Gittin — Blatt 76a

1Allerdings gilt nach Raba der Anfangsatz von dem Falle, wenn er es nicht gesagt hat, und der Schlußsatz von dem Falle, wenn er es gesagt hat, welchen Unterschied gibt es

2aber nach R. Aši zwischen dem Anfangsatze und dem Schlußsatze!? – Dies ist ein Einwand.

3Die Rabbanan lehrten: [Sagte er:] da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du meinen Vater zwei Jahre bedienst, mit der Bedingung, daß du meinen Sohn zwei Jahre säugst, so ist, selbst wenn die Bedingung nicht erfüllt worden ist, der Scheidebrief gültig, weil er zu ihr nicht gesagt hat: wenn du bedienst, und wenn du nicht bedienst, wenn du säugst, und wenn du nicht säugst – so R. Meír.

4Die Weisen sagen, ist die Bedingung erfüllt worden, so ist der Scheidebrief gültig, ist die Bedingung nicht erfüllt worden, so ist der Scheidebrief ungültig. R. Šimo͑n b. Gamlie͑l sagte: Du hast in der Schrift keine Bedingung, die nicht eine doppelte wäre.

5Manche erklären, er sagte es gegen R. Meír, und manche erklären, er sagte es gegen die Rabbanan. Manche erklären, er sagte es gegen R. Meír, und zwar wie folgt: du hast in der Schrift keine Bedingung, die nicht eine doppelte wäre, somit lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern.

6Manche erklären, er sagte es gegen die Rabbanan, und zwar wie folgt: du hast in der Schrift keine Bedingung, die nicht eine doppelte wäre, und man folgere von diesen. –

7Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: [Wenn er gesagt hat:] da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du meinen Vater zwei Jahre bedienst, mit der Bedingung, daß du meinen Sohn zwei Jahre säugst, so ist, wenn der Vater oder der Sohn stirbt, der Scheidebrief ungültig – so R. Meír.

8Die Weisen sagen, obgleich die Bedingung nicht erfüllt worden ist, sei der Scheidebrief gültig, denn sie kann zu ihm sagen: gib mir deinen Vater, und ich werde ihn bedienen, gib mir deinen Sohn, und ich werde ihn säugen.

9Somit befindet sich R. Meír mit sich selbst in einem Widerspruche und die Rabbanan befinden sich mit sich selbst in einem Widerspruche!? –

10R. Meír befindet sich nicht mit sich selbst in einem Widerspruche, denn jene [Lehre] gilt, wenn er die Bedingung nicht verdoppelt hat, diese aber, wenn er die Bedingung verdoppelt hat.

11Die Rabbanan befinden sich ebenfalls nicht mit sich selbst in einem Widersprüche, denn unter Weisen, die hier genannt werden, ist R. Šimo͑n b. Gamlie͑l zu verstehen, welcher sagt, wenn das Hindernis nicht von ihr ausgeht, sei der Scheidebrief gültig.

12Die Rabbanan lehrten: Wenn er ihr vor zweien gesagt hat: da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du meinen Vater zwei Jahre bedienst, und darauf zurückgetreten ist und zu ihr vor zweien gesagt hat: da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du mir zweihundert Zuz gibst, so haben seine anderen Worte die ersten nicht aufgehoben; wenn sie will, bediene sie ihn, und wenn sie will, gebe sie ihm zweihundert Zuz.

13Wenn er aber zu ihr vor zweien gesagt hat: da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du mir zweihundert Zuz gibst, und darauf zurückgetreten ist und zu ihr vor zweien gesagt hat: da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du mir dreihundert Zuz gibst, so haben seine anderen Worte die ersten aufgehoben. Einer von den ersten und einer von den anderen können nicht vereinigt werden. –

14Worauf bezieht sich dies: wenn etwa auf den Schlußsatz, so ist er ja nichtig!? – Vielmehr, auf den Anfangsatz. –

15Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, sie seien hinsichtlich der Erfüllung der Bedingung zu vereinigen, so lehrt er uns.

16WENN JEMAND GESAGT HAT: DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF, FALLS ICH VON JETZT AB IN DREISSIG TAGEN NICHT KOMME, UND VON JUDÄA NACH GALILÄA REIST, SO IST, WENN ER ANTIPATRIS ERREICHT HAT UND UMGEKEHRT IST, DIE BEDINGUNG AUFGEHOBEN.

17[WENN ER GESAGT HAT:] DA JST DEIN SCHEIDEBRIEF, FALLS ICH VON JETZT AB IN DREISSIG TAGEN NICHT KOMME, UND VON GALILÄA NACH JUDÄA REIST, SO IST, WENN ER DAS DORF U͑THNAJ ERREICHT HAT UND UMGEKEHRT IST, DIE BEDINGUNG AUFGEHOBEN.

18[WENN ER GESAGT HAT:] DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF, FALLS ICH VON JETZT AB IN DREISSIG TAGEN NICHT KOMME, UND NACH DEM ÜBERSEELANDE REIST, SO IST, WENN ER A͑KKO ERREICHT HAT UND UMGEKEHRT IST, DIE BEDINGUNG AUFGEHOBEN. [WENN ER GESAGT HAT:]

19DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF, SOBALD ICH DREISSIG TAGE VON DEINEM GESICHTE FORT BIN, UND FORTGEHT UND KOMMT, FORTGEHT UND KOMMT, SO IST DER SCHEIDEBRIEF, DA ER NICHT MIT IHR ALLEIN ZUSAMMEN WAR, GÜLTIG.

20GEMARA. Demnach lag Antipatris in Galiläa; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Antipatris lag in Judäa und das Dorf U͑thnaj in Galiläa, und hinsichtlich des Gebietes dazwischen wird erschwerend entschieden,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.