Gittin — Blatt 64b

1Dies nur erschwerend, nicht aber erleichternd. –

2Sollte man ihr glauben wegen der Lehre R. Hamnunas, denn R. Hamnuna sagte, wenn eine Frau zu ihrem Manne sagt, er habe sich von ihr geschieden, sei sie glaubhaft, da es festtstehend ist, daß eine Frau sich nicht vor ihrem Manne erkühne!? –

3Dies nur, wenn niemand zu ihrer Unterstützung da ist, wenn aber jemand zu ihrer Unterstützung da ist, erkühnt sie sich wohl.

4EIN VERLOBTES MÄDGHEN KANN IHREN SCHETDEBRIEF SELBER IN EMPFANG NEHMEN UND EBENSO IHR VATER. R. JEHUDA SAGT, ZWEI HÄNDE KÖNNEN NICHT GLEICHZEITIG ERWERBEN, VIELMEHR KANN NUR DER VATER ALLEIN IHREN SCHEIDEBRIEF IN EMPFANG NEHMEN. DIE IHREN SCHEIDEBRIEF NICHT ZU VERWAHREN VERSTEHT, KANN AUCH NICHT GESCHIEDEN WERDEN.

5GEMARA. Worin besteht ihr Streit? – Die Rabbanan sind der Ansicht, der Allbarmherzige habe ihr eine weitere Hand zugesprochen, und R. Jehuda ist der Ansicht, neben ihrem Vater ist ihre Hand nichts.

6DIE IHREN SCHEIDEBRIEF NICHT ZU VERWAHREN VERSTEHT. Die Rabbanan lehrten: Eine Minderjährige, die ihren Scheidebrief zu verwahren versteht, kann geschieden werden, und die ihren Scheidebrief nicht zu verwahren versteht, kann nicht geschieden werden. Welche heißt eine Minderjährige, die ihren Scheidebrief zu verwahren versteht? Die ihren Scheidebrief und irgend etwas anderes verwahrt. –

7Wie meint er es? R. Joḥanan erwiderte: Er meint es wie folgt: die statt ihres Scheidebriefes etwas anderes verwahrt.

8R. Hona b. Manoaḥ wandte ein: Diese ist ja nichts weiter als eine Törin!? Vielmehr, erklärte R. Hona b. Manoaḥ im Namen R. Aḥas, des Sohnes des R. Iqa, die zwischen ihrem Scheidebriefe und etwas anderem zu unterscheiden versteht.

9R. Jehuda sagte im Namen R. Asis: Wenn er ein Steinchen fortwirft, eine Nuß aber behält, so kann er für sich erwerben, nicht aber für andere; wenn er eine Wertsache nach einer Zeit zurückgibt, so kann er sowohl für sich als auch für andere erwerben.

10Als ich dies Šemuél vortrug, sprach er zu mir: Dieses und jenes ist eins. – Was heißt: dieses und jenes ist eins? R. Ḥisda erwiderte: Sowohl dieser als auch jener kann für sich erwerben, nicht aber für andere.

11R. Ḥenana Vardan wandte ein: Wie erfolgt die Verbindung für die Durchgangsgasse? Einer lege das Faß [Wein] nieder und spreche: dies sei für alle Bewohner der Durchgangsgasse, und eigne es ihnen zu durch seinen erwachsenen Sohn, seine erwachsene Tochter, seinen hebräischen Sklaven oder seine hebräische Sklavin.

12Von welcher Sklavin wird hier gesprochen: hat sie zwei Haare bekommen, so hat sie ja bei ihm Dicht zu bleiben, doch wohl, wenn sie keine zwei Haare hat, und er lehrt, daß sie für andere erwerben könne!? –

13Anders verhält es sich bei der Verbindung für die Durchgangsgasse, die nur rabbanitisch erforderlich ist.

14R. Ḥisda sprach: Vardan ist wohl stumm geworden! – Was sollte er denn erwidern? – Die Rabbanan haben all

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.