Gittin — Blatt 79b

1Und das, was R. Jehuda im Namen Šemuéls gesagt hat, man dürfe nicht auf seinem Dache stehen und Regenwasser vom Dache eines anderen aufnehmen, weil die Wohnungen, wie sie unten von einander getrennt sind, ebenso auch oben von einander getrennt sind,

2gilt nur beim Šabbathgesetze, beim Scheidebriefe aber handelt es sich um die Genaunahme, und so weit pflegen Menschen mit einander nicht genau zu nehmen.

3Abajje sagte: Wenn von zwei Höfen, einer innerhalb des anderen, der innere ihr und der äußere ihm gehört, und die Wände des äußeren die des innern überragen, und er ihr [den Scheidebrief] hineingeworfen hat, so ist sie, sobald er den Luftraum der Wände des äußeren erreicht hat, geschieden,

4weil der innere durch die Wände des äußeren verwahrt wird.

5Dies ist aber bei Körben nicht der Fall. Wenn von zwei Körben, einer innerhalb des anderen, der innere ihr und der äußere ihm gehört, und er ihn ihr hineingeworfen hat, so ist sie, selbst wenn er den Luftraum des inneren erreicht hat, nicht geschieden,

6weil er da liegen bleibt. –

7Was wäre dabei, wenn er auch liegen bliebe, es wäre ja ebenso, als würde sich das Gefäß des Käufers im Gebiet des Verkäufers befinden!? –

8Hier wird von einem Korbe ohne Boden gesprochen.

9DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN KÖNNE SEINE FRAU MIT EINEM ALTEN SCHEIDEBRIEFE ENTLASSEN; DIE SCHULE HILLELS VERBIETET DIES. EIN ALTER SCHEIDEBRIEF HEISST ER, WENN, NACHDEM ER GESCHRIEBEN WORDEN IST, [DER EHEMANN] MIT IHR ZUSAMMEN WAR.

10GEMARA. Worin besteht ihr Streit? – Die Schule Šammajs ist der Ansicht, wir sagen nicht, es sei zu berücksichtigen, man könnte glauben, ihr Scheidebrief sei älter als ihr Sohn,

11und die Schule Hillels ist der Ansicht, wir sagen, es sei zu berücksichtigen, man könnte glauben, ihr Scheidebrief sei älter als ihr Sohn.

12R. Abba sagte im Namen Šemuéls: Hat sie geheiratet, so braucht sie nicht fortzugehen.

13Manche sagen: R. Abba sagte im Namen Šemuéls: Ist sie damit geschieden worden, so darf sie von vornherein heiraten.

14WENN ER [DEN SCHEIDEBRIEF] NACH DER ÄRA EINES UNWÜRDIGEN REICHES DATIERT HAT, NACH DER ÄRA DES MEDISCHEN REICHES, NACH DER ÄRA DES GRIECHISCHEN REICHES, NACH DER ÄRA DES TEMPELBAUES, NACH DER ÄRA DER TEMPELZERSTÖRUNG,

15ODER WENN ER IM OSTEN WAR UND ‘IM WESTEN’ ODER IM WESTEN WAR UND ‘IM OSTEN’ GESCHRIEBEN HAT, SO MUSS SIE VOM ERSTEN UND VOM ANDEREN FORT; SIE BENÖTIGT EINES SCHEIDEBRIEFES VOM ERSTEN UND VOM ANDEREN;

16SIE ERHÄLT MORGENGABE, FRUCHTGENUSS, UNTERHALT UND IHRE ABGETRAGENEN KLEIDER WEDER VOM ERSTEN NOCH VOM ANDEREN.

17HAT SIE SIE VOM ERSTEN ODER VOM ANDEREN ERHALTEN, SO MUSS SIE SIE ZURÜCKGEBEN; IHR KIND VOM ERSTEN UND VOM ANDEREN IST EIN HURENKIND; WEDER DER ERSTE NOCH DER ANDERE DARF SICH AN IHR VERUNREINIGEN; WEDER DER ERSTE NOCH DER ANDERE HAT ANRECHT AUF IHREN FUND, IHRE HÄNDEARBEIT ODER DIE AUFHEBUNG IHRER GELÜBDE. SIE IST UNTAUGLICH,

18WENN SIE DIE TOCHTER EINES JISRAÉLITEN IST, FÜR DIE PRIESTERSCHAFT,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.