eine Ḥaluça geheiratet und seine Kinder bemakelt!? –
20Aber schließlich ist er ja nicht Levite. –
21Bei wem, wenn etwa bei den verbleibenden, so sehen sie es ja!? – Vielmehr, bei den fortgehenden.
22Die Leute aus Galiläa ließen R. Ḥelbo fragen:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.