Gittin — Blatt 6a
1Selbst wenn er nur das Geräusch der Feder oder der Pergamentrolle [gehört] hat.
2Übereinstimmend mit R. Aši wird gelehrt: Wenn jemand einen Scheidebrief aus dem Überseelande gebracht hat, so ist er, selbst wenn [der Überbringer] im Erdgeschoße und der Schreiber im Söller oder er im Söller und der Schreiber im Erdgeschoße sich befunden hat, und selbst wenn er da den ganzen Tag ein- und ausging, gültig.
3Wenn er im Erdgeschoße und der Schreiber im Söller sich befunden hat, sah er ihn ja nicht!? Doch wohl, wenn er das Geräusch der Feder oder der Pergamentrolle gehört hat.
4Der Meister sagte: Und selbst wenn er da den ganzen Tag ein- und ausging, gültig. Wer: wollte man sagen, der Überbringer, so ist ja [der Scheidebrief], wenn er, wie du sagst, gültig ist, falls er im Erdgeschoße und der Schreiber im Söller sich befunden hat, wo er ihn nicht sah, es um so mehr, wenn er da ein- und ausging, und wenn der Schreiber, so ist es ja selbstverständlich!? –
5In dem Falle, wenn [der Schreiber] auf die Straße hinausgegangen und zurückgekehrt ist; man könnte glauben, jemand anders habe ihn getroffen und dazu beauftragt, so lehrt er uns.
6Es wurde gelehrt: Babylonien gleicht hinsichtlich der Scheidebriefe, wie Rabh sagt, dem Jisraéllande, und wie Šemuél sagt, dem Auslande.
7Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem bestehe: einer ist der Ansicht, weil sie nicht wissen, daß es auf ihren Namen erfolgen müsse, und da wissen sie es wohl, und einer ist der Ansicht, weil Zeugen zur Bestätigung selten sind, und auch da sind solche selten. –
8Glaubst du, auch Rabba ist ja der Ansicht Rabas!?
9Vielmehr sind alle der Ansicht, daß [Zeugen] zur Bestätigung erforderlich seien, nur ist Rabh der Ansicht, daß da wegen der Lehrhäuser solche häufig sind, während Šemuél der Ansicht ist, in den Lehrhäusern seien sie mit ihrem Studium beschäftigt.
10Es wurde auch gelehrt: R. Abba sagte im Namen R. Honas: Seitdem Rabh nach Babylonien gekommen ist, betrachten wir Babylonien wie das Jisraélland hinsichtlich der Scheidebriefe.
11R. Jirmeja wandte ein: R. Jehuda sagte: Von Reqem ab nach Osten, und Reqem gehört zum Osten; von Ašqelon ab nach Süden, und Ašqelon gehört zum Süden; von A͑kko ab nach Norden, und A͑kko gehört zum Norden. Babylonien liegt ja nördlich vom Jisraéllande, wie es heißt: und der Herr sprach zu mir: von Norden her wird das Unheil ausbrechen!?
12Ferner haben wir gelernt, R Meír sagt, A͑kko gelte hinsichtlich der Scheidebriefe als Jisraélland, und R. Meír sagt es nur von A͑kko, das diesem nahe ist, nicht aber von Babylonien, das ihm fern ist!? Er richtete diesen Einwand, und er selbst erklärte es auch: außer Babylonien.
13Wie weit reicht Babylonien? R. Papa erwiderte: Der Streit hinsichtlich der Legitimität gilt auch von den Scheidebriefen. R. Joseph erwiderte: Der Streit besteht nur hinsichtlich der Legitimität, hinsichtlich der Scheidebriefe aber stimmen alle überein, daß es bis zur zweiten Bachweide der Brücke reiche.
14R. Ḥisda benötigte dessen [bei der Überbringung] von Ktesiphou nach Ardašir, nicht aber von Ardašir nach Ktesiphou. Demnach wäre er der Ansicht, weil sie nicht wissen, daß es auf ihren Namen erfolgen müsse, und jene wissen es. –
15Glaubst du, auch Rabba ist ja der Ansicht Rabas!? Vielmehr sind alle der Ansicht, es seien [Zeugen] zur Bestätigung erforderlich, nur gehen jene zum Markte dieser, daher kennen diese die Unterschriften jener,
16jene aber kennen die Unterschriften dieser nicht, weil sie mit ihrem Markte beschäftigt sind.
17Rabba b. Abuha benötigte dessen [bei der Überbringung] von einer Häuserreihe nach der gegenüberliegenden. R. Šešeth benötigte dessen [bei der Überbringung] aus einer Nachbarschaft nach einer anderen. Raba benötigte dessen auch in derselben Nachbarschaft. –
18Aber Raba ist es ja selbst, welcher sagt, weil Zeugen zur Bestätigung selten sind!? – Anders verhält es sich bei den Einwohnern von Maḥoza, die stets umherwandern.
19R. Ḥanan erzählte: Einst überbrachte R. Kahana einen Scheidebrief, ich weiß aber nicht, ob von Sura nach Nehardea͑ oder von Nehardea͑ nach Sura, und als er zu Rabh kam und ihn fragte, ob er sagen müsse: er ist vor mir geschrieben und vor mir unterzeichnet worden, oder dies nicht brauche, erwiderte er ihm: Du brauchst es nicht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.