Gittin — Blatt 66a
1Mag R. Abina seinen Ranzen nehmen und zu seinem Lehrer R. Hona gehen. R. Hona sagte nämlich: Sein Scheidebrief gleicht seiner Schenkung; wie er hinsichtlich der Schenkung, wenn er aufsteht, zurücktreten kann,
2ebenso kann er hinsichtlich seines Scheidebriefes, wenn er aufsteht, zurücktreten; und wie er beim Scheidebriefe nicht genau zu verfügen braucht, wenn er nur ‘schreibt’ gesagt hat, auch wenn er nicht ‘gebt’ gesagt hat, ebenso ist die Schenkung [gültig], wenn er nur ‘gebt’ gesagt hat, auch wenn er es ihm nicht zugeeignet hat.
3R. Abba wandte ein: Demnach sollte doch, wie die Schenkung auch nach dem Tode erfolgen kann, auch die Scheidung nach dem Tode erfolgen können!? – Was soll dies; allerdings gibt es eine Schenkung nach dem Tode, aber gibt es denn eine Scheidung nach dem Tode!? –
4Vielmehr, R. Abba wandte folgendes ein: es war ja eine partielle Schenkung eines Sterbenskranken, und bei der partiellen Schenkung eines Sterbenskranken ist eine Zueignung erforderlich!? – Demnach ist R. Hona der Ansicht, eine Zueignung sei nicht erforderlich, und uns ist es ja bekannt, daß eine Zueignung erforderlich sei!? – Anders ist es hierbei; es war eine Bestimmung wegen des Sterbens. –
5Demnach ist R. Abba der Ansicht, auch bei einer Bestimmung wegen des Sterbens sei eine Zueignung erforderlich, und uns ist es ja bekannt, daß keine Zueignung erforderlich sei!? –
6Vielmehr, R. Abba wandte folgendes ein: weder sagte er ‘Wein’ noch sagte er ‘vom Erlöse des Weines’, sondern ‘vom Weine’. – Und jener!? – Vom Weine, um sein Anrecht zu kräftigen. Von dort ließen sie sagen: vom Weine, um sein Anrecht zu kräftigen.
7WENN JEMAND, DER IN EINE GRUBE GEWORFEN WORDEN IST, RUFT: WER MEINE STIMME HÖRT, SCHREIBE MEINER FRAU EINEN SCHEIDEBRIEF, SO SCHREIBE MAN IHN UND GEBE IHR.
8GEMARA. Sollte doch berücksichtigt werden, es ist vielleicht ein Dämon!? R. Jehuda erwiderte: Wenn man an ihm eine menschliche Gestalt sieht. –
9Auch diese nehmen ja eine ähnliche Gestalt an!? – Wenn man an ihm einen Schatten sieht. – Auch diese haben ja einen Schatten!? – Wenn man an ihm einen Widerschatten sieht. – Vielleicht haben auch diese einen Widerschatten!? R. Ḥanina erwiderte: Mein Sohn Jonathan lehrte mich, sie haben einen Schatten, nicht aber einen Widerschatten. –
10Vielleicht ist es eine Nebenbuhlerin!? – In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt, bei einer Gefahr schreibe und gebe man [einen Scheidebrief], auch wenn man ihn nicht erkennt.
11WENN EIN GESUNDER GESAGT HAT: SCHREIBT MEINER FRAU EINEN SCHEIDEBRIEF, SO WOLLTE ER SIE NUR ANFÜHREN.
12EINST SAGTE EIN GESUNDER, DASS MAN SEINER FRAU EINEN SCHEIDEBRIEF SCHREIBE, UND ALS ER SPÄTER AUF EIN DACH STIEG, STÜRZTE ER AB UND STARB. DA ENTSCHIED R. ŠIMO͑N B. GAMLIE͑L: HAT ER SICH ABSICHTLICH HERABGESTÜRZT, SO IST DER SCHEIDEBRIEF GÜLTIG, HAT IHN DER WIND HERABGESTOSSEN, SO IST DER SCHEIDEBRIEF UNGÜLTIG.
13GEMARA. Ein Tatfall zur Widerlegung!? —
14[Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: wenn der Ausgang es für den Anfang beweist, so ist der Scheidebrief gültig. Einst sagte ein Gesunder, daß man seiner Frau einen Scheidebrief schreibe, und als er später auf ein Dach stieg, stürzte er ab und starb. Da entschied R. Šimo͑n b. Gamliél: Hat er sich absichtlich herabgestürzt, so ist der Scheidebrief gültig, hat ihn der Wind her abgestoßen, so ist der Scheidebrief ungültig.
15Einst kam jemand in das Bethaus, wo er einen Kinderlehrer mit seinem Sohne und noch jemand sitzen sah. Da sprach er zu ihnen: Zwei von euch mögen einen Scheidebrief für meine Frau schreiben. Darauf starb der Kinderlehrer. Macht man den Sohn zum Vertreter anstelle des Vaters, oder nicht?
16R. Naḥman sagt, man macht nicht den Sohn zum Vertreter anstelle des Vaters, und R. Papa sagt, man macht wohl den Sohn zum Vertreter anstelle des Vaters. Raba sagte: Die Halakha ist, man macht den Sohn zum Vertreter anstelle des Vaters.
17WENN JEMAND ZU ZWEIEN GESAGT HAT: GEBT MEINER FRAU EINEN SCHEIDEBRIEF,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.