Gittin — Blatt 72a

1R. Jose des Galiläers, welcher sagt, Worte können einem Vertreter nicht übergeben werden.

2Wenn man nun sagen wollte, R. Jose pflichte bei hinsichtlich des Falles, wenn er ‘sagt’ gesagt hat, so kann ja ein Verderb entstehen, denn es kann vorkommen, daß er zu zweien gesagt hat: sagt dem Schreiber, daß er schreibe, und N. und N., daß sie unterschreiben, sie aber wegen der Beschämung des Schreibers selbst unterschreiben, während der Ehemann anders verfügt hat!? –

3Das richtigste ist vielmehr, der Anfangsatz nach R. Meír und der Schlußsatz nach R. Jose.

4R. Aši erwiderte: Alles nach R. Jose, und diese Fälle sind selbstverständlich; selbstverständlich [ist er nicht gültig], wenn er nicht ‘gebt’ gesagt hat, aber auch dann nicht, wenn er ‘gebt’ gesagt hat, und selbstverständlich, wenn er es nicht zu dreien gesagt hat, aber auch dann nicht, wenn er es zu dreien gesagt hat, und selbstverständlich, wenn er nicht ‘sagt’ gesagt hat, aber auch dann nicht, wenn er ‘sagt’ gesagt hat.

5Übereinstimmend mit R. Aši wird gelehrt: Wenn der Schreiber den Scheidebrief auf ihren Tramen geschrieben hat und die Zeugen ihn auf ihren Namen unterschrieben haben, so ist er, obgleich man ihn geschrieben, unterschrieben, ihm gegeben und er ihn ihr gegeben hat, nichtig; nur wenn man seine Stimme gehört, wie er zum Schreiber ‘schreibe’ und zu den Zeugen ‘unterschreibt’ gesagt hat.

6Gehört, dies schließt die Ansicht desjenigen aus, welcher sagt, R. Jose pflichte hinsichtlich des Falles bei, wenn er ‘sagt’ gesagt hat; seine Stimme, dies schließt die Lehre R. Kahanas im Namen Rabhs aus.

7SAGTE JEMAND:] DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF, FALLS ICH STERBE, DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF NACH DIESER KRANKHEIT, DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF FÜR NACH MEINEM TODE, SO HAT ER NICHTS GESAGT; WENN ABER: VON HEUTE AB, FALLS ICH STERBE, VON JETZT AB, FALLS ICH STERBE, SO IST DER SCHEIDEBRIEF GÜLTIG.

8[SAGTE ER:] VON HEUTE AB, NACH MEINEM TODE, SO IST DER SCHEIDEBRIEF GÜLTIG UND UNGÜLTIG; WENN ER STIRBT, SO IST AN IHR DIE ḤALIÇA ZU VOLLZIEHEN, NICHT ABER DIE SCHWAGEREHE.

9WENN ER GESAGT HAT:] DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF VON HEUTE AB, FALLS ICH AN DIESER KRANKHEIT STERBE, UND DANN AUFGESTANDEN, AUF DER STRASSE UMHERGEGANGEN, WIEDERUM ERKRANKT UND GESTORBEN IST, SO BEMESSE MAN IHN: IST ER INFOLGE DER ERSTEN KRANKHEIT GESTORBEN, SO IST DER SCHEIDEBRIEF GÜLTIG, WENN ABER NIGHT, SO IST ER UNGÜLTIG.

10GEMARA. Demnach gilt ‘falls ich sterbe’ ebenso wie ‘nach meinem Tode’, und darauf lehrt er: von heute ab, falls ich sterbe, von jetzt ab, falls ich sterbe, wonach ‘falls ich sterbe’ nicht ebenso gilt wie ‘nach meinem Tode’!?

11Abajje erwiderte: Unter ‘falls ich sterbe’ ist zweierlei zu verstehen; darunter ist ‘von jetzt ab’ zu verstehen und darunter ist ‘nach meinem Tode’ zu verstehen.

12Sagte er zu ihr: von heute ab, so ist es ebenso, als würde er ‘von jetzt ab’ gesagt haben, sagte er zu ihr nicht: von heute ab, so ist es ebenso, als würde er ‘nach meinem Tode’ gesagt haben.

13DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF, FALLS ICH STERBE &C. SO HAT ER NICHTS GESAGT. R. Hona sagte: Sie benötigt der Ḥaliça.

14Er lehrt ja aber, er habe nichts gesagt!? – Er hat nichts gesagt, indem sie anderen verboten ist. Aber auch dem Eheschwager ist sie verboten. –

15Wenn es aber im Schlußsatze heißt, daß sie der Ḥaliça benötige, so ist ja im Anfangsatze an ihr auch die Schwagerehe zu vollziehen!? – Unsere Mišna lehrt dies nach den Rabbanan,

16während R. Hona es nach der Ansicht R. Joses lehrt, welcher sagt, das Datum der Urkunde beweise es. –

17Nach R. Jose sollte sie ja auch der Ḥaliça nicht benötigen!? Wolltest du erwidern, R. Hona sei es zweifelhaft, ob die Halakha wie R. Jose sei oder nicht, so ist dies ihm nicht zweifelhaft.

18Einst erkrankte nämlich Rabba b. Abuha, und R. Hona und R. Naḥman besuchten ihn. Da sprach R. Hona zu R. Naḥman: Frag Rabba b. Abuha, ob die Halakha wie R. Jose sei oder nicht. Dieser erwiderte: Ich kenne nicht einmal den Grund R. Joses und

19soll ihn nach der Halakha fragen!? Jener entgegnete: Frage du ihn nur nach der Halakha, und den Grund R. Joses werde ich dir sagen. Hierauf fragte er es ihn, und er erwiderte ihm: Folgendes sagte Rabh: die Halakha ist wie R. Jose. Als er herauskam, sprach jener zu ihm: Folgendes ist der Grund R. Joses: er ist der Ansicht, das Datum der Urkunde beweise es. – Vielmehr, es ist ihm zweifelhaft,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.