Gittin — Blatt 78a
1Beinamen führt, wenn es aber einen Beinamen führt, so braucht es weder zehn [Handbreiten] hoch zu sein noch vier Ellen zu haben.
2SELBST WENN ER ZU IHR INS BETT FÄLLT &C. Raba sagte: Kur wenn es sein Bett ist, wenn es aber ihr Bett ist, so ist sie geschieden.
3Ebenso wird auch gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Wenn in sein Bett, so ist sie nicht geschieden, wenn in ihr Bett, so ist sie geschieden. –
4Wenn in ihr Bett, ist sie geschieden, obgleich es ebenso ist, als würde sich das Gefäß des Käufers im Gebiete des Verkäufers befinden, somit ist hieraus zu entnehmen, wenn das Gefäß des Käufers sich im Gebiete des Verkäufers befindet, habe der Käufer [die Sache] erworben? –
5In dem Falle, wenn es zehn [Handbreiten] hoch ist. – Es bleibt ja der Raum der Füße zurück!? – Auf den Raum der Füße achtet niemand.
6IN IHREN SCHOSS ODER IN IHR KÖRBCHEN, SO IST SIE GESCHIEDEN. Weshalb denn, es ist ja ebenso, als würde sich das Gefäß des Käufers im Gebiete des Verkäufers befinden!?
7R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Wenn das Körbchen an ihrem Körper hängt. Ebenso erklärte auch R. Elea͑zar im Namen R. Oša͑jas: Wenn das Körbchen an ihrem Körper hängt. R. Šimo͑n b. Laqiš erklärte: Wenn es angebunden ist, auch wenn es nicht hängt.
8R. Ada b. Ahaba erklärte: Wenn das Körbchen sich zwischen ihren Hüften befindet. R. Mešaršeja b. R. Dimi erklärte: Wenn ihr Ehemann Korbhändler ist.
9R. Joḥanan erklärte: Der Raum ihres Schoßes und der Raum ihres Körbchens ist ihr zugeeignet. Raba sagte: Folgendes ist der Grund R. Joḥanans: niemand achtet auf den Raum, den ihr Schoß oder ihr Körbchen einnimmt.
10Ebenso wird gelehrt: Wenn er ihn in ihren Schoß oder in ihr Körbchen wirft, oder in irgend eine Sache gleich ihrem Körbchen, so ist sie geschieden. –
11Was schließen [die Worte] ‘eine Sache gleich ihrem Körbchen’ ein? – Sie schließen ein Täschchen ein, aus dem sie Datteln ißt.
12WENN ER ZU IHR GESAGT HAT: NIMM DIESEN SCHULDSCHEIN, ODER WENN SIE IHN HINTER IHM GEFUNDEN HAT, UND SIE IHN LIEST UND SIEHT, DASS ES IHR SCHEIDEBRIEF SEI, SO IST ER UNGÜLTIG; NUR WENN ER ZU IHR GESAGT HAT: DA IST DEIN SCHEIDERRIEF.
13WENN ER IHN IHR IM SCHLAFE IN DIE HAND GELEGT HAT UND SIE ERWACHEND IHN LIEST UND SIEHT, DASS ES IHR SCHEIDEBRIEF SEI, SO IST ER UNGÜLTIG;
14NUR WENN ER ZU IHR GESAGT HAT: DA IST DEIN SCHEIDEBRIEF. GEMARA. Was nützt es denn, daß er zu ihr gesagt hat: da ist dein Scheidebrief, dies ist ja ebenso, ah würde er zu ihr gesagt haben: nimm deinen Scheidebrief vom Erdboden auf,
15und Raba sagte, wenn er zu ihr gesagt hat: nimm deinen Scheidebrief vom Erdboden auf, habe er nichts gesagt!? –
16Lies: wenn sie ihn ans seiner Rückseite hervorgezogen hat. – Was nützt es, daß sie ihn hervorgezogen hat, er muß ihn ihr ja in die Hand geben, was hierbei nicht der Fall ist!? – In dem Falle, wenn er ihr die Lenden vorgeschoben und sie ihn hervorgezogen hat.
17Ebenso wird gelehrt: Wenn er zu ihr gesagt hat: nimm diesen Schuldschein, oder wenn sie ihn aus seiner Rückseite hervorgezogen hat, und sie ihn dann liest und sieht, daß es ihr Scheidebrief sei, so ist er ungültig; nur wenn er zu ihr gesagt hat: da ist dein Scheidebrief – so Rabbi. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, der Scheidebrief sei nur dann gültig, wenn er ihn ihr abnimmt, wiederum gibt und zu ihr sagt: da ist dein Scheidebrief.
18Wenn er ihn ihr im Schlafe in die Hand gelegt hat, und sie erwachend ihn liest und sieht, daß es ihr Scheidebrief sei, so ist er ungültig; nur wenn er zu ihr gesagt hat: da ist dein Scheidebrief – so Rabbi. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, nur wenn er ihn ihr abnimmt, wiederum gibt und zu ihr sagt: da ist dein Scheidebrief.
19Und beides ist nötig. Würde nur das erste gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Rabbi vertrete seine Ansicht nur hierbei, weil sie scheidungsfähig ist, in dem Falle aber, wenn er ihn ihr im Schlafe in die Hand gelegt hat, pflichte er R. Šimo͑n b. Elea͑zar bei.
20Und würde nur das andere gelehrt worden sein, so könnte man glauben, R. Šimo͑n b. Elea͑zar vertrete seine Ansicht nur hierbei, beim anderen aber pflichte er Rabbi bei. Daher ist beides nötig.
21Raba sagte: Wenn er ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihrem Sklaven in die Hand gegeben hat, so ist er, wenn dieser schläft und sie ihn hütet, gültig, wenn er aber wach ist, ungültig, da er einem Hofe gleicht, der ihn ohne ihr Wissen behütet. –
22Wieso ist der Scheidebrief, wenn er schläft und sie ihn hütet, gültig, er ist ja ein beweglicher Hof, und der bewegliche Hof erwirbt ja nichts!?
23Wolltest du erwidern, anders sei es, wenn er schläft, so sagte ja Raba, alles, was beweglich nicht erwerben kann, erwerbe auch stehend und sitzend nicht!? – Die Halakha ist, wenn er gefesselt ist.
24WENN SIE AUF ÖFFENTLICHEM GEBIETE STEHT UND ER IHR [DEN SCHEIDEBRIEF] ZUWIRFT, SO IST SIE, WENN ER IHR NÄHER IST, GESCHIEDEN, WENN ER IHM NÄHER IST, NICHT GESCHIEDEN, UND WENN HÄLFTE GEGEN HÄLFTE, GESCHIEDEN UND NICHT GESCHIEDEN.
25DASSELBE GILT AUCH VON DER ANTRAUUNG UND DASSELBE VON EINER SCHULD. WENN SEIN GLÄUBIGER ZU IHM GESAGT HAT: WIRF MIR MEINE SCHULD ZU, UND ER SIE IHM ZUGEWORFEN HAT, SO IST, WENN SIE DEM GLÄUBIGER NÄHER IST, DER SCHULDNER IM VORTEIL, WENN SIE DEM SCHULDNER NÄHER IST, DER SCHULDNER HAFTBAR, UND WENN HÄLFTE GEGEN HÄLFTE, SO TEILEN SIE.
26GEMARA. Was heißt ihm näher und was heißt ihr näher? Rabh erwiderte: In ihren vier Ellen heißt es ihr näher, in seinen vier Ellen heißt es ihm näher. –
27Was heißt Hälfte gegen Hälfte? R. Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte: Wenn beide innerhalb vier Ellen stehen. –
28Soll man doch sehen, wer da zuerst war!? Wolltest du erwidern, wenn beide gleichzeitig gekommen sind, so ist dies ja genau nicht möglich!?
29Vielmehr, erklärte R. Kahana, hier wird von genau acht Ellen gesprochen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.