Gittin — Blatt 80a

1WENN DIE TOCHTER EINES LEVITEN, FÜR DEN ZEHNTEN, UND WENN DIE TOCHTER EINES PRIESTERS, FÜR DIE HEBE.

2WEDER DIE ERBEN DES ERSTEN NOCH DIE ERBEN DES ANDEREN ERBEN IHRE MORGENGABE. SIND SIE GESTORBEN, SO VOLLZIEHE DER BRUDER DES ERSTEN UND DER BRUDER DES ANDEREN AN IHR DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE.

3HAT ER SEINEN NAMEN, IHREN NAMEN, DEN NAMEN SEINER STADT ODER DEN NAMEN IHRER STADT GEÄNDERT, SO MUSS SIE VOM ERSTEN UND VOM ANDEREN FORT,

4UND ALL DIESE BESTIMMUNGEN GELTEN BEI IHR. WENN EINE VON den INZESTUÖSEN, VON DENEN SIE GESAGT HABEN, IHRE

5NEBENBUHLERINNEN SEIEN ENTBUNDEN, SICH VERHEIRATET HAT, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS SIE ZWITTERHAFT IST, SO MÜSSEN DIE ANDEREN VON DIESEM UND JENEM FORT, UND ALL DIESE BESTIMMUNGEN GELTEN BEI IHNEN.

6WENN JEMAND SEINE EHESCHWÄGERIN GENOMMEN UND IHRE NEBENBUHLERIN EINEN ANDEREN GEHEIRATET HAT, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS JENE ZWITTERHAFT IST, SO MUSS SIE VON DIESEM UND JENEM FORT, UND ALL DIESE BESTIMMUNGEN GELTEN BEI IHR.

7WENN DER SCHREIBER FÜR DEN MANN DEN SCHEIDEBRIEF UND FÜR DIE FRAU DIE QUITTUNG GESCHRIEBEN UND IRRTÜMLICH DEN SCHEIDEBRIEF DER FRAU UND DIE QUITTUNG DEM MANNE GEGEBEN HAT, UND DIESE SIE EINANDER AUSGEHÄNDIGT HABEN,

8UND NACH EINER ZEIT DER SCHEIDEBRIEF BEIM MANNE UND DIE QUITTUNG BEI DER FRAU ZUM VORSCHEIN KOMMT, SO MUSS SIE VOM ERSTEN UND VOM ANDEREN FORT, UND ALL DIESE BESTIMMUNGEN GELTEN BEI IHR.

9R. ELIE͑ZER SAGT, WENN DER SCHEIDEBRIEF SOFORT ZUM VORSCHEIN KOMMT, SEI ER UNGÜLTIG, WENN ABER NACH EINER ZEIT, SEI ER GÜLTIG, DA DER ERSTE NICHT BEFUGT IST, DEN ANDEREN UM SEIN RECHT ZU BRINGEN.

10GEMARA. Welches heißt unwürdiges Reich? – Die ruchlose Regierung. – Weshalb heißt es unwürdiges Reich? – Weil es weder Schrift noch Sprache hat.

11U͑la sagte: Weshalb führten sie die Reichsära bei Scheidebriefen ein? Wegen des Friedens mit der Regierung. –

12Wegen des Friedens mit der Regierung muß sie fort und das Kind Hurenkind sein!? –

13Freilich, R. Meír vertritt hierbei seine Ansicht. R. Hamnuna sagte nämlich im Namen U͑las, R. Meír sei der Ansicht, wenn jemand vom Gepräge abweicht, das die Weisen bei den Scheidebriefen geprägt haben, sei das Kind ein Hurenkind.

14NACH DER ÄRA DES GRIECHISCHEN REICHES. Und alles ist nötig.

15Würde er es nur vom unwürdigen Reiche gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es als Reich besteht, während das medische Reich und das griechische Reich nicht mehr bestehen.

16Würde er es nur vom medischen Reiche oder vom griechischen Reiche gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es immerhin als Reich bestanden hat, während der Tempelbau ein verflossenes Ereignis ist. Und würde er es nur vom Tempelbau gelehrt haben, so könnte man glauben, weil jene sagen würden, sie erwähnen ihren Ruhm, während die Tempelzerstörung ein Unglück ist. Daher ist alles nötig.

17WENN ER IM OSTEN WAR UND ‘IM WESTEN’ GESCHRIEBEN HAT. Wer, wenn der Ehemann, so ist dies ja identisch [mit dem Falle] der Änderung seines Namens, ihres Namens, seiner Stadt oder ihrer Stadt!? –

18Vielmehr, der Schreiber. So sagte auch Rabh zu seinen Schreibern: Wenn ihr euch in Šili befindet, so schreibt Šili, auch wenn die Sache euch in Hini übergeben worden ist, und wenn ihr euch in Hini befindet, so schreibt Hini, auch wenn die Sache euch in Šili übergeben worden ist.

19R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.