Gittin — Blatt 67a

1sagt dem Schreiber, daß er schreibe, und N. und N., daß sie unterschreiben, sie aber wegen der Beschämung des Schreibers einen von ihnen und den Schreiber unterschreiben lassen, während der Ehemann anders verfügt hat!? –

2Da der Meister gesagt hat, er sei gültig, jedoch darf dies in Jisraél nicht geschehen, so kommt dies nicht vor. –

3Es ist ja zu berücksichtigen, vielleicht sagte er zu zweien: sagt dem Schreiber, daß er schreibe, und ihr unterschreibt, sie aber wegen der Beschämung des Schreibers einen von ihnen und den Schreiber unterschreiben lassen, während der Ehemann anders verfügt hat!? –

4Ich will dir sagen, auch in diesem Falle ist er gültig, jedoch darf dies nicht geschehen. – Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, er sei gültig, und es dürfe nicht geschehen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, er sei gültig und es dürfe geschehen!? –

5Vielmehr, R. Jose lehrte zweierlei, und Šemuél ist seiner Ansicht hinsichtlich des einen und streitet gegen ihn hinsichtlich des anderen.

6Der Text. Šemuél sagte: Rabbi lehrte, die Halakha sei wie R. Jose, welcher sagt, Worte können einem Vertreter nicht übergeben werden. R. Šimo͑n b. Rabbi sprach vor ihm: Was veranlaßte den Meister, wo doch R. Meír und Ḥanina aus Ono gegen R. Jose streiten, zu lehren, die Halakha sei wie R. Jose?

7Dieser erwiderte ihm: Schweige, mein Sohn, schweige, du hast R. Jose nicht gesehen; hättest du ihn gesehen, [so würdest du wissen,] daß Gesetzeskunde bei ihm ist.

8Es wird nämlich gelehrt: Isi b. Jehuda zählte die Vorzüge der Weisen auf. R. Meír ist Gelehrter und Schreiber; R. Jehuda ist ein Weiser, wenn er es will; R. Tryphon ist ein Nußhaufe; R. Jišma͑él ist ein aufgespeicherter Laden; R. A͑qiba ist eine vollgestopfte Schatzkammer; R. Joḥanan b. Nuri ist ein Krämerkorb; R. Elea͑zar b. A͑zarja ist ein Gewürzkorb; die Lehre des R. Elie͑zer b. Ja͑qob [faßt nur] einen Kab, ist aber geläutert; R. Jose hat seine Gesetzeskunde bei sich; R. Šimo͑n mahlt viel und verschüttet wenig.

9Hierzu wird gelehrt, er vergesse wenig, und was er verschüttet, ist nur Kleie. So sagte auch R. Šimo͑n zu seinen Schülern: Kinder, lernt meine Normen, denn meine Normen sind ausgesucht, von den ausgesuchten Normen R. A͑qibas.

10Der Text. Wenn jemand zu zweien gesagt hat: sagt dem Schreiber, daß er [den Scheidebrief] schreibe, und N. und N., daß sie ihn unterschreiben, so ist er, wie R. Hona im Namen Rabhs sagt, gültig, jedoch darf dies in Jisraél nicht geschehen.

11U͑la sprach zu R. Naḥman, und manche sagen, R. Naḥman zu U͑la: Weshalb darf, wenn er gültig ist, dies in Jisraél nicht geschehen? Dieser erwiderte: Es ist zu berücksichtigen, sie könnte Zeugen mieten. –

12Ist dies denn zu berücksichtigen, es wird ja gelehrt, daß die Weisen bei Zeugen, die einen Kaufschein oder einen Scheidebrief unterschrieben haben, diese Sache nicht berücksichtigt haben!? – Eine Handlung begehen sie nicht, reden aber könnten sie wohl.

13Wenn jemand zu zweien gesagt hat: sagt dem Schreiber, daß er [den Scheidebrief] schreibe, und ihr unterschreibt ihn, so ist er, wie R. Ḥisda sagt, gültig, jedoch darf dies in Jisraél nicht geschehen, und wie Rabba b. Bar Ḥana sagt, gültig und es darf geschehen.

14R. Naḥman sagt, gültig und es dürfe nicht geschehen, und R. Šešeth sagt, gültig und es dürfe geschehen. Rabba sagt, gültig und es dürfe nicht geschehen, und R. Joseph sagt, gültig und es dürfe geschehen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.