Gittin — Blatt 77b

1er verzichte auf die Vorsorge der Weisen, wie zum Beispiel in diesem Falle, höre man auf ihn. –

2Was heißt: wie in diesem Falle? – Nach einer Lehre R. Honas im Namen Rabhs. R. Hona sagte nämlich im Namen Rabhs, eine Frau könne zu ihrem Ehemanne sagen, sie wolle nicht unterhalten werden und nicht arbeiten.

3Raba erwiderte: Gehört etwa ihre Hand nicht ihrem Ehemanne!? Vielmehr kommen Scheidebrief und Hand zusammen [in ihren Besitz ], ebenso kommen hierbei Scheidebrief und Hof zusammen [in ihren Besitz].

4Rabina sprach zu R. Aši: Was soll der Einwand, den Raba von der Hand der Ehefrau erhebt; zugegeben, daß sie ihm hinsichtlich der Händearbeit gehört, aber gehört ihm denn die Hand selbst!?

5Dieser erwiderte: Raba erhebt einen Einwand von der Hand eines Sklaven, nach demjenigen, welcher sagt, er selbst durch eine Urkunde: die Hand des Sklaven gleicht ja der Hand seines Herrn!? Vielmehr kommen Urkunde und Hand zusammen [in seinen Besitz], ebenso kommen hierbei Scheidebrief und der Hof zusammen [in ihren Besitz].

6Einst schrieb ein Sterbenskranker für seine Frau einen Scheidebrief am Vorabende des Šabbaths und kam nicht dazu, ihn ihr zu geben. Am folgenden Tage verschlimmerte sich sein Zustand. Als sie dann zu Raba kamen, sprach er zu ihnen: Geht und sagt ihm, daß er ihr den Raum, in dem der Scheidebrief sich befindet, zueigne, sodann schließe sie [die Tür] ab und öffne sie, wodurch sie ihn in Besitz nimmt.

7Wir haben nämlich gelernt, wenn er da etwas abgeschlossen, umzäunt oder niedergerissen hat, sei dies eine Besitznahme.

8R. Îliš sprach zu Raba: Was die Frau erwirbt, erwirbt ja der Ehemann!? Da wurde er verlegen.

9Später stellte es sich heraus, daß es eine Verlobte war. Da sprach Raba: Wenn sie dies von einer Verheirateten gesagt haben, sollte es auch von einer Verlobten gelten!? Hierauf sagte Raba: Einerlei ob eine Verlobte oder eine Verheiratete; Scheidebrief und Hof kommen zusammen [in ihren Besitz]. –

10Raba sagte es ja bereits!? – Er sagte es eben bei diesem Ereignisse.

11WÄHREND SIE SICH IN IHREM HAUSE BEFINDET. U͑la sagte: Nur dann, wenn sie neben ihrem Hause oder neben ihrem Hofe steht R. Ošaja aber sagte: Selbst wenn sie in Tiberjas und ihr Hof in Sepphoris oder sie in Sepphoris und ihr Hof in Tiberjas sich befindet, ist sie geschieden. –

12Es heißt ja aber: während sie sich in ihrem Hause oder in ihrem Hofe befindet!? – Er meint es wie folgt: wenn es ebenso ist, als befände sie sich in ihrem Hause oder in ihrem Hofe, wenn nämlich der Hof mit ihrem Wissen behütet ist, so ist sie geschieden. –

13Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem bestehe: einer ist der Ansicht, der Hof sei als Hand einbegriffen, und einer ist der Ansicht, der Hof sei als Vertreter einbegriffen. –

14Nein, alle sind der Ansicht, der Hof sei als Hand einbegriffen, nur erklärt einer, er müsse der Hand gleichen, wie die Hand in ihrer Nähe ist, ebenso muß der Hof in ihrer Nähe sein.

15Der andere aber erwidert: Demnach müßte, wie die Hand ihr anhaftet, auch der Hof ihr anhaften!? Vielmehr, gleich der Hand, die [die Sache] mit ihrem Wissen behütet; ausgenommen ein Hof, wenn er sie ohne ihr Wisse behütet.

16Einst warf jemand seiner Frau, als sie sich im Hofe befand, einen Scheidebrief zu, dieser aber rollte fort und fiel auf ein Brett Da entschied R. Joseph: Wir sehen nun: hat es vier zu vier Ellen, so ist es ein besonderes Gebiet, wenn aber nicht, so ist es ein Gebiet. –

17In welchem Falle: ist es ihr Hof, so ist ja nichts dabei, auch wenn es vier Ellen hat, und ist es sein Hof, so nützt es ja nicht, auch wenn es keine vier Ellen hat!? –

18In dem Falle, wenn er ihr den Raum geborgt hat; einen Raum pflegt man zu verborgen, zwei Räume pflegt man nicht zu verborgen.

19Dies nur dann, wenn es keine zehn [Handbreiten] hoch ist, wenn es aber zehn [Handbreiten] hoch ist, so braucht es keine vier Ellen zu haben.

20Ferner nur dann, wenn es keinen

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.