Gittin — Blatt 72b
1ob R. Jose dies auch von der mündlichen Bestimmung sage oder nicht. –
2Ist ihm dies denn zweifelhaft, wir haben ja gelernt: Wenn [er gesagt hat:] da ist dein Scheidebrief, wenn ich von jetzt bis nach zwölf Monaten nicht zurückkomme, und innerhalb der zwölf Monate gestorben ist, so ist der Scheidebrief ungültig. Hierzu wird gelehrt, daß unsere Meister ihr zu heiraten erlaubt haben,
3und auf unsere Frage, wer diese Meister seien, erwiderte R. Jehuda im Namen Šemuéls, es sei dasselbe Gerichtskollegium, das das Öl erlaubt hat. Sie sind der Ansicht R. Joses, welcher sagt, das Datum der Urkunde beweise es. –
4Vielmehr, es ist ihm zweifelhaft, ob die Halakha wie R. Jose sei auch bei einer mündlichen Bestimmung oder nicht. –
5Ist ihm dies denn zweifelhaft, Raba sagte ja, daß, [wenn er gesagt hat:] da ist dein Scheidebrief, falls ich sterbe, oder: falls ich tot bin, der Scheidebrief gültig sei, wenn aber: wenn ich gestorben bin, oder: nach meinem Tode, der Scheidebrief nicht gültig sei.
6In welchem Falle: wollte man sagen, wenn er ‘von heute ab’ gesagt hat, nach den Rabbanan, so brauchte er es ja nicht zu sagen, wir haben ja gelernt, [wenn er gesagt hat:] von heute ab, falls ich sterbe, sei der Scheidebrief gültig; doch wohl, wenn er nicht ‘von heute ab’ gesagt hat, nach R. Jose, somit ist hieraus zu entnehmen, daß die Halakha wie R. Jose sei. –
7Raba ist dies entschieden, R. Hona aber ist es zweifelhaft.
8Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich, wenn er ‘von heute ab’ gesagt hat, nach den Rabbanan, nur lehrt er uns, daß [der Ausdruck] ‘wenn ich tot bin’ [dem Ausdrucke] ‘falls ich sterbe’ und [der Ausdruck] ‘wenn ich gestorben bin’ [dem Ausdrucke] ‘nach meinem Tode’ gleiche.
9Manche beziehen dies auf den Schlußsatz. [Sagte er:] da ist dein Scheidebrief für nach meinem Tode, so hat er nichts gesagt. R. Hona sagte: Nach der Ansicht R. Joses benötigt sie der Ḥaliça. –
10Selbstverständlich, wenn sie im Schlußsatze nach den Rabbanan der Ḥaliça benötigt, so benötigt sie ja nach R. Jose auch im Anfangsatze der Ḥaliça!? –
11Man könnte glauben, R. Jose sei hierbei der Ansicht Rabbie, welcher sagt, er sei ein gültiger Scheidebrief und sie benötige auch nicht der Ḥaliça, so lehrt er uns, daß weder Rabbi der Ansicht R. Joses noch R. Jose der Ansicht Rabbis sei.
12Rabbi ist nicht der Ansicht R. Joses, denn er lehrt, ein solcher sei ein Scheidebrief, und dies schließt den Fall R. Joses aus; R. Jose ist nicht der Ansicht Rabbis, denn er lehrt, ein solcher sei ein Scheidebrief, und dies schließt den Fall Rabbis aus. –
13Was ist dies für eine Lehre Rabbis? – Es wird gelehrt: [Sagte er:] von heute ab, nach meinem Tode, so ist der Scheidebrief gültig und ungültig – so die Weisen; Rabbi sagt, dieser sei ein Scheidebrief. –
14Was ist dies für eine Lehre R. Joses? – Wir haben gelernt: [Wenn er gesagt hat:] schreibt einen Scheidebrief und gebt ihn meiner Frau, falls ich von jetzt ab bis nach zwölf Monaten nicht zurückkomme, und man ihn innerhalb der zwölf Monate geschrieben und ihr nach Ablauf der zwölf Monate gegeben hat, so ist der Scheidebrief ungültig; R. Jose sagt, ein solcher sei ein Scheidebrief.
15DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF VON HEUTE AB, FALLS ICH AN DIESER KRANKHEIT STERBE, UND DANN AUFGESTANDEN, AUF DER STRASSE &C.
16GEMARA. R. Hona sagte: Sein Scheidebrief gleicht seiner Schenkung, wie er hinsichtlich der Schenkung, wenn er aufsteht, zurücktreten kann, ebenso kann er hinsichtlich des Scheidebriefes, wenn er aufsteht, zurücktreten,
17und wie er beim Scheidebriefe nicht genau zu verfügen braucht, wenn er nur ‘schreibt’ gesagt hat, auch wenn er nicht ‘gebt’ gesagt hat, ebenso ist die Schenkung [gültig], wenn er nur ‘gebt’ gesagt hat, selbst wenn er sie ihm nicht zugeeignet hat. –
18Wir haben gelernt: [Wenn er gesagt hat:] da ist dein Scheidebrief von heute ab, falls ich an dieser Krankheit sterbe, und dann aufgestanden ist, auf der Straße umhergegangen, wiederum erkrankt und gestorben ist, so bemesse man ihn: ist er infolge dieser Krankheit gestorben, so ist der Scheidebrief gültig, wenn aber nicht, so ist er ungültig. Wenn du nun sagst, wenn er aufsteht, könne er zurücktreten, so ist ja kein Bemessen nötig, er ist ja aufgestanden!?
19Mar, Sohn des R. Joseph, erwiderte im Namen Rabas: Wenn er von der einen Krankheit in die andere verfallen ist. –
20Er lehrt ja: aufgestanden!? – Von einer Krankheit aufgestanden und in eine andere verfallen. – Er lehrt ja: auf der Straße umhergegangen!? – Auf seinen Stock gestützt.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.